Klares Nein zur Deponierung von HCB-belastetem Kalkschlamm am Erzberg
Das Büro des steirischen Umweltlandesrates Jörg Leichtfried wurde gestern Nachmittag durch die Anfrage von steirischen Medien erstmals mit der beabsichtigten Deponierung von Kalkschlamm aus Kärnten am Erzberg konfrontiert. „Ich habe sofort die zuständige Abteilung 13 aufgefordert, den Sachverhalt zu recherchieren und mich umgehend zu informieren. Die gewünschte Information habe ich heute Vormittag erhalten", so Leichtfried, der betont: „Ich spreche mich in aller Deutlichkeit gegen die Lagerung von HCB-belastetem Kärntner Kalkschlamm in der Eisenerzer Deponie `Paulisturz´ aus. Rechtlich hat das Land keine Handhabe, ich nehme jedoch die Betreiber der Deponie beim Wort und appelliere an sie, von der Deponierung Abstand zu nehmen."
Die sogenannte Deponie `Paulisturz´ der Restmüllverwertungs GmbH & Co KG (RMVG) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vom November 1992 (im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung) abfallrechtlich genehmigt. Auf der Deponie dürfen verschiedenste, jedoch (rechtlich betrachtet) ausschließlich nicht gefährliche Abfälle (Reststoffe und Massenabfälle) deponiert werden.
Die Zuständigkeit dafür, ob ein Abfall als gefährlich zu betrachten ist, liegt ausschließlich beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dies wird im Rahmen eines sogenannten abfallrechtlichen Ausstufungsverfahrens geklärt. Mit Bescheid vom 1. Juli 2015 hat der Bundesminister festgestellt, dass der Kalkschlamm aus dem Kärntner Brückl nicht gefährlich sein soll. Eine weitere Zuständigkeit des Landes ist nicht gegeben.