Recht cool: Juristisches Nachschlagewerk für JugendarbeiterInnen geht in die 6. Auflage
Recht cool": Seit 1999 unterstützt das Logo Jugendmanagement JugendarbeiterInnen in der Steiermark mit einem praxisorientierten Nachschlagewerk für rechtliche Fragen. Nun geht es nach einer Aktualisierung in die sechste Auflage.
Was genau heißt Aufsichtspflicht? Was ist der Unterschied zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen? Ab wann darf ein Jugendlicher von Zu Hause ausziehen? Darf sich ein 15-jähriger selbständig vom Religionsunterricht abmelden? Und wer muss für wen und in welcher Höhe Unterhalt bezahlen?
Es ist eine Vielzahl von Fragen wie diese, die außerschulisch tätige Jugendverantwortliche beinahe täglich beantworten müssen. All die juristischen Bestimmungen im Kopf zu haben ist da nahezu unmöglich - obwohl in der außerschulischen Ausbildung für JugendarbeiterInnen rechtliche Basisinformationen zum Lehrplan gehören. Damit sie kompetent, umfassend und rechtlich fundiert Auskunft geben können, hat das Logo Jugendmanagement bereits vor 17 Jahren „Recht cool" geschaffen - ein juristisches Nachschlagewerk für JugendarbeiterInnen, praxisorientiert gestaltet, ausführlich genug, um die Fragen zu beantworten, knapp genug, um übersichtlich zu bleiben.
„Rechtliche Bestimmungen ändern sich immer wieder", verweist Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft, auf einige Beispiele: „Daher ist mir neben der finanziellen Förderung auch diese Art der Unterstützung der Jugendarbeit wichtig. Die Menschen brauchen rechtliche Sicherheit. Das gilt für die JugendarbeiterInnen selbst, die in der Lage sein müssen, rechtlich fundiert zu handeln und zu informieren. Und das gilt für die Jugendlichen, die sich auf die Beratung verlassen können müssen."
Es gibt ein neu strukturiertes Familienrecht, in dem das Kindeswohl nun explizit genannt und detailliert beschrieben ist. Der Jugendschutz ist nunmehr im Jugendgesetz 2013 zu finden. Im Strafrecht wurden zahlreiche Anpassungen der Strafrahmen vorgenommen, und im Bereich der Ferienerholung gibt es die steirische Verordnung für Zeltlager und Jugenderholungsheime nicht mehr. Das Veranstaltungsrecht wurde ebenso neu geregelt, zählt Lackner auf. All diese Dinge und vieles mehr hat die Autorin der Mappe, Edith Gröller-Lerchbacher, in der Neuauflage berücksichtigt. „Die Intention der Recht cool-Mappe ist es, eine Sammlung von relevantem Expertenwissen in einer praktisch handhabbaren Form zu vermitteln und ein praxisorientiertes Nachschlag- oder Nachlesewerk für alle steirischen JugendarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen", erklärt Gröller-Lerchbacher.
„Damit sich alle steirischen JugendarbeiterInnen mit vollem Recht und voller Ruhe ihren pädagogischen Aufgaben widmen können, steht die Recht Cool Mappe zu einem Unkostenbeitrag von 15 Euro ab sofort zur Verfügung, es gibt sie aber auch kostenlos zum Download auf www.logo.at", so Uschi Theißl von LOGO Jugendmanagement.