Heizkostenzuschuss kann ab morgen beantragt werden
Soziallandesrätin Kampus: „Hilfe für sozial Schwächere in unserem Land“
Im heurigen Jahr wurde der Antragszeitraum um rund drei Wochen verlängert und beginnt daher bereits mit 30. September. Auch die Höhe des Zuschusses wurde vereinheitlicht: Er beträgt jetzt - unabhängig von der Art der Heizungsanlage - für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro. „All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab sofort beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land", unterstreicht Kampus. Im Vorjahr erhielten etwas mehr als 10.000 Haushalte diesen Zuschuss.
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2016 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben. Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:
Alleinstehende Personen: € 1.128,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.692,--
Erhöhungsbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind: € 338,40,--
Die Förderaktion beginnt am 30. September und dauert bis 23. Dezember 2016. Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at