Nachjustierung bei Wohnunterstützung
Gesetzesnovelle soll Einbußen bei den Mindest-PensionistInnen verhindern
Die vom Bund beschlossene Erhöhung der Pensionen hat auch Auswirkungen auf das Wohnunterstützungsgesetz. Nach derzeitiger Regelung würden PensionistInnen wegen des Pensions-Plus Einbußen bei dieser Sozialleistung hinnehmen müssen. Um das zu verhindern, kommt es noch im Dezember zu einer Gesetzesnovelle im Landtag, kündigt Soziallandesrätin Doris Kampus gemeinsam mit SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz und ÖVP-Klubobfrau-Stellvertreterin Barbara Riener an.
„Wir können und wollen nicht zulassen, dass Menschen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, bestraft werden, nur weil ihre Pension angehoben wird", betont Kampus. Daher wird das Land Steiermark bei der Wohnunterstützung nachjustieren: Durch eine Gesetzesnovelle soll es in Zukunft ausgeschlossen sein, dass Pensionserhöhungen gleichzeitig Kürzungen bei der Wohnunterstützung zur Folge haben, wie es durch die derzeitigen Einkommensgrenzen geschehen würde. Künftig werden daher die Grenzwerte für den Bezug der Wohnunterstützung durch Verordnung flexibel an die Höhe der Mindestpension angepasst. „Somit ist sichergestellt, dass MindestpensionistInnen etwa gleich viel Wohnunterstützung bekommen wie zuvor bei der ausgelaufenen Wohnbeihilfe", unterstreicht Kampus.
Positive Auswirkungen haben diese Änderungen aber nicht nur auf die PensionistInnen, sondern auch auf andere Personen mit vergleichsweise niedrigem Haushaltseinkommen: Denn auch sie werden - je nach Einkommenssituation - von der Verschiebung der Einkommensgrenzen profitieren. „Und es gibt noch dazu einen weiteren angenehmen Nebeneffekt: Für eventuelle Härtefälle wird es zwar auch künftig die Überbrückungshilfe geben, doch durch die neuen Rahmenbedingungen kaum mehr zur Anwendung gelangen", erklärt Kampus. „Wir haben die Änderungen heute im Landtag eingebracht, damit sie nächste Woche im Ausschuss behandelt werden können. Bei der kommenden Landtagssitzung im Dezember soll die Gesetzesnovelle beschlossen werden", umreißt SPÖ-Klubobmann Schwarz das weitere Procedere.
„Es hat sich als richtig erwiesen, die Auswirkungen der Novelle von Beginn an begleitend zu evaluieren. Das versetzt uns nun in die Lage, schnell reagieren zu können. Ebenfalls wichtig wäre ein begleitendes Monitoring des gesamten Sozialsystems mit all seinen einzelnen Unterstützungsmaßnahmen, damit die Treffsicherheit gegeben ist", erklärt die Klubobmannstellvertreterin des ÖVP-Landtagsklubs Barbara Riener.
Des Weiteren haben sich SPÖ und ÖVP darüber geeinigt, dass im Rahmen der Gesetzesnovelle auch der Vermögensfreibetrag angehoben wird. Künftig bekommt erst dann jemand keine Wohnunterstützung mehr, wenn er mehr als 10.000 Euro sein Eigen nennt.