Kautionsfonds: Land weitet Möglichkeiten aus
Graz, 30. Mai 2017
Kampus: Neben Gemeinden auch Gemeinnützige für Abwicklung an Bord
Auf Initiative von Soziallandesrätin Doris Kampus wird nun die Abwicklung des Kautionsfonds ausgeweitet: War bisher die Durchführung rein auf die steirischen Gemeinden beschränkt, sind nun mit der Volkshilfe und der Caritas auch zwei gemeinnützige Organisationen, die mit ihren Einrichtungen in der ganzen Steiermark tätig sind, mit an Bord. Gleichzeitig werden auch die Grenzwerte zur Gewährung des Kautionsfonds erhöht.
Wenn man in eine andere Wohnung umzieht, so wird vom Vermieter in der Regel eine Kaution von drei Monatsmieten verlangt. „Das ist eine Summe, die Wenigverdienende vor eine kaum zu überwindende Hürde stellt", weiß Soziallandesrätin Doris Kampus. Deshalb hat das Land im Vorjahr einen Kautionsfonds als Starthilfe eingerichtet, dotiert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2019.
Ursprünglich sollte die Abwicklung des Kautionsfonds rein über die Gemeinden erfolgen, doch diesen waren zum Teil die erforderlichen Abläufe zu mühsam. Deshalb will Kampus nun Abhilfe schaffen, indem die Abwicklung künftig auch über gemeinnützige Organisationen durchgeführt werden kann. Diese werden entweder anstelle der Gemeinden tätig, können aber auch direkt von einem Antragsteller kontaktiert werden. „Mit der Volkshilfe und der Caritas haben wir zwei starke Partner gefunden, die steiermarkweit präsent sind und daher ihre Unterstützung praktisch überall vor Ort anbieten können", freut sich Kampus darüber, dass dadurch künftig jede Steirerin und jeder Steirer Zugang zu dieser Unterstützungsleistung hat. Ein entsprechender Regierungsbeschluss soll am kommenden Donnerstag erfolgen.
An den Regeln hat sich nichts verändert: Gemeinden oder Gemeinnützige strecken Wohnungssuchenden die Kaution in der Höhe von maximal 500 Euro vor, die dann innerhalb von drei Jahren in kleinen, leistbaren Monatsraten zinsenfrei rückerstattet werden müssen. Mit diesen Rückflüssen wird wiederum der Topf für den Kautionsfonds gespeist.
Geändert haben sich allerdings die Richtwerte zur Gewährung des Kautionsfonds. Die Einkommensgrenzen wurden für Ein-Personen-Haushalte auf 1.163 Euro erhöht. Bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften liegt die Grenze nun bei 1.744,50 Euro, und für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sie sich um weitere 348,90 Euro.