1,76 Millionen für Sprachförderung in steirischen Kinderkrippen und Kindergärten
In drei Regierungsbeschlüssen hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auf Antrag von Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft, insgesamt 1,76 Millionen Euro für unterschiedliche Maßnahmen zur Sprachförderung im Kleinkindalter sowie für einen Dolmetschpool freigegeben.
Die Förderung der Sprachentwicklung ist sowohl für Kinder mit deutscher Muttersprache wie auch für Kinder mit anderer Erstsprache eine der zentralen Aufgaben in den Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen. „Mit der Sprache lernen die Kinder die Welt zu verstehen und zu ordnen, ihre Bedürfnisse auszudrücken und ihre Gefühle zu teilen", so Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft. Sie hat daher in der heutigen Regierungssitzung drei Anträge eingebracht, mit denen insgesamt 1,76 Millionen Euro für die Sprachförderung in Kinderkrippen und Kindergärten bereitgestellt werden.
So erhalten insgesamt 18 Gemeinden, die eine hohe Zahl von Kindern mit Sprachförderbedarf aufweisen, die Kosten für zusätzliches Personal zur Sprachförderung refundiert. Diese MitarbeiterInnen - landesweit handelt es sich um 48,5 Dienstposten - haben die Aufgabe, die Kinder dabei zu unterstützen, zum Eintritt in die Schule die Unterrichtssprache Deutsch gemäß den „Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" möglichst zu beherrschen. Dafür wurde in der heutigen Sitzung der Maximalbetrag von knapp mehr als eine Million Euro reserviert.
Außerdem werden auch Projekte von Organisationen gefördert, die in Kinderkrippen und -gärten durchgeführt werden und unter anderem zum Ziel haben: Unterstützung des Spracherwerbs durch kontinuierliche pädagogische Angebote, Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit, Förderung von Kommunikation und Gesprächskultur, Förderung von Buchkultur - Literacy - digitale Medien, Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern... Dafür werden bis zu 691.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Ein Rahmen von 80.000 Euro wurde für einen Dolmetschpool beschlossen. Auf diesen können Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ebenso zugreifen wie Eltern, wenn sie Hilfe bei der Kommunikation miteinander benötigen, bei der Sprachstandserhebung oder in der Beratung.