Rauchen ab 18 - Gesetz geht in Begutachtung.
Damit Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Talente frei entfalten und weiterentwickeln können, brauchen sie Raum und Zeit. Gleichzeitig benötigen junge Menschen aber auch gesellschaftlichen Schutz und Grenzen. „Zwischen diesen beiden Polen seiner politischen Verantwortung gerecht zu werden, ist ein Balanceakt", sagt Ursula Lackner, als Landesrätin für Bildung und Gesellschaft auch für Jugend zuständig.
Gemeinsam mit ihrem Regierungskollegen Landesrat Christopher Drexler und WKO-Präsident Josef Herk präsentierte die Jugendlandesrätin heute das neue Jugendgesetz, welches nun in Begutachtung geschickt wird. Wesentlichste Änderung in diesem Gesetz ist die Anhebung des Schutzalters beim Rauchen auf 18 Jahre. Ende März haben sich die LandesjugendreferentInnen aller Bundesländer darauf geeinigt, hier einheitlich vorzugehen.
Aber auch auf die neuen Entwicklungen bei zu den sogenannten „Electronic Nicotin Delivery System (ENDS), also E-Shishas und E-Zigaretten, wird eingegangen: Diese werden künftig mit Tabakprodukten gleichstellt. Damit wird Unter-18-jährigen der Konsum, Besitz und die Weitergabe verboten.
Neben diesen Punkten gibt es kleinere Anpassungen in anderen Bereichen. So wird Jugendlichen im Rahmen der Berufsausbildung das Hantieren mit Alkohol erlaubt und die Anreise zum Ausbildungsplatz von den Ausgehzeiten ausgenommen. Erweitert werden die Bestimmungen im Bereich des Autostoppens, das künftig auch Online-Mitfahrbörsen beinhaltet, sowie bei Zutrittsverboten für Minderjährige. In Zukunft bleibt Minderjährigen der Zugang zu Lokalen und Veranstaltungen verwehrt, solange dort alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal zu entrichtenden Preis ausgeschenkt werden, oder zu einem Preis, der um mehr als die Hälfte unter dem sonst üblichen Preis liegt.
Das neue Gesetz, welches nun in Begutachtung geschickt wird, soll im kommenden Herbst im Landtag behandelt werden und nach Beschlussfassung am 1. Mai 2018 in Kraft treten.
Statement Landesrätin Ursula Lackner:
„Ich persönlich freue mich, dass es nach mehreren Anläufen geklappt hat und wir die Schutzanhebung österreichweit umsetzen. Immerhin sind wir derzeit gemeinsam mit Belgien und Luxemburg eines von nur drei EU-Ländern, in denen unter 18-jährige erlaubterweise zum Glimmstängel greifen dürfen. Ab Mai 2018 erfüllen wir auch in Österreich endlich die internationalen Verträge zur Tabakprävention, die das Parlament bereits vor mehr als zehn Jahren ratifiziert hat. Wir wissen, dass Jugendliche schneller eine Abhängigkeit entwickeln, wenn die Entwicklung des Gehirns - wie eben im Alter von 16 Jahren noch nicht abgeschlossen, und, dass sich das Rauchen sich auch negativ auf das Lungenwachstum auswirkt. Hinzu kommt noch, dass das Aufhören mit dem Rauchen bei einem jungen Einstiegsalter schwierig ist und die Wahrscheinlichkeit mit dem Rauchen zu beginnen mit höherem Lebensalter sinkt."
Statement Landesrat Christopher Drexler
„Die Steiermark ist Vorreiter bei Tabakprävention und Tabakentwöhnung. Aus gesundheitspolitischer Sicht war es höchste Zeit, auch beim Jugendschutz nachzuziehen und so an ein internationales Niveau anzuschließen. Denn die Altersgrenze eines Produkts soll sich an seinem Schadenspotenzial orientieren. Tabak kann Jugendliche genauso süchtig und genauso krank machen wie Erwachsene. Aus Befragungen in Schulen wissen wir, dass von den 15-jährigen Schülerinnen und Schüler jedes sechste Mädchen und jeder zehnte Bursche täglich raucht. Auch die E-Zigarette ist ein Thema: Drei von zehn unter-20-Jährigen haben im letzten Jahr E-Zigaretten probiert. Es besteht also sowohl bei herkömmlichen Tabakprodukten als auch bei E-Zigaretten dringend Handlungsbedarf", so Gesundheitslandesrat Christopher Drexler.
Statement Josef Herk, Präsident der WKO Steiermark:
„Als Wirtschaft ist uns der Schutz der Jugend ein großes Anliegen, das zeigen zahlreiche von uns aktiv gestartete Aktionen zur Alterskontrolle beim Zigaretten- aber auch beim Alkoholverkauf. Wir verwehren uns in diesem Zusammenhang lediglich gegen Pauschalverurteilungen. Die Ausrichtung des Gesetzesentwurf tragen wir selbstverständlich mit. Nicht nur, weil uns der Jugendschutz ein gemeinsames Anliegen ist, sondern weil im Rahmen der Novellierung auch einige wichtige Anliegen der Wirtschaft umgesetzt wurden. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Möglichkeit, dass Unter 16-Jährige künftig schon vor 5 Uhr morgens unterwegs sein dürfen. Bis dato beginnt die erlaubte Ausgehzeit nämlich erst um 5 Uhr, was zum Beispiel bei Bäckerlehrlingen, aber auch anderen Auszubildenden regelmäßig zu Problemen führt. Darüber hinaus begrüßen wir die begleitenden Präventionsmaßnahmen und weisen noch einmal darauf hin, dass die künftigen Alterskontrollen so praxistauglich und so einfach wie möglich ausgestaltet werden müssen."