Kautionsfonds: Land verdoppelt „Starthilfe“
Graz, 25. Jänner 2018
Soziallandesrätin Kampus: Ab sofort 1.000 Euro für Geringverdienende
Seit einem Jahr gibt es in der Steiermark den Kautionsfonds des Landes - nun wird diese „Starthilfe für Geringverdienende" auf Initiative von Soziallandesrätin Doris Kampus von 500 auf 1000 Euro erhöht. „Mit dieser Verdoppelung tragen wir den ständig steigenden Mietkosten Rechnung - dadurch haben sich nämlich auch die Kautionszahlungen erhöht", erläutert Kampus ihren Vorstoß, der in der heutigen Sitzung der Landesregierung beschlossen wurde.
Wenn man in eine andere Wohnung umzieht, so wird vom Vermieter in der Regel eine Kaution von drei Monatsmieten abverlangt. „Das ist eine Größenordnung, die Menschen mit geringerem Einkommen oftmals vor große Probleme stellt, weil sie diese Summe nicht flüssig haben", weiß Soziallandesrätin Doris Kampus. Deshalb hat das Land einen Kautionsfonds als Starthilfe für Wohnungssuchende eingerichtet, dotiert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro für drei Jahre. Dadurch konnte im Vorjahr in 184 Fällen eine Unterstützung gewährt werden.
Erhältlich ist diese Unterstützung nicht beim Land direkt, sondern bei seinen Partner-Organisationen: Die Ansuchen müssen an Volkshilfe oder Caritas gerichtet werden - diese strecken dann den Wohnungssuchenden die Kaution in der Höhe von maximal 1.000 Euro vor, die allerdings innerhalb von drei Jahren in kleinen, leistbaren Monatsraten zinsenfrei rückerstattet werden muss. Mit diesen Rückflüssen wird wiederum der Topf für den Kautionsfonds erneut aufgefüllt.
Erhöht haben sich auch die Richtwerte zur Gewährung des Kautionsfonds. Die Einkommensgrenze beträgt nun für Ein-Personen-Haushalte 1.208 Euro. Bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften liegt die Grenze bei 1.812 Euro, und für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sie sich um weitere 402,67 Euro.