Dargestellt wird ein Auschnitt des Landtagssitzungssaales und eine Ansicht des Landhaushofes

Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

 

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, in der Fassung der am 23. September 2009 in Kraft tretenden Änderungen, LGBl.Nr. 83/2009

 

Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 B-VG, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl.Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl.Nr. 1/1960, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 27/2009, wird verordnet:

ARTIKEL I

Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl.Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 109/2008, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung), zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 65/2009, lautet wie folgt:

Anlage zu § 2

Geschäftsverteilung
der Steiermärkischen Landesregierung

A) Landeshauptmann Mag. Franz VOVES

  1. Der Geschäftsbereich der Stabstelle Präsidialangelegenheiten, der Stabstelle Landesamtsdirektion und Controlling und der Stabstelle Interne Revision der Abteilungsgruppe Landesamtsdirektion.
  2. Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Verwaltung und Europa.
  3. Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.
  4. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen und Landesbuchhaltung die Angelegenheiten Beteiligung an der Energie Steiermark AG, der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, der Steiermark-Holding und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH; hinsichtlich der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH. hat der Beteiligungsreferent das Antragsrecht für alle finanziellen Maßnahmen und die gesellschaftsrechtliche Gestaltung; hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung liegt das Antragsrecht beim sachlich zuständigen Regierungsmitglied, sowie die Angelegenheit Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten.
  5. Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden und Innere Angelegenheiten mit Aus-nahme der dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer und Landesrat Ing. Wegscheider zugewiesenen Angelegenheiten, die Angelegenheiten Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, Steuern, Ab-gaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Fi-nanzausgleich - Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Förderung zur teilweisen Behe-bung von Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden, Gemeindehochbauten - Bedarfsfeststellung und Finanzcontrolling, jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter.
  6. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  7. Der Geschäftsbereich der Stabsstelle Abteilungsgruppe Landesbaudirektion und der Stabsstelle Geoinformation der Abteilungsgruppe Landesbaudirektion.
  8. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Wohnbauförderung die Förderung der Ortserneuerung als Hauptreferent im Korreferat mit dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter.
  9. Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Gemeindeentwicklung als Hauptreferent im Korreferat mit dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter.
  10. Der Geschäftsbereich der Abteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung.

B) Erster Landeshauptmannstellvertreter

Hermann SCHÜTZENHÖFER

  1. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung, Frauen, Jugend und Familie den Josef- Krainer-Hilfsfonds.
  2. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden und Innere Angelegenheiten je-weils für Gemeindeverbände mit nicht überwiegend industrieller Struktur und Gemein-den mit ÖVP - Bürgermeistern die Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Ge-meindeverbände, die Schulbaufonds (§ 39 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsge-setz), Verwaltung des Landes- und Gemeindeanteiles, Feststellung der finanziellen Leis-tungsfähigkeiten der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht ÖVP - Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen ge-genüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Vorstellungen und Beschwerden sowie Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Die Angelegenheiten Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnun-gen, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Or-gane, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich - Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Förderung zur teil-weisen Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden, Gemeinde-hochbauten - Bedarfsfeststellung und Finanzcontrolling im Korreferat mit dem Landes-hauptmann.
  3. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur die Angelegenheiten der Brauchtums-, und Trachtenpflege, der Denkmal- und Ortsbildpflege, die Angelegenheiten der Steirischen Landesgedenkstätten und der Volkskultur Steiermark GmbH, die Angelegenheiten der steirischen Regionalmuseen, des Österreichischen Freilichtmuseums Stübing und des Vereins Steirische Eisenstraße, die Angelegenheiten des steirischen Chorwesens sowie die Angelegenheiten der Blasmusikkapellen und des Steirischen Blasmusikverbandes.
  4. Der Geschäftsbereich der Abteilung Sport und Tourismus mit Ausnahme der Landesrat Mag.Dr.Buchmann sowie Landesrat Ing.Wegscheider zugewiesenen Angelegenheiten.
  5. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Wohnbauförderung die Förderung der Ortserneuerung im Korreferat mit dem Landeshauptmann.
  6. Die Angelegenheiten der Abteilung Landes- und Gemeindeentwicklung im Korreferat mit dem Landeshauptmann.

C) Zweiter Landeshauptmannstellvertreter

Siegfried SCHRITTWIESER
 

  1. Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.
  2. Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Beihilfen.

D) Landesrat Mag.Dr. Christian BUCHMANN

  1. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Wissenschaft und Forschung die Strategischen Tätigkeiten in Bezug auf Kompetenzzentren und das COMET – Programm des Bundes.
  2. Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen und Landesbuchhaltung mit Ausnahme der dem Landeshauptmann zugewiesenen Angelegenheiten.
  3. Entfällt.
  4. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Sport und Tourismus die Beteiligung des Landes an der Österreichring GmbH.
  5. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht die Angelegenheiten Umwelt- und Anlagenrecht: Gewerbliche Betriebsanlagen einschließlich wasserrechtliche und baurechtliche Angelegenheiten, IPPC-Anlagen: Rechtssachen, Rohrleitungs- und Gaswirtschaftsangelegenheiten, Bergbau- und Hüttenwesen sowie UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  6. Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft und Innovation.

E) Landesrätin Mag. Kristina EDLINGER-PLODER

  1. Der Geschäftsbereich der Abteilung Wissenschaft und Forschung mit Ausnahme der Landesrat Mag. Dr. Buchmann und Landesrätin Mag. Grossmann zugewiesenen Angelegenheiten.
  2. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  3. Der Geschäftsbereich der Abteilung Technik, Erneuerbare Energie und Sachverständigendienst mit Ausnahme der Landesrat Ing.Wegscheider zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr.

F) Landesrätin Mag. Elisabeth GROSSMANN

  1. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Wissenschaft und Forschung die Fachhochschulen, Fachhochschul-Studiengänge und die Erwachsenenbildung.
  2. Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung, Frauen, Jugend und Familie mit Ausnahme der dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer und Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

G) Landesrat Johann SEITINGER

  1. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung, Frauen, Jugend und Familie die Angelegenheit Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die öffentlichen Berufs- und Fachschulen angeschlossen sind: Verwaltung und Versuchstätigkeiten.
  2. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit das Veterinärwesen - Rechtssachen, das Veterinärwesen und Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion: Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiergesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten): fachliche Angelegenheiten, die Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen: fachliche Angelegenheiten, die Fachaufsicht über Amtstierärzte und Landesbezirkstierärzte, die Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungs-Ausgleichskasse und der Transportbeschaukasse.
  3. Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
  4. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  5. Der Geschäftsbereich der Abteilung Wohnbauförderung mit Ausnahme der dem Landeshauptmann und dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter zugewiesenen Angelegenheiten.
  6. Entfällt.
  7. Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft.

H) Landesrätin Dr. Bettina VOLLATH

  1. Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.
  2. Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur mit Ausnahme der dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer zugewiesenen Angelegenheiten.
  3. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

I) Landesrat Ing. Manfred WEGSCHEIDER

  1. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden und Innere Angelegenheiten das Preisrecht.
  2. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Sport und Tourismus die Angelegenheiten Sportwesen: Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Verleihung von Sportlehrerbefugnissen, Sportförderung und Angelegenheiten der Landessportorganisationen, das Schischul- und Bergführerwesen, die Angelegenheiten des Landessportzentrums und das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau - Geschäftsführung.
  3. Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht mit Ausnahme der Landeshauptmann Mag. Voves, Landesrat Mag. Dr. Buchmann, Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder, Landesrat Seitinger und Landesrätin Dr. Vollath zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Technik, Erneuerbare Energie und Sachverständigendienst die Energiewirtschaft, der Umweltschutz – allgemeine fachliche Angelegenheiten, Landesumweltinformationssystem (LUIS), Umweltinformationsverzeichnis, die Bürgerberatung in Fragen des technischen Umweltschutzes, das Energiewesen: Allgemeines und Koordinierung, Energiebeauftragter, Fachstelle Energie, Förderungsangelegenheiten, Angelegenheiten des Landesenergievereines und des ÖKO-Fonds, die allgemeinen Angelegenheiten und Koordinierung der Energieversorgung, der Energiewirtschaft und des Energieplanes, Steirischer Umweltlandesfonds – Förderungsangelegenheiten, Klimaschutz: Allgemeines und Koordinierung, die Geschäftsstelle des Energie- Tarif-Beirates, die technische Umweltkontrolle: Gewässergüteaufsicht, Gewässergüteerhebungen, Umweltlaboratoriumsdienst, Luftgüteüberwachung, Lärmmessdienst, Altlastenverdachtsflächenerhebung, der Chemie- und Ölalarmdienst, die Chemikalieninspektion – fachliche Angelegenheiten, der Strahlenschutzdienst, der Transport gefährlicher Güter auf der Straße – fachliche Angelegenheiten, die technische Koordination der Umweltinspektionen, der Amtssachverständigendienst für die Fachbereiche: Immissionsschutztechnik (insbesondere Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz und Gewässerschutz), Chemotechnik, Biologie, Strahlenschutz.

 

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. November 2005 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landeshauptmann

(Mag. Franz Voves)


Quelle:

Stammfassung der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, verlautbart im LGBl.Nr. 111/2005, i.d.F. LGBl.Nr.114/2005, 116/2005, 3/2006, 27/2006, 50/2006, 73/2006, 20/2007, 39/2007, 60/2007, 66/2008, 110/2008, 37/2009, 54/2009, 65/2009, 83/2009 und 95/2009.