Land erhöht Leistungsentschädigung für Vertragspartner im Tierschutz
Gemäß Bundestierschutzgesetz haben die Bezirksverwaltungsbehörden und das Land Steiermark Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an entsprechende Verwahrer übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten können. Das Land Steiermark unterhält derzeit Leistungsverträge zur Verwahrung von Hunden, Katzen und Kleintieren mit sieben Vertragspartnern:
Tierhilfe-Tierstube Kapfenberg
Tierschutzverein Purzel & Vicky, Vasoldsberg
Landestierschutzverein für Steiermark, TH Murtal und TH Graz
Verein Aktiver Tierschutz Steiermark, TH Arche Noah, Graz
Tierschutzverein Leibnitz, TH Adamhof, Straß
Verein Tierschutz Bezirk Liezen, TH Trieben
Tierschutzverein Franziskus, Rosental a.d. Kainach
„Nur durch die hervorragende Zusammenarbeit mit unseren Partnern kann das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung auch zufriedenstellend nachkommen. Der jährliche Gesamtaufwand, der für die Verwahrung von Hunden, Katzen und Kleintieren an die Vertragspartner des Landes Steiermark ausgeschüttet wird, beträgt derzeit rund 1,8 Mio. Euro pro Jahr", so der steirische Tierschutzlandesrat Anton Lang, der betont: „Ich bin als Tierschutzlandesrat mit dem Ziel angetreten, die Steiermark zum Tierschutzland Nr. 1 in Österreich zu machen. Da kann es nicht sein, dass immer höhere Anforderungen und die immer besser werdenden gesetzlichen Vorschriften für den Tierschutz, die natürlich auch gesteigerte Kosten und erhöhten Aufwand für die Tierverwahrer bedeuten, finanziell nicht berücksichtigt und abgegolten werden.
Tierheime, die den behördlichen Tierschutz durch Verwahrverträge mit dem Land abdecken, müssen mit dem erhöhten Kostenaufwand klarkommen, für einige war dies sogar existenzgefährdend."
Aus diesem Grund wird Landesrat Anton Lang den Vertragspartnern nun mit einer Soforthilfemaßnahme unter die Arme greifen. „Schließlich ist das Land zu diesem amtlichen Tierschutz verpflichtet. Außerdem sind wir es unseren Partnern schuldig, auf die erhöhten Anforderungen und besseren Tierschutzstandards entsprechende zu reagieren. Aus diesem Grund soll es ab 1. Jänner 2020 eine höhere Leistungsentschädigung für die Vertragspartner geben."
Selbstverständlich ist es dem Landesrat auch ein überaus wichtiges Anliegen, den zahlreichen Privat-Engagierten im Tierschutz entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen. „Viele kleine Tierschutzvereine und Privatpersonen, die oft Übermenschliches leisten und oft großes Teile ihres Einkommens für den Tierschutz aufwenden, sind auf Spenden angewiesen. Auch in diesem Bereich werden wir Unterstützung anbieten", so Lang.