B 23: Halbseitige Öffnung nicht zu verantworten
Nun Errichtung der Schutzbauten, Freigabe ist mit 6. Juli vorgesehen
Im Zuge mächtiger Orkanereignisse und damit verbundenen, schweren Schäden in Form von mehreren Felsstürzen, Steinschlägen, um- und abgestürzten und entwurzelten Bäumen musste die B 23 (Lahnsattelstraße) am 1. April zwischen Neuberg an der Mürz und Frein im Bereich der Tunnelanlage „Totes Weib" total gesperrt werden. Denn im Zuge der Beurteilungen mehrerer Geologen und Drohneneinsätzen wurde innerhalb eines rund zwei Kilometer langen Bereiches Gefahr in Verzug festgestellt.
„Die Beräumung in dem steilen und felsigen Gelände, die gemeinsam mit den Österreichischen Bundesforsten, einer Spezialtiefbaufirma und dem Straßenerhaltungsdienst großteils am Seil und bis zu 100 Meter über der B 23 durchgeführt wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Wir hatten die leise Hoffnung, die Sicherungsarbeiten unter einspuriger Verkehrsführung durchführen zu können. Nach einer erneuten Beurteilung eines Sachverständigen ist dies jedoch nicht zu verantworten, da es im Zuge der Arbeiten vereinzelt zu Felsstürzen kommen kann. Nachdem nun die Dimensionierung der notwendigen Schutzbauwerke feststeht, werden die Gesamtkosten mittlerweile knapp 1,2 Millionen Euro betragen", so Verkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang.
Projektleiter Markus Adam von der A16, Verkehr und Landeshochbau, konkretisiert die Maßnahmen: „Insgesamt sind sechs Steinschlagschutzverbauungen mit einer Gesamtlänge von rund 500 Meter notwendig. Dafür müssen in etwa 290 Anker bis zu sechs Meter tief in den Felsen gebohrt werden. Die Fläche aller Schutznetze, die bis zu fünf Meter hoch sind, beträgt 1.900 Quadratmeter. Läuft alles nach Plan, sollten wir bis Sommerferienbeginn am 6. Juli mit den Arbeiten fertig sein."
Die Umleitung erfolgt vom Ortsteil Frein über den Lahnstattel zur B 21 (Gutensteiner Straße, Landesgrenze), das Halltal nach Mariazell, dann auf der B 20 (Mariazeller Straße) von Mariazell bis Aschbach und über die L 113 (Niederalplstraße) nach Mürzsteg.
13. Mai 2024