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Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 7. Jänner 2008

Ehrenzeichen-Aberkennungsgesetz präsentiert

Ausgehend von einer Landtagsinitiative haben Landeshauptmann Mag. Franz Voves und  Landesrat Ing. Manfred Wegscheider  in der ersten Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung in diesem Jahr den Entwurf des neuen Steiermärkischen Ehrenzeichenaberkennungsgesetz  (StEZAG) eingebracht. Danach ist künftig nach diesem Gesetzesentwurf eine Auszeichnung mit Bescheid abzuerkennen, wenn „Tatsachen bekannt werden, die der Verleihung entgegengestanden wären oder der Ausgezeichnete nachträglich ein Verhalten setzt", das einer Verleihung widersprochen hätte.

Das neue Gesetz wird die Verleihung von Landesehrenzeichen, des Ehrenrings, die Verleihung von Ehrenzeichen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesen, von Ehrenzeichen nach dem Landessportgesetz, die Verleihung der Steirischen Hochwassermedaille und auch die Verleihung von Auszeichnungen  auf den Gebieten Export, Technologie, Produktqualität und der Gestaltung der innerbetrieblichen Produktivität umfassen.

Ausgangspunkt der Landtagsinitiative, die Steiermärkische Landesregierung möge die Voraussetzungen zur Aberkennung einer Landesauszeichnung schaffen, war eine Grabrede von Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl für einen im Zweiten Weltkrieg aktiven Luftwaffenoffizier im November 2006. Dabei hatte Univ.-Prof. Pendl, Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens des Landes Steiermark, politische Gegner nach Auffassung etlicher Zuhörer massiv verunglimpft.

Nach der Beschlussfassung dieses Gesetzesentwurfs in einer der nächsten Sitzungen wird diese Regierungsvorlage im Steiermärkischen Landtag eingebracht.      

WIRTSCHAFT: Top-Rating für die Steiermark

Nach den Kriterien Wirtschaftskraft, Finanzpolitik und Schuldenstand wurde der steirische Wirtschaftsstandort von der international anerkannten Rating-Agentur Standard &Poor´s eingehend untersucht und erhielt für 2007 mit „AA+" erneut eine ausgezeichnete Bewertung, wie Landesrat Dr. Christian Buchmann  in der ersten Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung dieses Jahres berichtete. „AA+" ist die zweitbeste Bewertung von Standard & Poor´s. Damit wird der steirischen Wirtschaft eine ausgezeichnete Finanzstärke bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten bescheint; ein geringfügiger Unterschied zu „AAA", der besten Bewertung, die Standard &Poor´s vergibt.  Zur Erhaltung dieses internationalen Spitzenergebnisses forderte der Finanzlandesrat erneut, einen budgetären „Kurs der Vernunft" einzuhalten. „Falls sich die Landesregierung nicht auf eine gemeinsame Finanzpolitik einigt und folglich der Schuldenstand der Steiermark durch eine Lockerung der Ausgabendisziplin übermäßig ansteigen sollte, könnte die Einstufung der Steiermark von ´AA+´ auf ´AA-´ abgewertet werden",  warnte Landesrat Buchmann in seinem Bericht. Den neuen Finanzausgleich bezeichnete der Finanzlandesrat als vertretbaren Kompromiss. Bei den Haupteinnahmen des Landes - den Ertragsanteilen - wird die Steiermark in den kommenden sechs Jahren 179 Millionen Euro mehr Geldmittel erhalten. Zusätzliche Mittel sind für die Krankenanstaltenfinanzierung und für die Strukturverbesserung von Kleinregionen vorgesehen. Für 2008 stehen dem Landeshaushalt 65,6 Millionen Euro zur Verfügung, die nach einstimmigem Regierungssitzungsbeschluss vom 10.12.2007 für den Schuldenabbau im Jahre 2008 verwendet werden.

SOZIALHILFE: Neue Richtsätze im Jahr 2008 

Neue Richtsätze, die im Jahr 2008 für die Gewährung der Sozialhilfe maßgeblich sind, hat Soziallandesrat Dr. Kurt Flecker zur Beschlussfassung vorgelegt. Demnach beträgt der Richtsatz für einen Alleinstehenden 522 Euro. Lebt der Antragssteller in einer Haushaltsgemeinschaft, macht der Richtsatz heuer 476 Euro aus. Für ein zu versorgendes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe werden künftig 161 Euro zur Verfügung gestellt. In den ersten sechs Monaten erhält der Alleinstehende oder der in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Sozialhilfe-Bezieher zusätzlich acht Euro. Als Beitrag zur Deckung der Energiekosten erhalten alleinstehende Sozialhilfebezieher oder Anspruchsberechtigte in einer Haushaltsgemeinschaft eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 45 Euro im Februar und im August 2008. 

ALKOHOL AM STEUER: Micro-Car-Verbot vorgeschlagen

Nach einem von Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder eingebrachten Antrag schlägt die Steiermärkische Landesregierung vor, Führerscheinbesitzern, denen die Lenkberechtigung wegen Trunkenheit am Steuer, wegen des Missbrauchs von Suchtgiften oder ähnlicher Vergehen entzogen worden war, auch zu untersagen,  vierrädige Leichtkraftfahrzeuge („Micro-Cars")  zu lenken. Auf Basis dieses am Montag gefassten Beschlusses wird Landeshauptmann Mag. Franz Voves in einem an Innenminister  Günther Platter gerichteten Brief  vorschlagen,  zur Einführung dieses Verbotes die Bestimmungen des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung zu novellieren.  Ausgangspunkt dieser Initiative war ein im November des Vorjahres gefasster Landtagsbeschluss.

Graz, am 7. Jänner 2008

Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Kurt Fröhlich unter Tel.: (0316) 877-3881, Fax: (0316) 877-3188  E-Mail: kurt.froehlich@stmk.gv.at zur Verfügung

 

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