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Kunasek/Khom/Amesbauer: Steirische Autofahrer werden vom „Lufthunderter“ befreit!

Das Regierungsprogramm wird Schritt für Schritt abgearbeitet: Überprüfung ergab grundsätzliche Einhaltung der Grenzwerte; strengere EU-Grenzwerte ab 2030 machen unabhängig von Tempolimits weitere Maßnahmen notwendig.

Graz (16. März 2025).- Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich zu einer den Mobilitätsbedürfnissen aller Steirerinnen und Steirer entsprechenden Verkehrspolitik. Der auf Basis des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) verordnete „Lufthunderter" wurde in anderen Bundesländern bereits abgeschafft, blieb in der Steiermark aber bisher bestehen. Aus diesem Grund wurde von der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark eine rasche, faktenbasierte und ergebnisoffene Prüfung des „Lufthunderters" vorgenommen.

Dabei wurde klar aufgezeigt, dass die derzeit einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte seit 2020 nicht überschritten wurden. Die deutlich reduzierten Grenzwerte, welche auf Basis von EU-Vorgaben ab 2030 einzuhalten sein werden, erscheinen mit den aktuell gesetzten Maßnahmen, wie beispielsweise dem Tempolimit, nicht erreichbar zu sein. Insofern wird es in Zukunft grundsätzlich ein Maßnahmenbündel benötigen, um den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen zu können. So ist beispielsweise bereits ein umfassender Gesetzesentwurf im Sinne einer Effizienzsteigerung und Beschleunigung für den Ausbau von erneuerbaren Energien in Begutachtung. Es gilt in jedem Fall, sachliche und vernünftige Strategien zu entwickeln, um die steirische Umwelt zu schützen. Demensprechende mögliche Kompensationsmaßnahmen werden in der entsprechenden Verordnung zur Aufhebung des Tempolimits festgehalten sein und gegebenenfalls herangezogen werden. Anstelle von Verboten und Einschränkungen setzt die Steiermärkische Landesregierung auf Entlastungsschritte für all jene, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind. Die stete Beobachtung der Messwerte wird selbstverständlich fortgeführt. 

„Wir haben bei unserer Regierungsklausur festgelegt, die Voraussetzungen zur Abschaffung des „Lufthunderters" bis März überprüfen zu lassen, um bald eine faktenbasierte Entscheidung treffen zu können. Die Datenlage zeigt nun ganz klar, dass wir für die geplagten Autofahrer einen großen Entlastungsschritt setzen und den Lufthunderter abmontieren können. Landesrat Hannes Amesbauer wird nun in seinem Ressortbereich die Abschaffung ohne Verzögerung in die Wege leiten. Wir setzen unser Regierungsprogramm Schritt für Schritt um", sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

„Wir arbeiten konsequent daran, unser Regierungsprogramm Schritt für Schritt abzuarbeiten. Die aktuellen Prüfungsergebnisse zeigen, dass die Abschaffung des ,Lufthunderters‘ und damit die Erleichterung für die Pendlerinnen und Pendler aktuell möglich und umsetzbar ist. Als Landesregierung ist es uns wichtig, dass unsere Verkehrspolitik die Lebensrealität aller Steirerinnen und Steirer und damit auch des ländlichen Raums im Auge hat. Dabei darf kein Verkehrsmittel gegen das andere ausgespielt werden. Selbstverständlich werden wir die Entwicklungen weiterhin im Blick behalten. In diesem Sinne gilt es natürlich auch, bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die steirische Umwelt zu schützen. Die avisierten, möglichen Kompensationsmaßnamen werden daher auch entsprechend sorgfältig und sachlich bewertet werden", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.

Mit dieser fachlichen und sachlichen Grundlage wird nun der zuständige Umweltlandesrat Hannes Amesbauer umgehend die Umsetzung des politischen Zieles veranlassen und die Aufhebung der bestehenden Verordnung in Auftrag geben. „Vor der Wahl versprochen, nach der Wahl gehalten. Die aktuellen Werte zeigen, dass eine Aufhebung zum jetzigen Zeitpunkt möglich und somit im Sinne zehntausender Pendler auch angezeigt ist. Die steirischen Autofahrer können endlich vom sogenannten ‚Lufthunderter‘ befreit werden. Faktum ist, dass es keine EU-rechtlichen Vorgaben für ein Tempolimit gibt. Wir setzen sowohl in der Verkehrs-, als auch in der Umweltpolitik auf Sach- und Hausverstand", betont Landesrat Hannes Amesbauer.

Graz, am 16. März 2025

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