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Gesetzesänderung zur Deckelung von Elternbeiträgen geht in Begutachtung

Steirische Landesregierung reagiert auf LRH-Kritik

Zwei Männer stehend vor einer Wand
Bildungslandesrat Stefan Hermann und ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer (v.l.)© FLTK; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (25. März 2025).- Die Novelle des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes (StKBFG) geht in Begutachtung - Ziel ist es, Gewinnerzielungsabsicht von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch Förderungen aus der öffentlichen Hand beziehungsweise Zahlungen von Eltern zu unterbinden. 

Im Rahmen seines im Mai 2023 veröffentlichten Prüfberichts „Wiki - Wir Kinder, Bildung und Betreuung" stellte der steirische Landesrechnungshof (LRH) mehrere Kritikpunkte fest. Das Prüforgan beanstandete damals die unrechtmäßige Vorgehensweise rund um die Einhebung von Bastelbeiträgen, die über eine Kostendeckung hinausgingen sowie vereinsinterne Vorgaben, die eine beabsichtigte Erwirtschaftung von Überschüssen zum Ziel hatten. Eine derartige Gewinnerzielungsabsicht steht im klaren Widerspruch zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz (StKBFG). Die Landesregierung reagiert somit auf die berechtigte LRH-Kritik mittels entsprechender Gesetzesänderung.

Konkret soll im Gesetz künftig verankert werden, dass es zu keinem Überschuss an Einnahmen aus Elternbeiträgen kommen darf und die Summe der Einnahmen aus Zahlungen der Eltern und den Förderungen, die eine Einrichtung für den laufenden Betrieb aus der öffentlichen Hand erhält, nicht die Ausgaben für den laufenden Betrieb übersteigen dürfen. Demnach dürfen für Verpflegung, Veranstaltungen, Bastelmaterial und dergleichen künftig lediglich kostendeckende Beiträge eingehoben werden. Die Höhe für Materialbeiträge wird grundsätzlich mit höchstens zehn Euro pro Monat gedeckelt. Sollten höhere Beiträge eingehoben werden, hat die Einrichtung bzw. der Erhalter eine genaue Aufzeichnung darüber zu führen und allfällige Restbeträge ehestmöglich an Erziehungsberechtigte rückzuerstatten. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde vonseiten der Abteilung 6 des Landes Steiermark in engem Austausch mit dem Verfassungsdienst erarbeitet. Das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz ging mit gestrigem Tag (24. März 2025) in Begutachtung.

Bildungslandesrat Stefan Hermann hält dazu fest: „Es freut mich sehr, dass wir mit diesen geplanten Gesetzesänderungen den Empfehlungen des Rechnungshofes nachkommen und damit der Gewinnerzielungsabsicht von elementarpädagogischen Einrichtungen einen Riegel vorschieben können. Zahlungen, die aus der öffentlichen Hand beziehungsweise von Erziehungsberechtigten an Träger einer elementarpädagogischen Einrichtung geleistet werden, dürfen niemals gewinnbringend sein."

„Im Zentrum der steirischen Bildungspolitik ist immer das Wohlergehen der Kinder! Es darf natürlich nicht sein, dass Eltern für die notwendigen Utensilien und Materialien für eine fachgerechte Betreuung übermäßigen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird nicht nur der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen weniger, sondern auch für mehr Transparenz gesorgt und somit den Empfehlungen des Landesrechnungshofes nachgekommen", so ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer.

Rückfragehinweis:

David Wilfling | Büro LR Hermann| Tel: +43 316 8775316 | E-Mail: david.wilfling@stmk.gv.at

Phillip Seiser | ÖVP Landtagsklub| Tel: +43 316 8774409 | E-Mail: phillip.seiser@stmk.gv.at

Graz, am 25. März 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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