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Erstes Deregulierungsgesetz macht die Steiermark in der Verwaltung einfacher

Die steirische Deregulierungsoffensive bringt wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung für Menschen und Wirtschaft. 2026 folgt ein weiteres Paket.

Die Personen sitzen an einem Tisch, dahinter drei Fahnen, im Weißen Saal der Grazer Burg.
Landeshauptmann Mario Kunasek und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom präsentierten gemeinsam mit Spitzenbeamten des Landes die Inhalte des ersten Deregulierungsgesetzes.© Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Die Teilnehmenden sitzen an einem großen Tisch.
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gemeinden und Interessensvertretungen berieten beim zweiten Deregulierungsgipfel die Inhalte einer großen Gesetzesinitiative, die die Steiermark einfacher machen soll.© Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (3. Juli 2025).- Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gemeinden und Verwaltung sowie Interessensvertretungen waren auf Einladung der Landesregierung Anfang April zum ersten Deregulierungsgipfel im Weißen Saal der Grazer Burg zusammengekommen – heute (Donnerstag, 3. Juli) folgte bereits der zweite Schritt auf dem Weg, die Steiermark in der Verwaltung einfacher zu machen. Die Landesregierung präsentierte das erste Deregulierungsgesetz, eine Sammelinitiative, mit der nicht mehr notwendige Gesetze abgeschafft, Beiräte aufgelöst, Berichtspflichten entfallen oder Fristen dazu verlängert, Verfahren erleichtert und Doppelregelungen beseitigt werden. Davon sind in Summe mehr als 30 Einzelgesetze betroffen.  Ziel der Landesregierung ist es demnach, den Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und den Wirtschaftsstandort Steiermark durch Entbürokratisierung zu entlasten.

Landeshauptmann Mario Kunasek: „Wir haben Wort gehalten und das umgesetzt, was wir nach der Regierungsklausur in Seggauberg angekündigt haben. Mit diesem ersten Deregulierungsgesetz bauen wir Bürokratie ab und stärken die Digitalisierung. Jeder wird in Zukunft den Anspruch haben, Anträge an die Landesverwaltung digital einzubringen. So machen wir die  Verwaltung zukunftsfit und erhöhen auch die Servicequalität für Menschen und Unternehmen in der Steiermark.“ Kunasek betonte darüber hinaus, dass dieses Gesetz erst der Anfang und ein zweites, noch viel weiter reichendes Deregulierungsgesetz in Vorbereitung sei, welches 2026 umgesetzt werden wird.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: „Das erste Deregulierungsgesetz ist der Startschuss eines zentralen Vorhabens dieser Regierungsperiode, Verfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Wir haben bei der Regierungsklausur Ende Jänner versprochen, im Sommer erste Erfolge in der Deregulierung zu liefern. Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein. Dieses vorliegende Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt zu Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung, dem noch weitere folgen werden. Am Ende werden vom Häuslbauer über die Veranstaltungsorganisation bis zu den Gemeinden in vielen Bereichen konkrete Vereinfachungen zu spüren sein und Behördenabläufe schneller, effizienter und digitaler erledigt werden.“

Im Detail sieht das erste Gesetzespaket folgende Veränderungen vor:

  • Verfahrenserleichterungen gibt es im Baugesetz: Photovoltaik- und Solaranlagen auf Dächern und Fassaden sind zukünftig meldepflichtig, nicht mehr bewilligungspflichtig. Das gilt auch für Wärmepumpen.
  • Der Abfallwirtschaftsplan wird auf der Website des Landes Steiermark und nicht mehr in zahlreichen Zeitungen publiziert.
  • Mit einer neuen EDV-Anwendung wird die einheitliche digitale Verarbeitung von Plänen im Rahmen des Raumordnungsgesetzes ermöglicht.
  • Ebenfalls elektronisch wird die Beitragserklärung auf Basis des Tourismusgesetzes möglich sein.
  • Vereinfacht wird weiters das Nächtigungsabgabegesetz: Meldepflichten werden in eine Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht auf Verlangen der Abgabenbehörde umgewandelt.
  • Im Behindertengesetz werden Doppelgleisigkeiten gestrichen, Verwaltungsabgaben eingespart und Bewilligungsverfahren konzentriert. 
  • Das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes wird geändert: Periodisch durchzuführende Dienstbeurteilungen entfallen.
  • Die Bedarfsprüfung nach dem Lichtspielgesetz wird abgeschafft.
  • Im Leichenbestattungsgesetz wird u.a. die Frist für Bestattungen von sieben auf 14 Tage verlängert.
  • Es entfallen drei Gesetze, die nicht mehr zeitgemäß sind: betreffend Ersatzforderungen des Landes gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden, Gesetz über die Prüfungskommission für den Försterdienst und die Haustorsperre und Hausbeleuchtung in Graz.
  • Abgeschafft werden der Raumordnungsbeirat, wodurch die Aufsichtsbehörde schneller entscheiden kann, und der Kinder- und Jugendhilfebeirat, der ausschließlich grundsätzliche Erwägung anzustellen hatte.
  • Vereinfacht wird die Gemeindeordnung: Es entfällt der zweistufige Instanzenzug auf Gemeindeebene, was Verfahren verkürzt.
  • Der Sozialbericht, der bisher verpflichtend vorzulegen war, entfällt in Zukunft. Bodenschutzberichte werden nicht mehr jährlich, sondern alle fünf Jahre veröffentlicht.
  • In diversen Gesetzen finden Bereinigungen statt – so z. B. im Rettungsdienstgesetz. Doppelregelungen werden u.a. im Gesetz über die Patientenentschädigung beseitigt.

Das umfassende Gesetzespaket wird nun zur Begutachtung in den nächsten Wochen vorgelegt. Nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes folgen geplantermaßen die Beratungen dazu in den Ausschüssen des Landtages im September, mit dem Beschluss des Landesparlamentes in seiner Oktobersitzung soll das erste Deregulierungsgesetz in Kraft treten.

Graz, am 3. Juli 2025

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