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Sämtliche Gutachten für die „B 70 neu“ sind eingereicht

Nun wird die UVP-Behörde über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden

Graz (24. Juli 2025).- Im September 2023 fand die mündliche UVP-Verhandlung zur „B 70 neu” zwischen Mooskirchen und Krottendorf statt, nun liegen sämtliche Stellungnahmen bzw. Gutachten bei der zuständigen UVP-Behörde in der Abteilung 13 (Umwelt und Raumordnung) auf.

„Damit kann die Behörde mittels Bescheids über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden, womit ein weiterer Schritt für das so wichtige Straßengroßprojekt in der Weststeiermark gesetzt wird. Die infrastrukturelle Aufwertung ist für die gesamte Region, für den Bezirk Voitsberg von zentraler Bedeutung. Die geplante 5,3 Kilometer lange Umfahrung zwischen Mooskirchen und Krottendorf ist der noch fehlende Lückenschluss für eine durchgehende, leistungsfähige Verbindung von der Autobahnanschlussstelle Mooskirchen der A2 bis Köflach. Zudem wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer natürlich deutlich erhöht“, so Verkehrslandesrätin Claudia Holzer.

Sofern das Projekt von der UVP-Behörde positiv beschieden wird, kann die Detailplanung starten. Sollte jedoch eine Beschwerde gegen den Bescheid erhoben werden, muss vor einer Umsetzung des Projekts auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden.

Einen Plan für das Vorhaben finden Sie  hier.

Graz, am 24. Juli 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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