Stärkung für Gemeindeärzte sichert Versorgung
Einigung nach über einem Jahrzehnt Verhandlungen

Graz (28. August 2025).- Nach über einem Jahrzehnt intensiver Verhandlungen ist die Novelle der steirischen Gemeindearzt-Entgelt-Verordnung beschlossen. Zentrale Tarife, wie jene für schulärztliche Untersuchungen, Sachverständigentätigkeit und Totenbeschau, werden spürbar erhöht. Diese Einigung stärkt die Attraktivität der gemeindeärztlichen Tätigkeit und zeigt das starke Miteinander von Land, Gemeinden und Ärztekammer für die Gesundheitsversorgung der Steiermark.
Elf Jahre lang wurde verhandelt, nun ist die Novelle der Gemeindearzt-Entgelt-Verordnung in trockenen Tüchern und von der Landesregierung beschlossen. Nachdem manche Leistungen mehr als zwei Jahrzehnten ohne Anpassung blieben, wurde eine umfassende Einigung zur Valorisierung der gemeindeärztlichen Entgelte erzielt. Damit sind die Rahmenbedingungen für wichtige sanitätsbehördliche Aufgaben und gemeindeärztliche Tätigkeiten wie schulärztliche Untersuchungen und Totenbeschauen wesentlich verbessert.
Steirisches Miteinander im Gesundheitssystem
Erstmals seit 2004 werden die Tarife für Schuluntersuchungen, Sachverständigentätigkeit und Totenbeschau angepasst. So steigt das Honorar für schulärztliche Untersuchungen von bisher 9,00 Euro auf 22,00 Euro pro Kind. Auch die Entlohnung für Sachverständigentätigkeit wird auf 125,00 Euro pro angefangene halbe Stunde angehoben. Für die Totenbeschau, deren Honorar 2014 angepasst wurde, wird mit der Novelle ein automatisierter Valorisierungsmechanismus eingeführt. „Diese neue Vereinbarung zeigt, wie wir in der Steiermark die Zusammenarbeit im Gesundheitssystem leben. Wir arbeiten gemeinsam daran, die Versorgung für die Menschen in unserem Land zu verbessern, denn egal wo jemand lebt, die Versorgung darf keinen Unterschied machen. Besonders für die Kindergesundheit und Vorsorge sind unsere Gemeindeärztinnen und -ärzte ein wesentlicher Teil in der Versorgung”, so Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl und Klubobmann Marco Triller ergänzt: „Es ist sehr erfreulich, dass nach mehr als einem Jahrzehnt letztlich eine umfassende Einigung zur Valorisierung der gemeindeärztlichen Entgelte gelungen ist. Diese Vereinbarung stärkt die Attraktivität der gemeindeärztlichen Tätigkeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Steiermark. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Ergebnis durch konstruktive Zusammenarbeit möglich gemacht haben.”
Gemeindeärztliche Tätigkeit attraktiver gemacht
Die Novelle der Gemeindearztentgeltverordnung ist das Ergebnis eines langjährigen Prozesses und intensiver Abstimmung zwischen den maßgeblichen Partnern wie Land, Gemeinde- und Städtebund sowie der Ärztekammer. „Die Einigung zur Gemeindearztentgeltvereinbarung ist ein klares Signal, dass die Landespolitik – allen voran Landeshauptmann Mario Kunasek, Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom und Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl – gemeinsam mit den kommunalen Partnern Verantwortung für die Zukunft der sanitätsbehördlichen Versorgung übernimmt. Damit schaffen wir die Grundlage, um die Attraktivität der gemeindeärztlichen Tätigkeit zu stärken und die Versorgungssicherheit für die steirische Bevölkerung zu gewährleisten”, betont Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer für Steiermark.
Zeichen der Wertschätzung in finanziell schwieriger Situation
Bürgermeister Erwin Dirnberger, Präsident des Steirischen Gemeindebundes, unterstreicht: „Für die steirischen Gemeinden ist diese Einigung zwar in der aktuellen finanziellen Situation eine große Herausforderung, aber ein wichtiger Schritt, um die ärztliche Versorgung vor Ort auch in Zukunft sicherzustellen. Die Gemeinden tragen damit weiterhin Verantwortung für eine gute medizinische Betreuung.” In die selbe Kerbe schlägt auch Bürgermeister Kurt Wallner, Vorsitzender des Steirischen Städtebundes: „Nach langen Verhandlungen mit der Ärztekammer begrüßen wir die Einigung auf neue Tarife. Diese liegen zwar weit über einer Inflationsanpassung, spiegeln aber unserer Wertschätzung für die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte wider. Wir hoffen, dass mit der neuen Verordnung wieder Rechtssicherheit für alle Seiten herrscht.”
Sanitätsbehördliche Grundversorgung in den Gemeinden
Die neue Vereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven und konstruktiven Miteinanders aller Partner - auch in Phasen harter Verhandlungen - und sichert die sanitätsbehördliche Grundversorgung in den steirischen Gemeinden, wie Günther Hirschberger, Referent für Distrikts- und Gemeindeärzte in der Ärztekammer für Steiermark, und Dietmar Bayer, Vizepräsident für Ärztekammer Steiermark, erklären: „Nach 11 Jahren konnte das leidige Kapitel der Nichtvalorisierung der gemeindeärztlichen Tätigkeit zukunftsweisend abgeschlossen werden. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der sanitätsbehördlichen Grundversorgung der Steiermark - insbesondere in Bezug auf Kindergesundheit und Vorsorge.”
Graz, am 28. August 2025
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at zur Verfügung.
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