Österreichweit wegweisend: Steiermärkische Landesregierung setzt lang erwartete Reform der Sozialhilfe in Gang!
Steirische Sozialunterstützung wird grundlegend reformiert; unter anderem werden Bemühungspflicht eingeführt, Sanktionen erhöht und verschärft sowie Gelder für kinderreiche Familien verringert; Höchstsatz wird österreichweit erstmalig verringert – mehr Fairness für jene, die ihr Einkommen durch Arbeit erwirtschaften und mit ihren Steuergeldern die Sozialhilfe finanzieren; massive budgetäre Einsparungen erwartet; Gesetz geht nun in Begutachtung und soll Anfang 2026 in Kraft treten.



Graz (11. September 2025).- Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich zum Sozialstaat Österreich. Dessen Sicherungssysteme gewährleisten ein gewisses Maß an Lebensqualität und sozialer Gerechtigkeit. Diese soziale Gerechtigkeit bedeutet aber auch, nicht durch überbordende Leistungen die Solidarität der Leistungsträger zu untergraben. Sozialhilfe darf kein Lebensmodell und auch kein Anreiz für die Zuwanderung ins Sozialsystem sein. Die zahlreichen medialen Berichte über Geldleistungen für Sozialhilfebezieher, von deren Höhe manch hart arbeitende Steirerinnen und Steirer nur zu träumen vermögen, sowie generell die Höhe und Ausgestaltung der Sozialunterstützung waren Beleg für die Notwendigkeit, die Reform der steirischen Sozialunterstützung auch im gemeinsamen Regierungsprogramm von FPÖ und ÖVP mit hoher Priorität zu versehen. Und dieser Verantwortung kommt die Steiermärkische Landesregierung nun auch nach.
„Wir stellen das steirische Sozialsystem auf ein neues, gerechtes Fundament – mit klaren Pflichten, strengen Sanktionen und einer Leistungshöhe, welche die völlig aus dem Ruder gelaufenen Zahlungen vor allem für kinderreiche Familien, überwiegend ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wieder auf ein gerechtes Maß zurückführt. Die soziale Hängematte ist Geschichte. Ziel dieser Reform ist nichts weniger als die Neuausrichtung des steiermärkischen Sozialsystems, weg von einer Struktur der Abhängigkeit hin zu einem System, das Unterstützung mit klaren Pflichten, Leistung mit Anerkennung und Hilfe mit Eigenverantwortung verbindet und zudem auch zukünftig finanzierbar bleibt”, zeigt sich der zuständige FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer äußerst zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der in enger Abstimmung mit dem Koalitionspartner entstand.
Das bisherige System, das es kinderreichen Familien, vornehmlich Drittstaatsangehörigen und Asylberechtigten, ermöglichte, ohne jemals einen Cent ins Sozialsystem eingezahlt zu haben, tausende Euro netto pro Monat zu erhalten, war unfair für alle Österreicherinnen und Österreicher, die täglich zur Arbeit gehen. So war es auch das Ziel, wieder einen deutlicheren Unterschied zwischen Einkommen durch Arbeit und Geldleistungen, die jemand ohne jedweden Beitrag zum österreichischen Gemeinwesen – und zudem ab dem ersten Tag des positiven Asylbescheids – erhält, zu gewährleisten. Einerseits wird dies durch eine österreichweit erstmalige Absenkung des Höchstsatzes auf 95 Prozent – ausgehend vom Ausgleichszulagenrichtsatz – sichergestellt. Andererseits werden wie bereits angekündigt die Höchstsätze für Minderjährige an die erfolgreichen Modelle in Ober- und Niederösterreich angepasst. Eine wie im Regierungsprogramm vorgesehene Entkoppelung vom Ausgleichszulagenrichtsatz war nach eingehender Prüfung durch die Juristen des Landes nicht möglich, da dies im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz so festgeschrieben ist. Hier wird die Landesregierung an den Bund herantreten und diese Entkoppelung weiter einfordern. Es erfordert die Gerechtigkeit, dass Mindestpensionisten mit dem für sie relevanten Ausgleichszulagenrichtsatz anders behandelt werden als jene, die ab dem ersten Tag des positiven Asylbescheids – ohne jemals gearbeitet zu haben – Leistungen beziehen.
Die bisherige Ausgestaltung der Sozialunterstützung mit jährlich stark steigenden Kosten gefährdete zudem die langfristige Finanzierbarkeit. Nicht moralische Aufladung, sondern der Bedarf unter Berücksichtigung der budgetären Möglichkeiten soll nunmehr im Mittelpunkt stehen. In diesem Zusammenhang ist auch der zukünftig verpflichtende Gang ins Grundbuch bei einem durchgehenden Leistungsbezug von drei Jahren zu sehen. Unterbrechungen des Leistungsbezuges von bis zu fünf statt bislang zwei Monaten hemmen den fortdauernden Bezug nicht. Mit dieser Maßnahme setzt die Steiermark ein deutliches Signal für Eigenverantwortung und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Wer auf die uneingeschränkte Solidarität der Allgemeinheit setzt, wird im Gegenzug ebenfalls solidarisch beizutragen haben.
Die Wohnkostenpauschale wird von 20 auf 15 Prozent abgesenkt und der Zuschlag für kinderreiche Alleinerziehende wird parallel zu den Höchstsätzen für Minderjährige abgeändert. Konkret sind es für einen Minderjährigen neun Prozent, für den Zweiten sechs Prozent und für alle weiteren sind es jeweils drei Prozent. Im finanziellen Kontext sind auch die neuen Regelungen für Rückerstattungen zu sehen, von diesen ist nur mehr abzugehen, wenn die Höhe der Rückerstattung den Verwaltungsaufwand übersteigt.
Die Reform bringt nicht nur strukturelle Fairness, sondern auch handfeste wirtschaftliche Entlastungen für Land und Gemeinden, insgesamt ergibt sich ein jährliches Einsparungspotenzial zwischen 12 und 13 Millionen Euro, wovon 40 Prozent den Gemeinden zufallen.
Ein eindeutiges Kriterium für mehr Fairness sind auch klare Sanktionsmöglichkeiten. Rechte und Pflichten sind noch genauer festgelegt und wer sich dauerhaft verweigert, kann konsequent sanktioniert werden. Konkret werden Mitwirkungspflichten, beispielsweise im Bereich der Aus- und Weiterbildung oder der Integration, klarer definiert und noch konsequenter mit Sanktionsmöglichkeiten belegt, wodurch die im Regierungsprogramm festgeschriebene Bemühungspflicht um den Deutscherwerb abgedeckt wird. Die Steiermark geht auch bei der Sanktionierung von Verstößen österreichweit voran und erhöht das Ausmaß der Leistungskürzungen. Bislang wurde der jeweilige Höchstsatz ohne Verwarnung für die Dauer von drei Monaten um 25 Prozent gekürzt. Hier erhöht sich die Kürzung zukünftig auf 50 Prozent. Ab dem dritten Fehlverhalten sind es 75 statt 60 Prozent. Eine Angleichung an andere Bundesländer ist die Normierung einer hundertprozentigen Kürzung bei fortgesetztem Fehlverhalten. Eine Möglichkeit, die in der Steiermark bislang nicht bestand. Der Lebensunterhalt und der Wohnbedarf der übrigen Bezugsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft dürfen im Zuge von Kürzungen jedenfalls nicht gefährdet werden.
Fairness bedeutet zudem klare Maßnahmen gegen jene setzen zu können, die sich unberechtigt Leistungen erschleichen. Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein gezielter Angriff auf die Loyalität und das Vertrauen jener, die unser Sozialsystem mit ihrer Leistung tragen. Deshalb werden bei Verwaltungsübertretungen erstmalig österreichweit Mindeststrafen eingeführt. Zudem werden nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch Ersatzfreiheitsstrafen im Falle einer Uneinbringlichkeit definiert.
Die sogenannte „Hilfe in besonderen Lebenslagen” wird zukünftig über eine seit Jahren überfällige Richtlinie, die noch im Herbst durch die Landesregierung beschlossen werden soll, geregelt. Dies betrifft im Wesentlichen jene Leistungen, die früher über die Sozialhilfeverbände abgedeckt worden sind und die nicht über die Sozialunterstützung abgedeckt werden können, etwa die Anschaffung einer neuen Waschmaschine.
„9.000 Euro netto monatlich für eine syrische Großfamilie in Wien versteht wohl niemand und sind ein warnendes Beispiel für verfehlte Sozialpolitik. Daher war für uns in der Steiermark klar: Wer hart arbeitet, etwas leistet und seine Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein. Wer vorübergehende Hilfe braucht, soll sie bekommen. Es soll aber kein Anreiz sein, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen. Mit der vorliegenden Reform des Sozialunterstützungsgesetzes korrigieren wir die Fehlentwicklungen der Vergangenheit. Als Steiermärkische Landesregierung setzen wir ein klares, richtungsweisendes Signal mit drei Kernbotschaften: Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Eigenverantwortung”, unterstreicht Landeshauptmann Mario Kunasek die neue Ausgestaltung der steirischen Sozialhilfe.
„Leistung ist die Grundvoraussetzung für Wohlstand in diesem Land. Unser Anspruch ist ein Sozialsystem für jene, die nicht können, und nicht jene, die nicht wollen. Deswegen wird der Unterschied zwischen einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Sozialleistungen größer werden, damit sich Leistung in unserem Land wieder mehr auszahlt. Diejenigen, die sich nicht um die Wiederaufnahme in den Arbeitsmarkt bemühen, werden konsequent mit Leistungskürzungen sanktioniert werden. Denn zur Gerechtigkeit für unsere Leistungsträger gehört es auch, dass diejenigen, die einen Beitrag leisten könnten, aber das nicht tun, weniger Leistung bekommen. Mit der Novellierung des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes wollen wir die Menschen, die es brauchen, weiterhin, aber mit mehr Augenmaß, unterstützen und alle anderen zurück ins Erwerbsleben führen,” so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
„Leistung muss sich lohnen, daher schaffen wir mit dem neuen Sozialunterstützungsgesetz mehr Gerechtigkeit im System. Wir unterstützen solidarisch jene, die unsere Hilfe brauchen, aber wir achten auch darauf, dass das soziale Gefüge nicht aus dem Ruder gerät. Mit einer neuen Richtlinie schaffen wir auch die Grundlage für eine landesweit einheitliche Hilfe in besonders herausfordernden Lebenslagen”, so Landesrat Karlheinz Kornhäusl.
Rückfragehinweise:
Oliver Brunnhofer | Büro LR Amesbauer | Tel: +43 316 877-6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at
Anna Spielhofer | Büro LH-Stv Khom | Tel: +43 316 877-4086 | E-Mail: anna.spielhofer@stmk.gv.at
Graz, am 11. September 2025
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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