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Die Steiermark wird fit für die digitale Zukunft

Landesregierung fixiert Digitalisierungsgesetz 2025

Graz (3. Oktober 2025).- Bisher gibt es auf Landesebene kein Gesetz, das bestimmte wichtige Regeln für die Digitalisierung einheitlich festlegt. Das neue Steiermärkische Digitalisierungsgesetz 2025, das im Rahmen des Projekts „Deregulierung der steiermärkischen Landesgesetze” erarbeitet wurde, soll das ändern. Es soll alle wichtigen Regeln und Grundsätze zur Digitalisierung sammeln und für alle Bereiche der Landesgesetzgebung gelten. Die Steiermärkische Landesregierung hat dieses Gesetz in ihrer Regierungssitzung (02.10.2025) auf den Weg gebracht. 

Das Steiermärkische Digitalisierungsgesetz 2025 bekennt sich klar zu einer „digitalen Verwaltung”. Dabei wird aber auch sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger Unterstützung bekommen und weiterhin das Recht haben, auf gedruckte oder analoge Veröffentlichungen zuzugreifen. Aus dem E-Government-Gesetz werden wichtige Regelungen übernommen: Zum Beispiel das Recht, mit Behörden elektronisch zu kommunizieren, und die Pflicht für Behörden, untereinander ebenfalls digital zu arbeiten.

 Das Gesetz sieht außerdem vor, dass elektronische Anträge in behördlichen Verfahren stärker genutzt werden sollen. Ziel ist es, durch klare Vorgaben eine komplett elektronische Abwicklung von Verfahren zu ermöglichen. Nach dem „Once-Only-Prinzip” sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nicht immer wieder neu vorlegen müssen. Stattdessen sollen Daten direkt aus bestehenden elektronischen Registern abgerufen werden. Dafür wird eine Regelung geschaffen, die es Behörden erlaubt, in Förderverfahren auf diese Register zuzugreifen – natürlich nur dort, wo das rechtlich erlaubt ist.

„Mit dem Digitalisierungsgesetz 2025 setzen wir einen weiteren Schwerpunkt aus unserem Regierungsprogramm um. Es ist ein wichtiger Meilenstein für die digitale Verwaltung in der Steiermark. Mit diesem Gesetz schaffen wir einen klaren Rahmen, der Verwaltungsprozesse effizienter, bürgernäher und zukunftsfähig macht. Besonders hervorzuheben ist die Ausgewogenheit zwischen digitalen Fortschritten und dem Erhalt analoger Zugänge. Wir schließen niemanden aus. Alle werden mitgenommen. Das Digitalisierungsgesetz schafft erstmals auf Landesebene eine einheitliche Grundlage für digitale Prozesse. Das ist für mich ein starkes Signal für Verwaltungsinnovation und Serviceorientierung”, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom führt aus: „Wir halten unser Versprechen und sorgen dafür, dass die steirische Landesverwaltung noch digitaler wird. Verwaltungsabläufe werden dadurch einfacher und schneller. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in die Richtung, die steirische Landesverwaltung zu einer der effizientesten Behörden der Republik zu machen. Trotz Digitalisierung stellen wir aber weiterhin sicher, dass es für die Steirerinnen und Steirer das Recht auf ein analoges Leben gibt.”

Das sind die wichtigsten Punkte des geplanten Gesetzes zusammengefasst:

  • Digitale Abläufe: Landesbehörden sollen ihre Aufgaben möglichst digital erledigen und dabei elektronische Kommunikation bevorzugen. Bürger erhalten Unterstützung und einfache Zugänge.
  • Analoger Zugang: Wer will, kann Veröffentlichungen auch vor Ort bei den zuständigen Behörden einsehen.
  • Recht auf elektronische Kommunikation: Bürger dürfen mit Behörden elektronisch kommunizieren, außer bei speziellen Ausnahmen. Behörden müssen auch weiterhin alternative Kommunikationswege anbieten.
  • Elektronische Kommunikation zwischen Behörden: Behörden müssen untereinander elektronisch kommunizieren, wenn technisch möglich (Ausnahme bis Ende 2025 bei fehlender Ausstattung).
  • Elektronische Anträge: Für elektronische Unterlagen reicht eine einfache Version. Behörden können bei Bedarf auch Ausdrucke verlangen.
  • Anreize: Abgaben können bis zu 50 Prozent reduziert werden, wenn elektronische Verfahren und Zustellungen genutzt werden.
  • Datenabfragen: Behörden dürfen zur Förderungsprüfung Daten aus elektronischen Registern automatisch abfragen. Bürger müssen dann keine Unterlagen mehr vorlegen.

Graz, am 3. Oktober 2025

Bearbeiter dieser Information: Thomas Bauer, Telefonnummer +43 (316) 877-5854 und +43 (676) 86665854  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at 
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