340 Euro Heizkostenzuschuss 2025/2026: Verlässliche Hilfe für Steirerinnen und Steirer in Zeiten hoher Teuerung!
Trotz notwendiger Budgetkonsolidierung stellen die steirische Landesregierung mit Landeshauptmann Mario Kunasek sowie Soziallandesrat Hannes Amesbauer diese wichtige Unterstützungsmaßnahme in der gewohnten Höhe von 340 Euro sicher; Beantragung ab 16. Oktober 2025 möglich; Onlineantrag ausgesetzt.

Graz (16. Oktober 2025).- Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss des Landes für die kommende Heizperiode beschlossen: Der Zuschuss kann dann direkt ab 16. Oktober 2025 bis zum 28. Februar 2026 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Angesichts der anhaltenden Inflation und der spürbaren finanziellen Belastungen in vielen Lebensbereichen stellt der Heizkostenzuschuss eine unverzichtbare Entlastung für viele steirische Haushalte mit niedrigem Einkommen dar. Trotz des notwendigen Budgetkonsolidierungskurses war der Beschluss des Heizkostenzuschusses von hoher Priorität: „Die Politik muss sich den Problemen stellen, die viele Steirer aktuell besonders belasten. Gerade in Zeiten, in denen die Teuerung zahlreiche Haushalte vor schwierige Herausforderungen stellt, wollen wir dazu beitragen, dass Wärme leistbar bleibt”, so Landeshauptmann Mario Kunasek.
„Der Heizkostenzuschuss soll jenen Steirerinnen und Steirern Sicherheit geben, die von den aktuellen Auswirkungen der Teuerung am stärksten betroffen sind. Kein Steirer soll überlegen müssen, ob er im Winter die Heizkörper aufdrehen kann. Ich möchte mich auch bei den anderen Mitgliedern der Landesregierung bedanken, mit denen es trotz enormer, budgetärer Herausforderungen gemeinsam gelang, diese soziale Absicherung für die steirischen Mitbürger erneut bereitzustellen. Das beweist: Diese Landesregierung ist sich ihrer sozialen Verantwortung absolut bewusst”, hält der zuständige Soziallandesrat Hannes Amesbauer fest.
Gemäß aller bislang vorgenommenen Änderungen bei den freiwilligen Leistungen des Landes Steiermark wird auch der Bezieherkreis des Heizkostenzuschusses adaptiert. Die Förderung kann nur noch von Österreichern sowie EU-/EWR-Bürgern beantragt werden, zusätzlich ist ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt in der Steiermark notwendig. „Mir ist es ein Anliegen, dass derartige Leistungen ausschließlich jenen zugutekommen, die in der Steiermark ihren Lebensmittelpunkt haben. Diese Menschen müssen im Fokus unserer sozialen Bemühungen stehen”, so Landesrat Amesbauer.
Im Vorjahr wurde erstmals die Möglichkeit einer Onlinebeantragung geschaffen. Diese sollte ursprünglich einen noch niederschwelligeren Zugang ermöglichen. Auf Basis der Rückmeldungen zahlreicher Kommunen sowie einer umfassenden Befragung der Mitglieder des Städtebunds wurde jedoch deutlich, dass in verschiedenen Bereichen des Onlineformulars Verbesserungsbedarf besteht. Dies kann jedoch nur über einen Auftrag zur entsprechenden Umgestaltung respektive Programmierung durch die Abteilung 1 mit den dafür erforderlichen zeitlichen Ressourcen erfolgen. Daher wird der Onlineantrag ausgesetzt und das Eingabeformular überarbeitet, um künftig die Wünsche der Gemeinden sowie die Bedürfnisse der Bürger besser zu berücksichtigen. Die Landesregierung bekennt sich zur umfassenden Digitalisierung, ein höherer Verwaltungsaufwand durch dementsprechende Maßnahmen würde aber den Zielen völlig widersprechen.
Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss
Für die Beantragung gelten bestimmte Einkommensgrenzen, diese wurden erneut angepasst. Sie richten sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen:
- Ein-Personen-Haushalt: bis 1.661 Euro
- Mehrpersonenhaushalt: bis 2.492 Euro
- zusätzlich 498 Euro für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
* Wichtig: Für die Berechnung wird das gesamte Jahresnettoeinkommen (inklusive Sonderzahlungen) durch zwölf geteilt.
Information und Unterstützung
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Für Fragen steht das Sozialservice des Landes wie gewohnt unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
In der Heizperiode 2024/2025 wurden 23.302 Anträge auf Heizkostenzuschuss des Landes von der Sozialabteilung des Landes gemeinsam mit Städten und Gemeinden abgewickelt. Die Ausgaben beliefen sich auf 8,98 Millionen Euro.
Graz, am 16. Oktober 2025
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.