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Steirischer Landesdienst: Einigung über Dreijahres-Gehaltsabschluss erzielt

Die Gehälter der Bediensteten im Steirischen Landesdienst sowie der KAGes entwickeln sich 2026 bis 2028 analog zum Bundes-Gehaltsabschluss.

Graz (12. November 2025).- Die Verhandlungen über den Gehaltsabschluss 2026 bis 2028 für den Steirischen Landesdienst zwischen Vertretern des Landes Steiermark und der Dienstnehmervertreter brachten, dem Ergebnis der Verhandlungen auf Bundesebene entsprechend, folgenden Abschluss:

Das Land Steiermark wird den Gehaltsabschlusses des Bundes für die Jahre 2026 bis 2028 übernehmen. Davon betroffen sind die Gehälter der rund 8.000 Bediensteten der Landesverwaltung und jene der rund 20.000 Mitarbeiter der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft - KAGes. Im Zeitraum von Juli 2026 bis zum Juli 2027 gibt es eine Anhebung im Ausmaß von 3,3 Prozent. Ab 1. August 2027 sowie ab 1. September 2028 werden die Gehälter jeweils um einen sozial gestaffelten Fixbetrag erhöht. Zulagen und Vergütungen werden um 1 Prozent angehoben. Die dafür notwendigen Mittel sind im Budgetentwurf 2026 abgedeckt.

„Ich danke den Verhandlungspartnern, sie haben in harten Verhandlungen immer das Gespür für das richtige Maß behalten. So konnte vor allem den Beziehern geringerer Einkommen eine erhöhte Abgeltung sichergestellt werden. Unsere Landesbediensteten und die Mitarbeiter der KAGes erbringen täglich unschätzbare Leistungen in der Verwaltung und im Gesundheitsbereich. Ich bin froh, dass wir ihnen in einer budgetär angespannten Zeit sowohl einen sicheren Arbeitsplatz bieten, als auch einen Teil der vorherrschenden Teuerung abfedern können”, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück des Landes Steiermark. Egal ob im Landesdienst oder der KAGes, sie leisten großartige Arbeit mit viel Einsatz und Kompetenz für die Steirerinnen und Steirer. Der ausgehandelte Gehaltsabschluss ist ein Mittelweg aus der verdienten Anerkennung unserer Landesbediensteten und der notwendigen Sorgfalt, unser Landesbudget im Auge zu behalten. Ich möchte mich bei allen Landesbediensteten recht herzlich für ihre täglich großartige Arbeit, die sie an den unterschiedlichsten Stellen verrichten, bedanken”, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.

„Nach drei intensiven Verhandlungsrunden haben wir uns auch in der Steiermark auf den Bundesabschluss geeinigt. In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedeutet dies eine Kaufkraftsicherung für unsere Kolleginnen und Kollegen”, sagt der Zentralbetriebsratsvorsitzende der KAGes Michael Tripolt.

„Mit der Übernahme des Bundes-Gehaltsabschlusses konnte eine Nulllohnrunde abgewendet werden. Dieser Abschluss in herausfordernden Zeiten ist maßvoll, aber ein Zeichen der Anerkennung für die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im Steirischen Landesdienst. Als Personalvertretung ist für uns jedenfalls klar: Auf Kosten des Personals kann das Budget nicht saniert werden”, sagt der Obmann der Landespersonalvertretung Georg Pessler.

Übersicht zum Gehaltsabschluss:

(1) Abweichend von der Vereinbarung vom 12. Dezember 2024 werden die Gehälter ab 1. Juli 2026 (bei einer Laufzeit bis 31. Juli 2027) um 3,3 Prozent erhöht.

Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, werden ab 1. Juli 2026 um 3,3 Prozent erhöht.

(2) Ab 1. August 2027 werden (bei einer Laufzeit bis 31. August 2028) die Gehälter jeweils
1. in der Höhe von bis zu 3.010,0 Euro um einen Fixbetrag von 58,3 Euro,
2. in der Höhe von 3.010,1 Euro bis 6.163,0 Euro um einen Fixbetrag von 40,4 Euro und
3. in der Höhe von mindestens 6.163,1 Euro um einen Fixbetrag von 20,6 Euro erhöht.

Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, werden ab 1. August 2027 um 1 Prozent erhöht.

(3) Ab 1. September 2028 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2028) die Gehälter jeweils
1. in der Höhe von bis zu 3.068,3 Euro um einen Fixbetrag von 59,2 Euro,
2. in der Höhe von 3.068,4 Euro bis 4.311,0 Euro um einen Fixbetrag von 45,2 Euro,
3. in der Höhe von 4.311,1 Euro bis 6.203,4 Euro um einen Fixbetrag von 33,2 Euro und
4. in der Höhe von mindestens 6.203,5 Euro um einen Fixbetrag von 21,2 Euro erhöht.

Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, werden ab 1. September 2028 um 1 Prozent erhöht.

Verhandlungspartner waren auf der Dienstgeberseite der ressortverantwortliche Personalreferent Landeshauptmann Mario Kunasek, Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl und Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer. Auf Dienstnehmerseite verhandelten die Vertreter der Landespersonalvertretung Georg Pessler (GÖD Landesleitung 08), Herbert Graßmugg (GÖD Landesleitung 24), Martin Kautzner und Patrick Klima, seitens des Zentralbetriebsrats der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.  Michael Tripolt (GÖD Landesleitung 09), Herbert Spirk und Georg Maringer.

Graz, am 12. November 2025

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