Förderentscheidungen im Sozialressort für 2026 gefallen!
Projektwerber nicht genehmigter Projekte wurden informiert; trotz Budgetherausforderungen bleiben Fördervolumen in wichtigen Kernbereichen stabil; Gewaltschutzzentrum und Kinderschutzzentren gestärkt; Projekte für Menschen mit Behinderung bleiben zentral; Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas wieder Fördernehmer.
Graz (14. November 2025).- Nach dem Ende der Einreichfrist am 30. September 2025 wurden die über 170 eingelangten Förderanträge sorgfältig geprüft und fachlich bewertet. Das beantragte Fördervolumen umfasste rund 23,8 Millionen Euro. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2025 insgesamt Förderungen im Ausmaß von rund 18,5 Millionen Euro gewährt, weshalb bereits vor der Prüfung klar war, dass das über die rund 170 Projekte beantragte Fördervolumen nicht erreicht werden kann. Die Entscheidung über die Projekte erfolgte im Anschluss an die fachliche Prüfung durch die Abteilung nach klaren sozialpolitischen Schwerpunkten, die bereits im Jahr 2025 besondere Berücksichtigung fanden. Der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, das Behindertenwesen und der Gewaltschutz standen auch bei den Abwägungen für die Förderperiode 2026 an erster Stelle.
Insgesamt wurden 39 Projekte nicht genehmigt, der Großteil war gänzlich neue Projekte, die aus budgetären Gründen keine Berücksichtigung finden konnten, sowie teilweise auch abermals eingereichte Projekte, die bereits im zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt worden waren. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat keine Projektanträge eingereicht, die AIDS-Hilfe Steiermark außerhalb der Frist des Fördercalls – allerdings ist deren Basisförderung von über 200.000 Euro pro Jahr ohnehin über den Gesundheitsfonds abgedeckt.
Besonders hervorzuheben ist die fortgeführte Förderung aller regionalen Kinderschutzzentren sowie die Erhöhung der Förderung des Gewaltschutzzentrums von 427.000 auf 527.000 Euro, was ein klares Bekenntnis zu einer aktiven Rolle des Sozialressorts im Bereich des Gewaltschutzes unterstreicht. Anzuführen sind auch die zahlreichen sozialen Projekte zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die wesentliche Zielsetzung ist dabei, die Beschäftigungschancen von sozial benachteiligten Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen, zu verbessern. Hier stellt die Steiermark gleich 8,7 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Zusammenarbeit mit dem AMS im Bereich der Teilhabe, zu nennen sind hier „Pro Mente Steiermark” sowie die „Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit GmbH”, wird in diesem Zusammenhang fortgesetzt. Nach konstruktiven Gesprächen mit der Caritas sowie einem adaptierten Förderansuchen für 2026 wird nun auch wieder die Schule für Sozialbetreuungsberufe als wichtiger Partner eine Förderung erhalten. Wichtige Organisationen der Selbsthilfeverbände wie „Selbstbestimmt Leben” oder „Wegweiser”, aber auch der Steirische Monitoringausschuss sind weiterhin elementare Bestandteile bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung.
Soziallandesrat Hannes Amesbauer betont: „Ein Förderansuchen ist, wie es der Name schon sagt, kein Förderanspruch. Jedes Ansuchen wird sorgfältig und fachlich geprüft, bewertet und priorisiert. Erst danach kann – im Rahmen der budgetären Möglichkeiten – eine Entscheidung über eine Förderung getroffen werden. Es handelt sich also nicht um eine automatische Zusage oder gar um einen Rechtsanspruch. Ich habe nach meiner Amtsübernahme einige gravierende budgetäre Baustellen im Sozialressort vorgefunden. Teilweise wurden Mittel zugesagt, ohne dass klar war, ob diese tatsächlich verfügbar sind. Wir arbeiten konsequent daran, diesen Herausforderungen trotz der budgetären Ausgestaltung des Sozialbudgets im Jahr 2026 mit einem hohen Maß an sozialer Verantwortung zu begegnen.”
Nach sorgfältiger Prüfung und Priorisierung können, trotz aller budgetären Herausforderungen für 2026, rund 130 Anträge im Ausmaß von rund 19 Millionen Euro genehmigt werden. In den sechs Förderschwerpunkten stellt sich dies wie folgt dar:
- Soziale Projekte zur Heranführung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt, gemeinsames Programm mit dem AMS und Pendlerbeihilfe:
2026: 8,7 Millionen Euro
Zum Vergleich 2025: 8,7 Millionen Euro
- Armutsbekämpfung (inkl. Förderungen für Senioren):
2026: 2,62 Millionen Euro
Zum Vergleich 2025: 2,8 Millionen Euro
- Gewaltschutz:
2026: 3,22 Millionen Euro
Zum Vergleich 2025: 2,7 Millionen Euro
- Integration und heimische Werte:
2026: 212.000 Euro
Zum Vergleich 2025: 1,3 Millionen Euro (Anm.: Im ersten Halbjahr 2025 lief dieser Förderschwerpunkt unter SPÖ-Ressortführung noch unter dem Titel „Integration und Diversität”)
- Inklusive Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung:
2026: 3,62 Millionen Euro
Zum Vergleich 2025: 2,42 Millionen Euro (zudem 1,275 Millionen Euro im Jahr 2024 für 2025 vorfinanziert)
- Vorbeugende Intervention in der Kinder- und Jugendhilfe:
2026: 696.000 Euro
Zum Vergleich 2025: 744.500 Euro (Anm.: Die Verringerung betrifft Streetwork-Projekte, die früher über die Sozialhilfeverbände – sprich die Gemeinden – anteilig gefördert wurden. Dies waren explizit keine Landesförderungen, wurden aber nach Abschaffung der Sozialhilfeverbände durch die Amtsvorgängerin mitgenehmigt. So auch noch im ersten Halbjahr 2025. Die Landesförderung für diese Projekte werden in volle Höhe weiter genehmigt.)
„Unsere soziale Verantwortung gilt in erster Linie den Kernbereichen des Sozialressorts. Auch unter schwierigen budgetären Rahmenbedingungen stellen wir sicher, dass dort, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird und Menschen unverschuldet in Not sind, Unterstützung geleistet wird. Das beweist auch die im Vergleich zum Vorjahr sogar noch etwas höhere Fördersumme. Transparenz und verantwortungsvolles Wirtschaften sind die Grundlage für eine nachhaltige Sozialpolitik im Sinne aller Steirerinnen und Steirer”, so Amesbauer.
Alle Förderwerber abgelehnter Projekte wurden, großteils vom Landesrat persönlich, über die Entscheidungen per Telefon oder Schreiben informiert, um größtmögliche Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. Neben dieser Information durch das Regierungsbüro werden in den kommenden Tagen die offiziellen Schreiben der Abteilung an alle Förderwerber abgelehnter Projekte ergehen.
Rückfragehinweis:
Oliver Brunnhofer | Büro LR Amesbauer | Tel: +43 676 86666746 |
E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at
Graz, am 14. November 2025
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.
