Pflege: Bedarfs- und Entwicklungsplan 2030 beschlossen
Mobile und teilstationäre Angebote werden ausgebaut. Weil stationäre Kapazitäten den Bedarf übersteigen, kommt Genehmigungs-Schranke
Graz (20. November 2025).- Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (20.11.2025) den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2030 (BEP) – die ganze Liste finden Sie
hier als Download – für die altersbedingte Pflege beschlossen. Die Steiermark hat historisch bedingt einen sehr hohen Anteil im Bereich der stationären Pflege. „Die Landesregierung hat sich in ihrem Programm darauf verständigt, die mobile Pflege zu stärken, damit die Steirerinnen und Steirer länger in ihrem gewohnten Umfeld betreut und gepflegt werden können. Diesem Fokus trägt der neue Bedarfs- und Entwicklungsplan Rechnung”, erläutert Landesrat Karlheinz Kornhäusl. Klubobmann Marco Triller ergänzt: „Mit diesem Plan setzen wir auf eine moderne, bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen, regionale Unterschiede auszugleichen und den Menschen jene Unterstützung zu bieten, die sie wirklich brauchen.” Der nun vorliegende BEP 2030 wird von der Landesregierung auch dem Landtag Steiermark vorgelegt.
Ausbau der mobilen und teilstationären Versorgung
Die mobilen Dienste sowie die teilstationäre Versorgung sollen in den kommenden fünf Jahren weiter ausgebaut werden. Konkret ist im Bereich der mobilen Pflege- und Betreuung eine Ausweitung des jährlichen Stundenkontingents von 1,35 Millionen Euro auf rund 2,1 Millionen Euro. geplant. Das entspricht einer Steigerung von rund 50 Prozent. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung, sie ist etwa auch für pflegende Angehörige eine wertvolle Entlastung, sollen die Kapazitäten gesteigert werden. Konkret sieht der BEP im Jahr 2030 einen Mindestbedarf von 710 Plätzen (plus 250) vor. Auch die alternativen Wohnformen (betreutes Wohnen) sollen massiv ausgebaut werden. Hier sieht der Plan einen Ausbau um fast 1.000 Plätze, von 1.691 auf zumindest 2.674 im Jahr 2030 vor.
Genehmigungs-Schranke für stationären Bereich
Für den stationären Bereich sieht die Prognose im Jahr 2030 einen Bedarf von rund 14.600 Pflegeheimplätzen vor. Auf Basis der Zahlen aus 2023 sind in der Steiermark jedoch rund 16.500 Plätze vorhanden, wovon derzeit rund 14.600 Plätze auch belegt sind. Um diese Überkapazität von 1.900 Pflegeheimplätzen langfristig an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, soll eine Genehmigungs-Schranke eingeführt werden. Sie soll verhindern, dass aufgrund regionaler Verschiebungen zusätzliche, über den landesweit vorhandenen Bedarf hinausgehende, Plätze genehmigt werden müssen. Mit dieser Regelung verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass Betreiber Kapazitäten von Regionen mit niedrigerem Bedarf in Bezirke mit Ausbaubedarf verlagern. Die Genehmigungs-Schranke soll im Steiermärkischen Pflege- & Betreuungsgesetz neu geregelt werden, somit wird eine entsprechende Novelle von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht und im Dezember-Ausschuss behandelt.
Planungsgrundlagen
Auf Basis von Planungsgrundlagen, wie etwa einer alternden Gesellschaft sowie regionaler Entwicklungen hat das Planungsinstitut EPIG errechnet, welche Kapazitäten im Pflegebereich in fünf Jahren in der Steiermark benötigt werden. Kernelemente des BEP sind die Bedarfsprognosen für den stationären Bereich (Pflegeheimplätze), die Stundenkontingente für mobile Pflege- und Betreuung sowie die teilstationären Plätze in Tagesbetreuungen. Ebenso im BEP enthalten sind die Planungszahlen für alternative Wohnformen. Während für letztere bis 2030 ein weiterer Ausbaubedarf prognostiziert wird, kann bei ersteren der Bedarf erfüllt werden.
Personalbedarf und Entlastung für Gemeinden
Die stationäre Pflege ist die mit Abstand personalintensivste Form. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird ein effizienter Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern immer wichtiger. Durch die Fokussierung auf mobile und teilstationäre Pflege und Betreuung können Pflegekräfte zielgerichteter sowie versorgungswirksamer eingesetzt und der gesamte Pflegebereich zukunftsorientierter aufgestellt werden. Für die Gemeinden, die neben dem Land einen großen Anteil an den Pflegekosten tragen, sind diese Maßnahmen auch budgetär eine Entlastung.
Regionale Details
- Stadt Graz: Besonders groß ist der Ausbaubedarf der mobilen Pflege in der Stadt Graz. Während es um 164 stationäre Plätze zuviel gibt, ist der Rückstand im mobilen Bereich so groß, dass es in den nächsten fünf Jahren annähernd eine Verdoppelung der Kapazitäten braucht. Auch im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein massiver Ausbau notwendig. Konkret müssen in der Landeshauptstadt 64 zusätzliche Plätze eingerichtet werden, um den Bedarf von 136 Plätzen für die Grazerinnen und Grazer decken zu können.
- Graz-Umgebung: Im Bezirk Graz-Umgebung ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 251.000 Stunden ausgebaut werden. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein Ausbau auf 78 Plätze vorgesehen.
- Liezen: Im Bezirk Liezen steigen bis 2030 in allen Bereichen die Bedarfe. Im stationären Bereich um 76 Plätze, im mobilen um rund 30.000 Stunden sowie bei der teilstationären Tagesbetreuung um 27 Plätze.
- Bruck-Mürzzuschlag: Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag steigen bis 2030 in allen Bereichen die Bedarfe. Im stationären Bereich um 28 Plätze, im mobilen um rund 49.000 Stunden sowie bei der teilstationären Tagesbetreuung um 36 Plätze.
- Leoben: Im Bezirk Leoben ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 111.000 Stunden ausgebaut werden. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein Ausbau auf 42 Plätze vorgesehen.
- Hartberg-Fürstenfeld: Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld steigen bis 2030 im mobilen und stationären Bereich die Bedarfe. Im stationären Bereich um 109 Plätze, im mobilen um rund 67.000 Stunden. Mit über 60 vorhandenen Tagesbetreuungsplätzen kann der prognostizierte Mindestbedarf an teilstationärer Betreuung erfüllt werden.
- Südoststeiermark: Im Bezirk Südoststeiermark steigen bis 2030 in allen Bereichen die Bedarfe. Im stationären Bereich um 76 Plätze, im mobilen um rund 30.000 Stunden sowie bei der teilstationären Tagesbetreuung um 27 Plätze.
- Weiz: Im Bezirk Weiz ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 151.000 Stunden ausgebaut werden. Mit über 80 vorhandenen Tagesbetreuungsplätzen kann der prognostizierte Bedarf an teilstationärer Betreuung erfüllt werden.
- Deutschlandsberg: Im Bezirk Deutschlandsberg ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 109.000 Stunden ausgebaut werden. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein Ausbau auf 40 Plätze vorgesehen.
- Leibnitz: Im Bezirk Leibnitz ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 148.000 Stunden ausgebaut werden. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein Ausbau auf 50 Plätze vorgesehen.
- Voitsberg: Im Bezirk Voitsberg ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 102.000 Stunden ausgebaut werden. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein Ausbau auf 40 Plätze vorgesehen.
- Murau: Im Bezirk Murau ist der Ausbaubedarf im mobilen Bereich mit rund 20.000 Jahresstunden am geringsten und auch der Mindestbedarf an teilstationärer Tagesbetreuung ist mit 16 Plätzen bereits erfüllt.
- Murtal: Im Bezirk Murtal ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen übererfüllt. Das jährliche Kontingent für mobile Pflege- und Betreuung soll bis 2030 auf rund 134.000 Stunden ausgebaut werden. Im Bereich der teilstationären Tagesbetreuung ist ein Ausbau auf 48 Plätze vorgesehen.
Rückfragehinweis:
Andreas Kaufmann | Büro LR Kornhäusl | Tel: +43 0650/7019344 |
E-Mail: andreas.kaufmann@stmk.gv.at
Graz, am 20. November 2025
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at zur Verfügung.
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