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Initiative des steirischen Landesrats Hannes Amesbauer führte zu klaren Beschlüssen bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz

Nach Kritik an unausgereifter Neuordnung des Asylwesens befasste sich eine außerordentliche Landesflüchtlingsreferentenkonferenz mit dem Entwurf einer neuen Art.-15a-Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund und fasste einstimmig klare Beschlüsse. Ein vorgesehenes Durchgriffsrecht des Bundes sowie vereinfachte landesgesetzliche Verfahren zur Errichtung von Asylquartieren wurden dabei abgelehnt.

Portraitfoto eines Mannes in einem blauen Anzug.
Landesrat Hannes Amesbauer© Land Steiermark/Foto Fischer; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (15. Dezember).- Der steirische Landesrat Hannes Amesbauer hatte Ende Oktober 2025 mehrere Punkte im Entwurf des Innenministeriums für eine neue Art.-15a-B-VG-Grundversorgungsvereinbarung kritisiert. Dazu zählten unter anderem ein geplantes Durchgriffsrecht des Bundes, kostenintensive „Notfallpläne”, vereinfachte Verfahren für die Errichtung von Asylquartieren sowie eine unklare Bestimmung zu „besonderen Bedürfnissen von trans- und intergeschlechtlichen Personen”.

Die Neufassung der Vereinbarung wurde aufgrund des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie der Aufnahmerichtlinie aus dem Jahr 2024 erforderlich. In diesem Zusammenhang richtete Landesrat Amesbauer ein Schreiben an Innenminister Gerhard Karner mit der Forderung nach der Aufnahme politischer Gespräche, da der Entwurf der 15a-Vereinbarung weder politisch abgestimmt noch im Vorfeld mit den Ländern erörtert worden war.

In weiterer Folge wurde durch den oberösterreichischen Landesrat Christian Dörfel eine außerordentliche Konferenz der für das Asylwesen zuständigen Landesräte einberufen. Der dort gefasste einstimmige Beschluss umfasst neben dem Ersuchen um eine umfassende Information der Länder sowie Klarstellungen zur Kostenteilung zwei zentrale Forderungen: Zum einen sollen Bundesbetreuungseinrichtungen nur mit Zustimmung der jeweiligen Länder errichtet werden können, zum anderen wird die Nutzung von Grundstücksflächen durch den Bund auf Basis vereinfachter landesgesetzlicher Verfahren ausdrücklich abgelehnt.

Landesrat Amesbauer hält fest, dass es so möglich gewesen sei, zahlreiche strittige Punkte im Entwurf der 15a-Grundversorgungsvereinbarung zu streichen oder abzuändern. Mit dem einstimmigen Beschluss der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz ist nun der Bund aufgefordert, auch die verbleibenden offenen Punkte entsprechend zu adaptieren. „Ich unterstütze alle sinnvollen Reformbestrebungen im österreichischen Asylwesen. Wenn Reformen jedoch zulasten der Länder und der Bevölkerung gehen, besteht klarer Handlungsbedarf, so der steirische Landesrat Hannes Amesbauer.

Abschließend betont Landesrat Amesbauer: „Ein Asylstopp steht für mich weiterhin außer Frage. Gleichzeitig soll mit der neuen 15a-Grundversorgungsvereinbarung sichergestellt werden, dass das Asylwesen ausschließlich im Sinne der heimischen Bevölkerung entsprechend strikt und klar im Vollzug geregelt ist.”

Graz, am 15. Dezember 2025

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