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Strengstes Sozialunterstützungsgesetz Österreichs tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft

Steiermark setzt neue Maßstäbe in der Sozialpolitik; Reform für Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Eigenverantwortung.

Graz (29. Jänner 2026).- Mit der heutigen Kundmachung ist es offiziell: Das neue Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft. Die Steiermark setzt damit österreichweit neue Maßstäbe in der Sozialpolitik. Ziel der umfassenden Reform ist es, Gerechtigkeit herzustellen, Fehlanreize zu beseitigen, die Finanzierbarkeit des Systems zu sichern und die Eigenverantwortung zu stärken. Sozialhilfe wird wieder klar als das definiert, was sie sein soll: eine vorübergehende Hilfe in Notlagen – kein bedingungsloses Grundeinkommen und kein Zuwanderungsanreiz.

„Leistung darf nicht schlechter gestellt sein als Nichtleistung. Wer arbeitet und in unser System einzahlt, muss am Ende des Monats klar mehr haben als jemand, der nie eingezahlt hat", betont Soziallandesrat Hannes Amesbauer. Kern der Reform ist eine Neuausrichtung auf Treffsicherheit und Fairness: Der Höchstsatz der Sozialunterstützung wird auf 95 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes abgesenkt, für Minderjährige gelten degressive Sätze. Damit werden Schieflagen beseitigt, bei denen Sozialleistungen bislang teilweise weit über dem Einkommen arbeitender Haushalte lagen, vor allem bei kinderreichen Familien nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Eigenverantwortung, Integration und Missbrauchsbekämpfung. Künftig sind für dem Integrationsgesetz des Bundes unterliegende Personengruppen Deutschkenntnisse und aktive Mitwirkung Voraussetzung für den Leistungsbezug. Bei Integrationsverweigerung drohen Kürzungen bis hin zum vollständigen Leistungsstopp. Gleichzeitig werden die Bemühungspflichten zur Erwerbstätigkeit für arbeitsfähige Personen konsequent gestärkt. „Sozialhilfe ist in erster Linie eine Überbrückungshilfe auf Zeit – kein Dauerzustand und kein bedingungsloses Grundeinkommen”, so Amesbauer. Ergänzt wird die Reform durch klare Sanktionen bei Missbrauch sowie eine nachhaltige finanzielle Absicherung des Systems. So ergeben sich jährliche Kostenersparnisse von rund 12 bis 13 Millionen Euro, wovon rund 40 Prozent direkt den steirischen Gemeinden zugutekommen.

„Mit dem neuen Gesetz werden Fehlentwicklungen der Vergangenheit gezielt korrigiert und wir positionieren die Steiermark bewusst als Gegenmodell zur Hängematte mit sozialen Pull-Faktoren, wie sie etwa in Wien zu beobachten sind. Wir sichern unser Sozialsystem langfristig. Das nun geltende steirische Modell stellt einen klaren Maßstab für die geplante bundesweite Neuausrichtung der Sozialhilfe dar″, so Soziallandesrat Amesbauer abschließend.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro LR Amesbauer | Tel. +43 (676) 8666 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at


Graz, am 29. Jänner 2026

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