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Grundwasserschutz bleibt konsequent und unnötige Bürokratie wird reduziert

Grundwasserqualität in der Steiermark weitgehend auf hohem Niveau, Programm zum Schutz bleibt aufrecht und wird konsequent fortgeführt; für bäuerliche Betriebe entfällt bürokratischer Mehraufwand; fünfwöchige Begutachtungsfrist wird gestartet.

Graz (5. März 2026).- Mit der vorliegenden Novelle des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg setzen der für die Durchführung von Wasserrechtsverfahren zuständige Landesrat Hannes Amesbauer und Landesrätin für Land- und Wasserwirtschaft Simone Schmiedtbauer eine gemeinsame Initiative, die am konsequenten Schutz des Grund- und Trinkwassers festhält und gleichzeitig einen wichtigen ersten Schritt zur Entlastung bäuerlicher Betriebe setzt. Ganz nach dem Motto: Praxisnahe Anpassungen ohne den Trinkwasserschutz zu verwässern.

Evaluierung bestätigt gute Wasserqualität
Die durchgeführten Evaluierungen und Auswertungen der Grundwasseruntersuchungen haben im überwiegenden Teil des Gebietes ein stabiles Bild gezeigt. So liegen 87 Prozent der Messstellen unter den Schwellenwerten. Darüber hinaus war an 70 Prozent der Messstellen ein fallender oder gleichbleibender Trend der Messwerte festzustellen. In einzelnen Regionen des unteren Murtals, des Leibnitzer Felds und des Grazer Felds bestehen weiterhin Nitrat-Hotspots. Dort liegt es weiterhin im Ermessen der Behörden, gezielt Maßnahmen zu setzen, etwa verstärkte Kontrollen, begleitende Untersuchungen sowie eine intensivierte Beratung durch die Landwirtschaftskammer.

Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der Notwendigkeit einer verpflichtenden Messung
Ein wesentlicher Fixpunkt der Novelle sieht ebenfalls vor, künftig auf die verpflichtende Messung des Stickstoffgehalts im Wirtschaftsdünger zu verzichten. Ein Fachgutachten bestätigt, dass die Referenzwerte der diesbezüglichen Vorgaben in der österreichweit geltenden Nitrataktionsverordnung die tatsächlichen Gegebenheiten realitätsnah abbilden. Anhand jenes Fachgutachtens ist belegt, dass bestehende Referenzwerte valide sind und folglich der bisherige Messungsaufwand nicht mehr notwendig ist. An Stelle der Messung besteht nunmehr die Wahlmöglichkeit zugunsten einer Berechnung, weil mittlerweile auf eine wesentlich bessere Datenlage zurückgegriffen werden kann. Ohne das Schutzniveau zu beeinflussen werden somit Bürokratie und Kosten für die landwirtschaftlichen Betriebe reduziert. Die bestehenden Obergrenzen für Stickstoffdüngung, Aufzeichnungspflichten und Kontrollmechanismen bleiben weiterhin unverändert aufrecht.

„Trinkwasser ist unser wertvollstes Gut. Unser klares Ziel mit dieser Novelle ist und bleibt der Erhalt des guten Zustandes unseres heimischen Grundwasserkörpers. In Regionen mit erhöhter Nitratbelastung setzen die Behörden auf einen klaren Dreiklang aus konsequenter Kontrolle, gezielten Maßnahmen und verstärkter Beratung. Ohne Abstriche beim Grundwasserschutz zu machen, bauen wir zudem unnötige bürokratische Doppelgleisigkeiten ab, um damit bäuerliche Betriebe zu entlasten“, unterstreicht Landesrat Hannes Amesbauer.

„Mein Ziel war immer klar: Wir brauchen ein praxistaugliches Grundwasserschutzprogramm und keine unnötige Bürokratie. Mit dieser Novelle setzen wir den ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir sorgen für echte Vereinfachungen für Landwirte bei den Wirtschaftsdüngeruntersuchungen und stellen gleichzeitig den Schutz unseres wertvollen Trinkwassers sicher“, sagt Landesrätin Simone Schmiedtbauer.

Graz, am 5. März 2026

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