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"Sanierungspass" bringt leistbares und nachhaltiges Wohnen

Der „Sanierungspass“ startet wie angekündigt mit 1. Juni 2026. Dem vorgelagert gibt es mit der Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“ ab 1. April 2026 außerdem eine Lösung für bereits umgesetzte Sanierungsmaßnahmen.

Bildbeschreibung: Zwei Frauen stehen vor einem Fenster.
Die Landesrätinnen Simone Schmiedtbauer und Claudia Holzer präsentieren den "Sanierungspass".© Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (27. März 2026).- Für alle Sanierer und ihre neuen Sanierungsprojekte startet ab 1. Juni 2026 mit dem „Sanierungspass“ (Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept) eine neue Förderschiene. Der „Sanierungspass“ führt die ehemaligen Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ in ein neues und flexibleres System zusammen. Statt wie bisher entweder eine oder mindestens drei Maßnahmen zeitgleich umsetzen zu müssen, bietet das künftige System flexiblere Möglichkeiten, um ein in die Jahre gekommenes Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter zu machen.

Grundlage ist ein verbindlicher, individueller Sanierungsplan, der binnen einer bestimmten Zeit umgesetzt wird. Es können ein bis vier thermische Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung der Außenwände oder der obersten Geschoßdecke, Tausch von Fenstern und Außentüren) gefördert werden, wobei der Fördersatz je nach Anzahl der Maßnahmen stufenweise von grundsätzlich 10 % über 20 % und 25 % bis auf maximal 30 % steigt. Wer mehr umsetzt, profitiert von höheren Förderungen.

Um die Planungssicherheit zu erhöhen, wird auf ein zweistufiges Förderverfahren umgestellt und – wie bereits in anderen Förderschienen etabliert – mittels Förderticker über die verfügbaren Budgetmittel informiert. Voraussetzung ist, dass vor erfolgreicher Registrierung noch nicht mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begonnen wurde. Die Förderrichtlinie mit allen näheren Informationen soll zeitnah in der Landesregierung beschlossen werden.

„Mit dem Sanierungspass arbeiten wir weiter daran, leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen im Bestand zu sichern, sparen Energie und schonen Klima und Umwelt. Eine echte Win-win-Situation, von der auch das heimische Handwerk und die Bauwirtschaft profitieren und wertvolle Arbeitsplätze gesichert werden", sagt Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer.

Die neue Förderschiene unterstützt natürlich auch Landesrätin Claudia Holzer: „Thermische Sanierungen von Gebäuden gewinnen angesichts steigender Energiepreise und eines alternden Gebäudebestands zunehmend an Bedeutung. Neben der Reduktion von Heizkosten und Emissionen steht auch der Wohnkomfort im Mittelpunkt: Gut sanierte Gebäude bieten ein angenehmes Raumklima, weniger Zugluft und besseren Schutz vor Sommerhitze.“

„Steirischer Sanierungsbonus“ bringt ab 1. April 2026 eine Lösung für bereits umgesetzte Sanierungsprojekte

Die Landesregierung hat darüber hinaus in ihrer gestrigen (26. März 2026) Sitzung die Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“ beschlossen. In Anerkennung von bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen und zur Abfederung der finanziellen Belastungen in Folge ihrer Umsetzung wird damit nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, nachträglich um eine Förderung anzusuchen.

Die Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“ in Form eines 15%igen Förderungsbeitrags steht nach Maßgabe der vorgesehenen budgetären Mittel jenen offen, die vor dem 16. April 2025 förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen beauftragt haben und entsprechende Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis längstens 31. Mai 2025 vorweisen können. Die Antragsmöglichkeit für die Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“ startet am 1. April 2026 und endet – budgetabhängig – mit spätestens 15. Mai 2026.

Die Sonderförderrichtlinie und alle Informationen zur Online-Antragsstellung sind ab 31. März 2026 unter  www.sanieren.steiermark.at / Steirischer Sanierungsbonus 2026 verfügbar.

Rückfragehinweis:

Maximilian Gutjahr | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | Mobil: +43 676 8666 4105

Tel. +43 (316) 877 4105 | E-Mail: maximilian.gutjahr@stmk.gv.at

Graz, am 27. März 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Rene Kronsteiner unter Tel.: +43 (316) 877-2283, bzw. Mobil: +43 (664) 1236433  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: rene.kronsteiner@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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