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Nächster Umsetzungsschritt bei der Sachleistungskarte: Ausgabe an Personen mit Vertriebenenstatus

963 Asylwerber in der Grundversorgung mit Karte ausgestattet. Nun folgen die ukrainischen Vertriebenen, ein grundlegender Paradigmenwechsel in Verbindung mit der Reform zur Grundversorgung.

Eine Person mit einer Karte in der Hand
Das Land Steiermark führt als erstes Bundesland die Sachleistungskarte auch für Vertriebene ein, betont Landesrat Hannes Amesbauer.© Land Steiermark/PB Amesbauer; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (16. April 2026).- Die Einführung der Sachleistungskarte für alle Bezieher der steirischen Grundversorgung geht in die nächste Runde. Nachdem nun alle 963 Asylwerber, sowohl jene in organisierten Quartieren als auch privat untergebrachte Personen, bereits in das Kartensystem eingebunden wurden, richtet sich nun der Fokus auf die größte Personengruppe: die Vertriebenen. Die Steiermark ist das erste Bundesland, das auch Personen mit Vertriebenenstatus in das Sachleistungssystem mit einbindet. Bisher funktionierte der Umsetzungsprozess reibungslos.

Aktuell betrifft dies 5.580 Personen mit Vertriebenenstatus in der Steiermark. Im ersten Schritt wurden bereits die ersten 57 Karten an Quartiergeber für Vertriebene ausgegeben, am heutigen Donnerstag, dem 16. April folgen die nächsten 600 Karten. Bei beiden Quartiersgebern ist vorgesehen, die Karten bis Ende April erstmals zu befüllen, sodass die Nutzung unmittelbar starten kann.

Für Landesrat Hannes Amesbauer ist ein weiteres Zwischenziel bei der landesweiten Ausrollung der Sachleistungskarte erreicht: „Die Sachleistungskarte ist ein Gebot der Fairness gegenüber den hart arbeitenden Steirern, die das Grundversorgungssystem mit ihrem Steuergeld finanzieren müssen. Zuletzt mit rund 70 bis 90 Millionen Euro im Jahr. Wir wollen sicherzustellen, dass öffentliche Mittel zweckgebunden eingesetzt werden, im regionalen Wirtschaftskreislauf bleiben und nicht in intransparente oder dubiose Strukturen abfließen.“

Die vollständige Ausrollung der Sachleistungskarte für ukrainische Vertriebene soll bis zum dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Im Zuge des jüngsten Ausschusstages wurde auch die Reform der Grundversorgung umfassend behandelt. Sie wird nun am 28. April dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Unter anderem sieht diese Neuausrichtung auch klare Bemühungspflichten vor. Zukünftig werden Leistungen aus der Grundversorgung daran geknüpft sein, ob sich arbeitsfähige Bezieher nachweislich, zumutbar und gemäß den arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Insbesondere betroffen sind Vertriebene aus der Ukraine, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und die größte Gruppe in der steirischen Grundversorgung darstellen. Da das Land keine Arbeitsmarktbehörde ist, werden sämtliche dafür notwendigen Schritte vom Arbeitsmarktservice Steiermark festgelegt. Sollte den vom AMS aufgetragenen Maßnahmen, etwa Bewerbungen oder Schulungsmaßnahmen, nicht nachgekommen werden, so kann das Land Steiermark entsprechend sanktionieren und Leistungen kürzen oder einstellen.

Die Sachleistungskarte versteht sich in diesem Zusammenhang nicht nur als Instrument der Strukturierung und Transparenz, sondern in Verbindung mit der Gesetzesreform auch als Anreiz in Richtung Erwerbstätigkeit. Ziel ist es, dass grundsätzlich arbeitsfähige Personen, die auch Zugang zum Arbeitsmarkt haben, dazu angehalten werden, aus der steuergeldfinanzierten Grundversorgung in ein Erwerbseinkommen zu kommen. „Die Bevölkerung hat längst kein Verständnis mehr, dass Steuergeld in Millionenhöhe bedingungslos für Asylanten und Vertriebene aufgewendet wird, insbesondere in Zeiten von Budgetkonsolidierungen. Die Umstellung von Bargeldleistungen auf Sachleistungen sowie die Einführung von Bemühungspflichten für jene, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind daher ein grundlegender Paradigmenwechsel“, so Amesbauer.

„Mit der Sachleistungskarte setzen wir einen weiteren Schritt hin zu einem geordneten und nachvollziehbaren System in der Grundversorgung. Es geht darum, Unterstützung gezielt dort einzusetzen, wo sie gebraucht wird, und gleichzeitig klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Wer Hilfe in Anspruch nimmt, muss sich auch an Regeln halten – das ist eine Frage der Fairness gegenüber der Gesellschaft und jenen, die Unterstützung wirklich brauchen“, so Landesrat Karlheinz Kornhäusl abschließend. 

Rückfragehinweis:

Marco Sterk | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6753
Tel. +43 (316) 877 6753 | E-Mail: marco.sterk@stmk.gv.at

Andreas Kaufmann | Büro Landesrat Kornhäusl | Mobil: +43 676 8666 2590
Tel. +43 (316) 877 2590 | E-Mail: andreas.kaufmann@stmk.gv.at

Graz, am 16. April 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.
 

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