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Sanierung in St. Peter am Ottersbach ist mangelhaft

Baufirma haftet für die Mängel, leider erneut drei Monate Bauzeit

Die Asphaltkonstruktionen und die neu versetzten Randleisten sind nicht übernahmefähig.
Die Ortsdurchfahrt St. Peter am Ottersbach© Land Steiermark/ A16

Graz (7. Mai 2026).- Im vergangenen Jahr wurde die Ortsdurchfahrt in St. Peter am Ottersbach bzw. die L 203 (Ottersbacher Straße) auf einer Länge von knapp eineinhalb Kilometern umfassend saniert – allerdings mangelhaft ausgeführt. „Nach erstellten Gutachten sind sowohl die Asphaltkonstruktionen als auch die neu versetzten Randleisten nicht übernahmefähig, weshalb die Baufirma für die Mängel haftet und auf Gewährleistung diese auch gemäß der Ausschreibung beheben wird. Verkehrsteilnehmer und Bewohner müssen leider erneut für voraussichtlich drei Monate mit Behinderungen rechnen”, so Verkehrslandesrätin Claudia Holzer.

Denn zwischen der Baufirma und dem Auftraggeber, der Abteilung 16 (Verkehr und Landeshochbau), wurde vereinbart, dass die Arbeiten im Juni starten und bis spätestens Ende August abgeschlossen sein sollen. „Wir haben während der Bauzeit mehrmals unsere Bedenken geäußert, doch man hat nicht auf uns gehört. Der Großteil der Arbeiten kann mit wechselweisen Anhaltungen durchgeführt werden, für die Asphaltierungsarbeiten ist dann für zirka zwei Wochen eine Totalsperre geplant”, so Projektleiter Johannes Pichler von der A16.

Graz, am 7. Mai 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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