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Novelle zum Grundwasserschutzprogramm tritt mit 8. Juni in Kraft

Grundwasserschutz bleibt konsequent aufrecht, landwirtschaftliche Betriebe werden von unnötiger Bürokratie entlastet

Graz (5. Juni 2026).- Die Novelle des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg hat alle parlamentarischen Prozesse durchlaufen und tritt mit Montag, dem 8. Juni 2026, in Kraft. Damit wird der konsequente Schutz des steirischen Grundwassers fortgeführt und gleichzeitig ein wichtiger Schritt zur Entlastung bäuerlicher Betriebe gesetzt.

Ein wesentlicher Kernpunkt der Novelle ist, dass es zu bürokratischen Erleichterungen bei den bäuerlichen Betrieben kommt. Aufwendige Messungen von Wirtschaftsdünger müssen fortan nicht mehr durchgeführt werden. Stattdessen besteht künftig die Möglichkeit einer Berechnung auf Basis bestehender Referenzwerte. Ohne das Schutzniveau zu beeinflussen werden somit Bürokratie und Kosten für die landwirtschaftlichen Betriebe reduziert. Die bestehenden Obergrenzen für Stickstoffdüngung, Aufzeichnungspflichten und Kontrollmechanismen bleiben auch künftig unverändert aufrecht.

„Trinkwasser ist unser wertvollstes Gut. Deshalb bleibt der Schutz unseres Grundwassers auch weiterhin konsequent aufrecht. Gleichzeitig schaffen wir dort Erleichterung, wo bürokratischer Aufwand keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle setzen wir ein klares Signal: Wir halten am Grundwasserschutz fest und entlasten gleichzeitig jene Betriebe, die tagtäglich verantwortungsvoll wirtschaften“, betont Landesrat Hannes Amesbauer.

Die bisherigen Evaluierungen zeigen, dass die Grundwasserqualität in der Steiermark überwiegend auf hohem Niveau liegt. In Regionen mit erhöhten Nitratwerten liegt es nach wie vor im Ermessen der Behörden, gezielt Maßnahmen zu setzen, etwa verstärkte Kontrollen, begleitende Untersuchungen sowie eine intensivierte Beratung durch die Landwirtschaftskammer.

Graz, am 5. Juni 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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