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Biber-Verordnung beschlossen: Steiermark setzt auf klar geregeltes Management und konsequenten Artenschutz

Entnahmen nunmehr nach Prävention möglich – neue Regelung schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gewährleistet gleichzeitig den Schutz des Bibers.

Graz (11. Juni 2026).- Die Steiermärkische Landesregierung hat heute (11. Juni 2026) die im Zuge des neuen Prädatorenmanagements angekündigte Biber-Verordnung beschlossen. Ziel der neuen Regelung ist ein geordnetes und rechtssicheres Management einer Tierart, deren Bestand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat und sich mittlerweile in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Die Verordnung schafft nachvollziehbare Vorgehensweisen für Konfliktfälle und gewährleistet gleichzeitig den strengen Schutz des Bibers entsprechend den Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).

„Der Biber ist ein wichtiger Bestandteil unserer heimischen Natur und erfüllt wertvolle Funktionen im Ökosystem. Gleichzeitig führt die steigende Population zunehmend zu Konflikten mit Hochwasserschutzanlagen, kommunaler Infrastruktur, ausgewählten landwirtschaftlichen Flächen oder Wasserkraftanlagen. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen klaren Rahmen für ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Biber“, erklärt Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer.

Prävention hat Vorrang
Kern der Verordnung ist ein mehrstufiges Managementsystem. Vorrang haben stets Präventionsmaßnahmen wie Beratung, Schutzvorrichtungen, technische Sicherungen oder Anpassungen im unmittelbaren Umfeld betroffener Gewässer. Erst wenn diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen oder ein Erfolg nicht erzielt werden kann, werden weitere Schritte wie Entnahmen geprüft.

„Unser Ansatz lautet, dass Prävention vor dem Eingriff steht. Die Verordnung soll ein Instrument sein, um konkrete Konfliktsituationen sachgerecht zu lösen. Eine ausschließlich auf Entnahmen ausgerichtete Bestandsreduktion wäre zudem nur eingeschränkt wirksam, da Verluste innerhalb der Population häufig rasch durch Reproduktion, Zuwanderung oder Revierneubesetzungen kompensiert werden und die Konflikte womöglich weiterhin bestünden“, betont Amesbauer.

Klare Voraussetzungen, klare Kontingente und Evaluierung
Eingriffe in die Population setzen voraus, dass zuvor sämtliche geeigneten Präventionsmaßnahmen sowie mögliche Eingriffe in den Lebensraum erfolglos geblieben sind. Ein bereits etabliertes, flächendeckendes Netzwerk an Experten ermöglicht rasche Entscheidungen binnen weniger Tage.

Entnahmen sind nur innerhalb des festgelegten Zeitraums vom 1. September bis 31. März zulässig und erfolgen im Rahmen eines auf 84 Tiere pro Jahr begrenzten Kontingents. Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Evaluierung der ersten Anwendungsphase vor. Auf Basis der dabei gewonnenen Erfahrungen wird geprüft, ob Anpassungen erforderlich sind, um Konflikte weiterhin wirksam zu lösen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand des Bibers dauerhaft sicherzustellen.

Die Verordnung sieht auch ein laufendes Monitoring sowie umfassende Kontroll- und Meldepflichten vor.

Mehr Akzeptanz durch klare Regeln
Die Zahl der Biberreviere in der Steiermark ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Damit haben auch Konfliktfälle zugenommen. Die Landesregierung verfolgt mit der neuen Verordnung das Ziel, betroffenen Grundeigentümern, Gemeinden und Infrastrukturbetreibern wirksame und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, ohne dabei den Artenschutz zu gefährden.

„Ein funktionierendes Wildtiermanagement braucht Akzeptanz. Diese entsteht dort, wo die Bevölkerung weiß, dass Probleme ernst genommen werden und gleichzeitig verantwortungsvoll mit geschützten Arten umgegangen wird. Genau diesen Ausgleich schafft die neue Biber-Verordnung“, so Amesbauer abschließend.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 11. Juni 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Rene Kronsteiner unter Tel.: +43 (316) 877-2283, bzw. Mobil: +43 (664) 1236433  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: rene.kronsteiner@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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