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Sachleistung statt Bargeld: Steiermark schließt Umstellung in der Grundversorgung ab

Rund 6.200 Grundversorgungsbezieher auf Sachleistungskartensystem umgestellt; Steiermark bindet als erstes Bundesland auch Vertriebene ein; Sachleistungskarte und Reform der Grundversorgung sorgen für einen grundlegenden Systemwechsel.

Eine Person mit einer Karte in der Hand.
Landesrat Hannes Amesbauer betont, dass mit der Umstellung auf Sachleistungen ein wesentlicher Baustein für eine grundlegende Neuausrichtung der Grundversorgung umgesetzt werden konnte.© Land Steiermark/PB Amesbauer; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (23. Juni 2026).- Mit der Übergabe der letzten Sachleistungskarten wird die landesweite Ausrollung des neuen Sachleistungskartensystems in der steirischen Grundversorgung abgeschlossen. Damit wurden sämtliche rund 6.200 Bezieher der Grundversorgung in das System eingebunden. Rund 5.400 davon sind Personen mit Vertriebenenstatus aus der Ukraine. Die Steiermark ist damit das erste Bundesland Österreichs, das auch diese Personengruppe vollständig in ein Sachleistungssystem integriert hat. Die Umstellung von Bargeld- auf Sachleistungen markiert gemeinsam mit der jüngst umgesetzten Reform der Grundversorgung einen grundlegenden Systemwechsel in der steirischen Asyl- und Migrationspolitik. Ziel ist es, Fehlanreize konsequent abzubauen, Missbrauch zu erschweren und die Steiermark als Zielland für die Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme zu deattraktivieren.

Regierungsprogramm wird konsequent umgesetzt
Mit der vollständigen Einführung der Sachleistungskarte wurde ein zentrales Vorhaben des Regierungsprogramms erfolgreich umgesetzt. Seit dem Start der Einführungsphase im Juni 2025 über die Pilotphase im Herbst bis hin zur schrittweisen Ausrollung an Asylwerber und Vertriebene verlief die Umsetzung planmäßig und ohne nennenswerte technische oder organisatorische Probleme.

Die Sachleistungskarte ersetzt Bargeldauszahlungen weitgehend und stellt sicher, dass öffentliche Mittel zweckgebunden für den täglichen Lebensbedarf verwendet werden. Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen, Bargeldbehebungen auf das gesetzlich erforderliche Minimum beschränkt. Damit wird Missbrauch erschwert und sichergestellt, dass Leistungen der Grundversorgung ihrem eigentlichen Zweck entsprechend eingesetzt werden.

Steiermark wird als Zielland deattraktiviert
Für den zuständigen Sozial- und Asyllandesrat Hannes Amesbauer ist die vollständige Einführung der Sachleistungskarte ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einem restriktiveren und gerechteren System: „Mit der vollständigen Umstellung auf Sachleistungen haben wir einen wesentlichen Baustein für eine grundlegende Neuausrichtung der Grundversorgung umgesetzt. Die Zeit großzügiger Bargeldleistungen ist vorbei. Öffentliche Unterstützung muss zweckgebunden, nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Die Steiermark sendet damit ein klares Signal: Wer ausschließlich wegen attraktiver Sozialleistungen nach Österreich kommen möchte, wird bei uns keine Anreize mehr vorfinden.“

Sachleistungskarte und Grundversorgungsreform greifen ineinander
Die Einführung der Sachleistungskarte ist Teil eines umfassenden Reformpakets. Mit der Novelle des Grundversorgungsgesetzes wurden unter anderem verbindliche Bemühungspflichten für arbeitsfähige Leistungsbezieher eingeführt, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Gleichzeitig wurden die Sanktionsmöglichkeiten verschärft und klare Regeln für den Bezug von Leistungen geschaffen.

„Die finale Umsetzung der Sachleistungskarte ist ein wichtiger Schritt. Gemeinsam mit der Reform der Grundversorgung entsteht jedoch ein völlig neues System. Wir fordern Eigenverantwortung, Mitwirkung und die Einhaltung unserer Regeln ein. Dieser Paradigmenwechsel war längst überfällig und wird konsequent fortgesetzt“, so Amesbauer. 

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 23. Juni 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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