Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Politik
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Die Landesregierung
    • Die Regierungsmitglieder
    • Mario Kunasek
    • Manuela Khom
    • Mag. Hannes Amesbauer, BA
      • Das Team
      • News
    • DI Willibald Ehrenhöfer
    • Mag. Stefan Hermann, MBL
    • Mag. Dr. Claudia Holzer
    • Dr. Karlheinz Kornhäusl
    • Simone Schmiedtbauer
    • Die Regierungsmitglieder
    • GeoLR samt Geschäftsverteilung
    • Regierungsprogramm 2024-2029
  • Der Landtag
  • Der Landesrechnungshof
  1. Sie sind hier:
  2. Politik
  3. Die Landesregierung
  4. Die Regierungsmitglieder
  5. Mag. Hannes Amesbauer, BA
  6. News
  • Mario Kunasek
  • Manuela Khom
  • Mag. Hannes Amesbauer, BA
    • Das Team
    • News
  • DI Willibald Ehrenhöfer
  • Mag. Stefan Hermann, MBL
  • Mag. Dr. Claudia Holzer
  • Dr. Karlheinz Kornhäusl
  • Simone Schmiedtbauer
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Neue Verhaltensregeln in der Grundversorgung: Heimische Werte- und Leitkultur als Maßstab

Nach Gesetzesreform und neuer Hausordnung folgen nun neue Verhaltensregeln für Bezieher der Grundversorgung in der Steiermark.

Graz (27. Juli 2026).- Mit 15. Juni 2026 ist die Reform des steirischen Grundversorgungsgesetzes in Kraft getreten. Kurz darauf wurde zudem über die Durchführungsverordnung eine neue und verschärfte Hausordnung – Verstöße sind sanktionierbar – für Grundversorgungsquartiere beschlossen. Nachdem die rechtsverbindlichen Regeln neu aufgestellt und in Kraft gesetzt wurden, legt Soziallandesrat Hannes Amesbauer auch neue Verhaltensregeln vor, die alle Bezieher der Grundversorgung ab sofort zu unterzeichnen haben.

Schutz auf Zeit bedeutet keinen Daueraufenthalt
Das dreiteilige Schriftstück klärt Personen, die um Grundversorgung ansuchen, unmissverständlich darüber auf, dass ein Antrag auf internationalen Schutz keinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich begründet und selbst eine positive Entscheidung im Asylverfahren lediglich einen befristeten Schutzstatus vermittelt.

Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer rechtskräftigen Ablehnung des Antrags oder dem Wegfall des Schutzgrundes eine freiwillige Rückkehr in die Heimat sinnvoll ist, da andernfalls der Staat entsprechende Maßnahmen zur Rückführung setzen kann.

„Mit der Reform der Grundversorgung und der neuen Hausordnung haben wir bereits klare rechtsverbindliche Regeln geschaffen und die Sanktionspraxis deutlich verschärft. Zu diesem grundsätzlichen Kurswechsel gehört aber auch, dass wir eine klare und unmissverständliche Sprache anwenden und den Gästen von vornherein kommunizieren, dass die Gastgebergesellschaft den gewährten Schutz und die millionenschwere Unterstützung mit klaren Erwartungshaltungen verknüpft“, betont Amesbauer.

Christlich-abendländischen Leitkultur und westliche Werte nicht verhandelbar
Weiters wird festgehalten, dass sich der Unterzeichner uneingeschränkt zur Einhaltung der österreichischen Gesetze bekennt und die in Österreich geltende christlich-abendländische Leitkultur ausdrücklich anerkennt.

Zentrale Grundregeln für das Zusammenleben in Österreich sowie unverhandelbare Werte der westlichen Kultur werden dabei detailliert zur Kenntnis gebracht. Dazu zählen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Ablehnung von religiösem und politischem Extremismus.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass fundamentalistisch geprägte Symbole sowie Bekleidungsvorschriften wie Burka und Niqab, die für Unterdrückung, patriarchale Vorherrschaft und strukturelle Ungleichbehandlung stehen, den gesellschaftlichen Normen und Werten in der Steiermark widersprechen.

Mit der Unterzeichnung dieser Verhaltensregeln bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift, dass er die Inhalte verstanden hat und akzeptiert. Gleichzeitig wird bestätigt, dass die verordnete Hausordnung zur Kenntnis genommen wurde, verpflichtend einzuhalten ist und Verstöße Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben können.

„Willkommenspolitik ist gescheitert“
„Die verfehlte Willkommenspolitik der vergangenen Jahre ist gescheitert! Wer geglaubt hat, man könne mit Beifall, dem Werfen von Teddybären, einer Kultur des Wegschauens und millionenschweren NGO-Projekten eine völlig fehlgeleitete Integration von Personen mit unklarem Aufenthaltsstatus erreichen, wurde von der bitteren Realität eingeholt. Viel zu oft wurde diese linke Toleranzromantik nicht mit Dankbarkeit erwidert, sondern schamlos ausgenutzt. In viel zu vielen Fällen wurden dadurch Parallelgesellschaften gefördert und wir mussten erleben, dass mit der illegalen Massenzuwanderung auch Kriminalität, Gewalt und islamistischer Extremismus Einzug gehalten haben. Deshalb braucht es vom ersten Tag an eine klare und unmissverständliche Ansprache. Wer in der Steiermark Schutz auf Zeit begehrt und vom hart erarbeiteten Steuergeld unserer Bevölkerung vollalimentiert wird, muss wissen, dass unsere Gesellschaft ihre Lebensweise, ihre Werte und ihre christlich-abendländische Leitkultur selbstbewusst vertritt und deren Einhaltung auch konsequent einfordert. Nur wer von Beginn an klare Regeln und Erwartungen formuliert, kann deren Einhaltung später auch konsequent und glaubhaft einfordern“, so Amesbauer.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 27. Juli 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.
 

Service

  • Kommunikation Land Steiermark
  • Landesstatistik
  • E-Government
  • EAP-Steiermark

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie