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Wissenschaftliche Begleitung für neues steirisches Integrationsleitbild vergeben!

Institut für Jugendkulturforschung und Kulturvermittlung unter der wissenschaftlichen Leitung von Bernhard Heinzlmaier begleitet die Erstellung des neuen steirischen Integrationsleitbildes. „Charta des Zusammenlebens“ wird abgelöst.

Graz (4. August 2026).- Die Steiermärkische Landesregierung unter Federführung von Soziallandesrat Hannes Amesbauer arbeitet an einem neuen Integrationsleitbild. Die wissenschaftliche Begleitung für die Erarbeitung wurde nach Anschreiben mehrerer Dienstleister für eine Angebotslegung im Rahmen einer Direktvergabe an das Institut für Jugendkulturforschung und Kulturvermittlung unter der wissenschaftlichen Leitung von Bernhard Heinzlmaier vergeben. Das neue Integrationsleitbild ist als zentrales Vorhaben im Regierungsprogramm der Landesregierung verankert und soll künftig die inhaltliche Grundlage für die Integrationspolitik des Landes bilden.

„Mit dem neuen Integrationsleitbild schaffen wir eine zeitgemäße und klare Orientierung für die Integrationspolitik in der Steiermark. Das Integrationsleitbild beschränkt sich nicht auf den Bereich Asyl und Migration, auch wenn dort die größten Herausforderungen liegen. Es soll vielmehr die unterschiedlichen Formen von Zuwanderung klar unterscheiden. Ziel ist es, dass Zuwanderer unsere Werte, unsere Rechtsordnung und die Spielregeln des Zusammenlebens verinnerlichen. Integration ist keine Einbahnstraße. Wer dauerhaft hier leben möchte, muss bereit sein, unsere Sprache zu lernen, unsere Werte zu respektieren und sich in unsere Gesellschaft einzufügen. Integration ist in erster Linie eine Bringschuld“, betont Soziallandesrat Hannes Amesbauer.

Bereits das Regierungsprogramm der Steiermärkischen Landesregierung sieht die Erarbeitung eines neuen Integrationsleitbildes ausdrücklich als Leuchtturmprojekt vor. Ziel ist es, die Grundausrichtung der steirischen Integrationspolitik neu zu definieren und dabei ein klares Bekenntnis zur heimischen Leitkultur, zu den Grundwerten der Republik Österreich, zur Trennung von Staat und Religion sowie zur Gleichberechtigung von Mann und Frau zu verankern.

Landesrat Karlheinz Kornhäusl ergänzt: „Integration braucht Respekt und klare Regeln. Wer in unserem Land leben möchte, muss bereit sein, unsere Sprache zu lernen, muss unsere Gesetze einhalten und unsere Werte achten. Hilfe und Unterstützung sind wichtig, aber sie sind keine Einbahnstraße. Wer Teil unserer Gesellschaft werden möchte, muss seinen Beitrag zu einem respektvollen und gelingenden Zusammenleben leisten.“

Bernhard Heinzlmaier begleitet Erarbeitung wissenschaftlich
Für die wissenschaftliche Begleitung wurden fünf ausgewiesene Fachleute beziehungsweise deren Institute eingeladen, Angebote zu legen. Den Zuschlag erhielt das Institut für Jugendkulturforschung und Kulturvermittlung unter der wissenschaftlichen Leitung von Bernhard Heinzlmaier.

Im Rahmen des Projektes werden wissenschaftliche Grundlagen zur Integration analysiert und aufbereitet, bestehende empirische Erkenntnisse ausgewertet sowie internationale Good-Practice-Modelle untersucht. Die Ergebnisse bilden die fachliche Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Integrationsleitbildes.

Der wissenschaftliche Bearbeitungszeitraum ist mit rund sechs Monaten angesetzt. Im Vordergrund stehen dabei eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung sowie eine qualitativ hochwertige Erarbeitung der Grundlagen.

Integration mit klaren Leitlinien
Das neue Integrationsleitbild soll künftig die inhaltliche Orientierung für die Integrationspolitik des Landes bilden. Es richtet sich an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, wobei nähere Ausführungen zu unterschiedlichen Zielgruppen ein Teil des laufenden, wissenschaftlichen Prozesses sein werden.

Bereits in den vergangenen Monaten wurden im Zuständigkeitsbereich des Sozialressorts zahlreiche Reformen umgesetzt, um die Anreize für illegale Migration in die Sozialsysteme abzubauen. Dazu zählen die grundlegende Neuausrichtung der Grundversorgung, die Einführung der Sachleistungskarte sowie eine verschärfte und verbindliche Hausordnung. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch neue Verhaltensregeln, die unmissverständlich festhalten, welche Erwartungen die Aufnahmegesellschaft an ein geordnetes Zusammenleben stellt.

Gleichzeitig wurde auch die Förderpolitik neu ausgerichtet. Integrationsprojekte privater Vereine für Asylwerber – also für Personen, deren Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist – werden nicht mehr aus Landesmitteln finanziert. Integrationsmaßnahmen sind erst dann sinnvoll, wenn ein rechtmäßiger Aufenthalt feststeht. Für anerkannte Asylberechtigte bestehen darüber hinaus bereits bundesgesetzlich geregelte Integrationsangebote und Verpflichtungen, insbesondere durch den Österreichischen Integrationsfonds.

Nun geht es darum, die Integrationspolitik insgesamt verbindlicher auszurichten. Mit der Reform des Sozialunterstützungsgesetzes wurde bereits eine rechtliche Grundlage geschaffen, um künftig verbindliche Integrationsvorgaben im Rahmen des neuen Integrationsleitbildes durch Verordnung festlegen und bei Missachtung entsprechende Sanktionen vorsehen zu können.

„Unser Ziel ist eine Integrationspolitik, die klare Erwartungen formuliert und Verbindlichkeit schafft. Außerdem muss streng zwischen Asyl, illegaler Migration und legaler Zuwanderung unterschieden werden. Wer dauerhaft in unserem Land leben möchte, muss unsere Sprache lernen, unsere Gesetze achten, unsere Werte respektieren und unsere gesellschaftlichen Gepflogenheiten verinnerlichen. Das Integrationsleitbild soll dafür den inhaltlichen Kompass bilden und eine zeitgemäße Grundlage für zukünftige integrationspolitische Maßnahmen schaffen. Die aus meiner Sicht völlig fehlgeleitete ‚Charta des Zusammenlebens in Vielfalt‘, welche die Steiermark fälschlicherweise als Multi-Kulti-Land darstellte, wird durch das neue Integrationsleitbild abgelöst werden. Ich freue mich, dass wir mit Bernhard Heinzlmaier einen ausgewiesenen Fachmann haben, der den Erstellungsprozess aus wissenschaftlicher Sicht und mit profunder Sachkenntnis begleiten wird“, so Amesbauer abschließend.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Jakob Grill | Büro Landesrat Kornhäusl | Mobil: +43 676 8666 4104
Tel. +43 (316) 877 4104 | E-Mail: jakob.grill@stmk.gv.at

Graz, am 4. August 2026

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