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Halbjahresbilanz zur Sozialhilfe-Reform: Weniger Bezieher, sinkende Ausgaben und mehr Sanktionen

Neues Sozialunterstützungsgesetz zeigt erste Wirkung: Zahl der Bezieher binnen eines Jahres um rund zehn Prozent gesunken – 1,49 Millionen Euro weniger Ausgaben von Jänner bis Juli; Amesbauer: „Unser Kurs für mehr Fairness beginnt zu greifen. Bundesreform darf diesen Weg nicht zerstören!“

Graz (9. September 2026).- Seit 1. Februar 2026 ist das umfassend reformierte Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz in Kraft. Rund ein halbes Jahr später zieht die Landesregierung eine erste Bilanz. Die vorliegenden Zahlen zeigen eine klare Entwicklung: Die Zahl der Bezieher ist deutlich gesunken, die Ausgaben gehen zurück und die verschärften Sanktionsmöglichkeiten werden konsequent angewendet.

Die Umstellung auf die neue Rechtslage befindet sich in einer laufenden Übergangsphase. Bescheide werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt, weshalb noch nicht sämtliche Leistungsbezieher nach den neuen Bestimmungen beschieden werden. Mit jedem Monat steigt jedoch der Anteil jener Bezieher, die bereits vollständig unter das novellierte Gesetz fallen. Die erste Zwischenbilanz zeigt jedoch klar in die richtige Richtung.

„Die ersten Zahlen bestätigen unseren eingeschlagenen Weg. Die Zahl der Bezieher geht zurück, die Ausgaben sinken und wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Dabei sehen wir derzeit noch gar nicht die volle Wirkung unserer Reform, weil zahlreiche bestehende Bescheide erst schrittweise in das neue System überführt werden. Unser Ziel bleibt klar: Die Sozialunterstützung soll als temporäre Hilfe für jene verstanden werden, die sie tatsächlich brauchen. Sie darf aber kein bequemes Lebensmodell für illegale Migranten auf Kosten der hart arbeitenden Steuerzahler sein”, so Soziallandesrat Hannes Amesbauer, der in diesem Zusammenhang auch kritisch auf den vorgelegten Entwurf von SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann verweist: „Wenn nun die Bundesregierung ein neues Rahmengesetz ausheckt, das unseren Bemühungen massiv entgegensteht, wird es seitens der Steiermark erbitterten Widerstand geben. Ich habe immer gesagt, dass eine bundesweit einheitlichere Lösung prinzipiell gut wäre. Aber es kann nicht sein, dass restriktive Bundesländer wie die Steiermark, die für mehr Fairness im Sozialwesen sorgen, von der Bundesregierung sabotiert werden!”

„Wer Unterstützung aus dem Sozialsystem erhält, soll sich darauf verlassen können, dass Hilfe da ist, wenn sie wirklich gebraucht wird. Gleichzeitig ist es nur fair, dass jene, die arbeitsfähig sind, auch ihren Beitrag leisten und die notwendigen Schritte setzen, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Hilfe ist keine Einbahnstraße – Solidarität braucht auch Eigenverantwortung und die Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten”, so Landesrat Karlheinz Kornhäusl.

Rund 1.450 Bezieher weniger als vor einem Jahr
Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei der Zahl der Leistungsbezieher. Im Juli 2026 bezogen insgesamt 14.057 Personen Sozialunterstützung. Gegenüber Juli 2025 entspricht das einem Rückgang um rund 1.450 Personen beziehungsweise rund zehn Prozent. Allein seit Februar 2026, dem Monat des Inkrafttretens der Reform, sank die Zahl um rund 840 Personen.

Überdurchschnittlich stark ist der Rückgang bei Asylberechtigten. Im Vergleich zwischen Juli 2025 und Juli 2026 sank deren Zahl um rund 540 Personen beziehungsweise zwölf Prozent.

Weiterhin besitzt allerdings mehr als die Hälfte der Sozialunterstützungsbezieher keine österreichische Staatsbürgerschaft. Im Juli lag der Anteil der Nichtösterreicher bei rund 50,5 Prozent. Im Dezember 2025 waren es noch rund 52,5 Prozent.

Erste Einsparungen deutlich sichtbar
Auch budgetär zeigt die Reform erste Wirkungen. Von Jänner bis einschließlich Juli 2026 lagen die Ausgaben für die Sozialunterstützung insgesamt um rund 1,49 Millionen Euro unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Insbesondere seit März ist eine deutlichere Entlastung erkennbar, da sukzessive mehr Fälle nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt werden.

Bei einer vorsichtigen Fortschreibung der derzeitigen Entwicklung und angenommenen Einsparungen von rund 800.000 Euro monatlich in den verbleibenden fünf Monaten würde sich für das Gesamtjahr 2026 bereits eine Entlastung von rund 5,5 Millionen Euro ergeben. Das Sozialressort geht davon aus, dass die Einsparung letztlich noch deutlich höher ausfallen könnte, da bis Jänner 2027 laufend weitere bestehende Bescheide auslaufen und in das neue Reglement überführt werden.

„Die Entwicklung zeigt eindeutig in die richtige Richtung. Mit jedem Monat greifen die neuen Regeln bei mehr Beziehern. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir die prognostizierten Einsparungspotentiale erreichen und damit das steirische Sozialsystem und damit auch die Gemeinden nachhaltig entlasten werden”, erklärt Amesbauer und weist angesichts der Zahlen auf sein Unverständnis hin, dass SPÖ, Grüne, KPÖ und Neos gemeinsam gegen die Reform vor den Verfassungsgerichtshof gezogen sind: „Die vereinigte linke Opposition versucht dieses Gesetz mit juristischen Mitteln zu bekämpfen und zeigt damit, wie weit sie sich von den hart arbeitenden Steuerzahlern, die dieses System finanzieren, entfernt hat.”

Mehr Sanktionen bei fehlender Mitwirkung
Ein wesentliches Element der Reform sind strengere Bemühungs- und Mitwirkungspflichten sowie deutlich verschärfte Sanktionsmöglichkeiten. Auch hier zeigt sich die Wirkung der neuen Rechtslage: Während im Februar 2026 insgesamt 72 Sanktionen ausgesprochen wurden, waren es im Juli bereits 93. Der überwiegende Teil betraf die Verweigerung der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice beziehungsweise den fehlenden Status „arbeitssuchend” im AMS-Portal.

Mit der Reform wurden unter anderem die Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen deutlich verschärft. Gleichzeitig wurden die Bemühungspflichten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie im Bereich von Qualifikation, Deutsch und Integration gestärkt.

Amesbauer abschließend: „Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Unterstützung der Allgemeinheit erhält und arbeitsfähig ist, von dem kann auch erwartet werden, dass er alles Zumutbare unternimmt, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Genau dafür steht unser steirischer Weg: Hilfe, wo sie notwendig ist, klare Pflichten, wo Eigenverantwortung möglich ist und Fairness gegenüber jenen Leistungsträgern, die jeden Tag arbeiten und unser Sozialsystem finanzieren.”

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at}

Andreas Kaufmann | Büro Landesrat Kornhäusl | Mobil: +43 676 8666 2590
Tel. +43 (316) 877 2590 | E-Mail: andreas.kaufmann@stmk.gv.at

Graz, am 9. September 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
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