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Steiermark fordert strengere Strafen bei Tierquälerei

Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer setzt einstimmigen Landtagsbeschluss um und fordert Justizministerin Anna Sporrer zu einer Verschärfung des § 222 StGB auf

Graz (15. September 2026).- Die Steiermark setzt sich für strengere strafrechtliche Konsequenzen bei Tierquälerei ein. Der Steiermärkische Landtag hat am 7. Juli 2026 einstimmig und damit über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen, die Bundesregierung zur Ausarbeitung einer Novelle des Strafgesetzbuches hinsichtlich des Delikts der Tierquälerei aufzufordern. Ziel ist es, ein höheres Strafmaß bei Tierquälerei gesetzlich zu ermöglichen. Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer setzt diesen Beschluss nun um und wendet sich mit einem entsprechenden Schreiben an Justizministerin Anna Sporrer.

Der Straftatbestand der Tierquälerei gemäß § 222 Strafgesetzbuch sieht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Im Vergleich mit Deutschland und der Schweiz, wo jeweils Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen sind, liegt Österreich damit zurück. Zudem gibt es derzeit keinen eigenständigen Qualifikationstatbestand für besonders schwere Fälle der Tierquälerei. Besonders lang andauernde, systematische oder qualvolle Tathandlungen beziehungsweise Fälle, bei denen eine Vielzahl von Tieren betroffen ist, unterliegen grundsätzlich demselben Höchststrafrahmen.

„Tierquälerei darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben und schon gar nicht als Kavaliersdelikt behandelt werden. Ich bin der Meinung, dass jemand, der schwerste Schandtaten an wehrlosen Tieren begeht, auch einmal eine Gefängniszelle von innen kennenlernen sollte. Aufgrund des niedrigen Strafrahmens von derzeit zwei Jahren passiert das in Österreich de facto nie. Gerade besonders brutale Fälle haben in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass wir hier ein klares Signal des Rechtsstaates brauchen. Dass sich der gesamte Steiermärkische Landtag über alle Parteigrenzen hinweg hinter diese Forderung gestellt hat, ist ein starkes Signal. Als zuständiger Landesrat für Tierschutz bin ich sehr dankbar für diesen Beschluss und unterstütze ihn vollinhaltlich. Diesen klaren Auftrag setze ich nun um und erwarte mir von der Bundesregierung, dass eine entsprechende Verschärfung des Strafgesetzbuches rasch angegangen wird”, betont Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer.

Dass strafbare Tierquälerei keine bloße Ausnahmeerscheinung ist, zeigen auch die Zahlen der gerichtlichen Kriminalstatistik. Im Berichtszeitraum 2023 bis 2024 kam es österreichweit zu insgesamt 185 Verurteilungen ausschließlich aufgrund des Straftatbestandes der Tierquälerei gemäß § 222 StGB. Auch der Tiroler Landtag hat bereits im Mai 2026 einstimmig eine entsprechende Verschärfung gefordert.

Mit dem Schreiben fordert Amesbauer die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Justiz daher auf, eine Novellierung des § 222 StGB vorzubereiten. Dabei sollen insbesondere eine Anhebung des derzeitigen Strafrahmens sowie eine angemessene strafrechtliche Differenzierung für besonders schwere Fälle der Tierquälerei geprüft und umgesetzt werden. Dadurch sollen Gerichte künftig einen größeren Spielraum erhalten, besonders schwerwiegende Fälle entsprechend den konkreten Umständen angemessen zu ahnden.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 15. September 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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