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Landesregierung bringt angekündigte AMPAG-Anpassungen in Landtag ein

Nachdem der Bund seinen Gesetzesprozess betreffend AMPAG abgeschlossen hat, werden notwendige legistische und redaktionelle Anpassungen steirischer Gesetze dem parlamentarischen Prozess zugeführt; Erleichterung bei Antragstellung für Menschen mit Behinderung

Graz (1. Oktober 2026).- Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, Änderungen im Steiermärkischen Grundversorgungsgesetz, Behindertengesetz, Sozialunterstützungsgesetz und Wohnunterstützungsgesetz in den Landtag einzubringen. Anlass dafür sind insbesondere die mit dem EU-Asyl- und Migrationspakt und dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) auf Bundesebene verbundenen Änderungen. Die Steiermark selbst setzte die AMPAG-Bestimmungen bereits im Rahmen einer umfassenden Novelle des steirischen Grundversorgungsgesetzes im April 2026 um. Nachdem der Bund nachzog und seine Gesetze änderte, umfasst die aktuelle Novelle der steirischen Gesetze vor allem geringfügige Anpassungen von Begriffsbestimmungen und Verweisen sowie legistische Klarstellungen, um einen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug sicherzustellen. Diese Anpassungen wurden bereits im Frühjahr 2026 angekündigt, da absehbar war, dass der Bund seinen Gesetzesprozess erst nach der Steiermark abschließen würde. Da die redaktionellen Adaptierungen und Anpassungen keine wesentlichen Änderungen des Normgehaltes zur Folge haben, wird das Gesetz direkt dem parlamentarischen Prozess zugeführt und von einer Begutachtung abgesehen.

Erleichterung bei Antragstellung für Menschen mit Behinderung

Die notwendigen legistischen Anpassungen werden zugleich für eine konkrete Erleichterung für Menschen mit Behinderung genutzt: Künftig können bestimmte Anträge nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz fristwahrend auch beim Sozialministeriumservice eingebracht werden. Von dort werden sie an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Damit wird die Antragstellung vereinfacht und Betroffenen ermöglicht, sich für ihre Anträge nur an eine Stelle wenden zu müssen. „Wir wollen den Menschen generell unnötige bürokratische Wege ersparen. Die Möglichkeit, Anträge bei verschiedenen Behörden einzubringen, ist eine einfache, aber konkrete Erleichterung – in diesem Fall für Menschen mit Behinderung”, so Soziallandesrat Hannes Amesbauer.

Rückfragehinweis:
Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 1. Oktober 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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