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Steiermark schafft Raum für erneuerbare Energie und schützt sensible Gebiete

Landesregierung beschließt Novelle des Sachprogramms Windenergie, Energie-Sonderstandorte für Photovoltaik in Kapfenberg und Beschleunigungsgebietsverordnung

Drei Personen halten Dokumente in die Kamera
Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom, Landesrätin Simone Schmiedtbauer und Landesrat Stefan Hermann präsentierten heute (1.Oktober) das definitive Sachprogramm Wind, mit dem bis zu 750 Megawatt erneuerbare Energie ermöglicht werden sollen.© Land Steiermark/Melanie Laimer; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Drei Personen halten Dokumente in die Kamera
Schmiedtbauer, Khom, Hermann: Die Regierungsmitglieder betonten den konstruktiven Weg zu den neuen Ausbauplänen und die breite Einbindung von Interessensgruppen und Standortgemeinden.© Land Steiermark/Melanie Laimer; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Eine Grafik mit den Umrissen des Landes Steiermark.
Diese Grafik zeigt die aktuelle Festlegung von Vorrang-, Eignungs- und Ausschlusszonen für Windenergie in der Steiermark.© Land Steiermark/Abteilung 17; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (1. Oktober 2026).- Die Steiermark hat mit den in der heutigen (1. Oktober) Regierungssitzung gefassten Beschlüssen klare und rechtssichere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Im Mittelpunkt stehen die Novelle des Sachprogramms Windenergie, die Ausweisung der Energie-Sonderstandorte „Deponie Emberg“ und „Emberg Süd“ in Kapfenberg sowie die Steiermärkische Beschleunigungsgebietsverordnung. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern, zu beschleunigen und gleichzeitig sensible Natur-, Landschafts- und Landwirtschaftsräume zu schützen.

Mit der Novelle des Sachprogramms Windenergie werden 16 neue Vorrang- und Eignungszonen festgelegt. Diese umfassen rund 4.000 Hektar beziehungsweise 0,24 Prozent der Landesfläche und bieten ein Ausbaupotenzial von rund 450 bis 700 Megawatt. Insgesamt stehen damit 25 Vorrangzonen und drei Eignungszonen mit rund 8.560 Hektar für die Windenergienutzung zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Ausschlusszonen um rund 40.000 Hektar erweitert: Insgesamt sind nun 444.220 Hektar beziehungsweise rund 27 Prozent der Landesfläche von der Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.

„Wenn wir über Energie sprechen, geht es am Ende um etwas sehr Konkretes: um Versorgungssicherheit, um Arbeitsplätze und um Wertschöpfung in unserem Land. Unsere Industrie und unsere Betriebe werden in den kommenden Jahren deutlich mehr Strom brauchen. Deshalb müssen wir jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass möglichst viel dieser Energie auch bei uns in der Steiermark erzeugt werden kann. Mit den heutigen Beschlüssen schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür. Mit dem Sachprogramm Wind gehen wir dabei sogar über das Ziel hinaus, das wir uns im Regierungsprogramm gesetzt haben: Statt der vorgesehenen 400 Megawatt zusätzlicher Leistung schaffen wir ein Ausbaupotenzial von 450 bis 700 Megawatt. Je mehr Energie wir selbst erzeugen, desto weniger abhängig sind wir von internationalen Energiemärkten und ihren Preisschwankungen. Und wir wollen, dass möglichst viel von den damit verbundenen Investitionen und der Wertschöpfung bei unseren Unternehmen und damit in der Steiermark bleibt“, betont Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom.

Öffentliche Beteiligung berücksichtigt
Der Novelle ging ein umfassendes öffentliches Auflageverfahren voraus. Insgesamt wurden 716 Stellungnahmen eingebracht und fachlich sowie rechtlich geprüft. Gegenüber dem Auflageentwurf wurden Änderungen vorgenommen. Die Eignungszonen „Steineck-Kammern“ und „Perchauer Eck“ werden nicht weitergeführt. Ausschlaggebend waren unter anderem Stellungnahmen betroffener Gemeinden sowie zusätzliche naturschutzfachliche und ornithologische Einwände.

Auch vier Vorrangzonen wurden angepasst. Dabei wurden unter anderem militärische Tiefflugstrecken, größere Abstände zu Wohngebäuden und der Schutz eines naturschutzfachlich wertvollen Biotops berücksichtigt. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Lebensräumen, insbesondere für Birk- und Auerwild, beibehalten und teilweise präzisiert.

„Energie ist ein entscheidender Standortfaktor für unsere Haushalte, unsere Industrie und unsere Arbeitsplätze. Daher braucht es einen Ausbau der erneuerbaren Energien - aber geordnet, verantwortungsvoll und mit Rücksicht auf die Menschen und unsere Natur. Mit der Novelle schaffen wir klare Regeln: Wir ermöglichen Windenergie an geeigneten Standorten und schützen gleichzeitig besonders sensible Räume. Mehr als ein Viertel der Steiermark ist als Ausschlusszone festgelegt. Das ist ein klares Signal für den Schutz unserer Landschaft, unserer Natur und der Bevölkerung“, betont Landesrat Stefan Hermann.

Photovoltaik für Industriestandort
In Kapfenberg werden zusätzlich rund 66 Hektar als Energie-Sonderstandorte für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgewiesen. Rund 42 Hektar entfallen auf die Erweiterung des Standorts „Deponie Emberg“, rund 24 Hektar auf den neuen Standort „Emberg Süd“. Die Flächen liegen in der Nähe des Werksgeländes von Voestalpine-Böhler Kapfenberg, sind technisch beziehungsweise baulich vorbelastet und beanspruchen keine hochwertigen landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Der erzeugte Strom kann direkt für industrielle Prozesse genutzt werden.

Beschleunigte Verfahren auf geprüften Flächen
Mit der Steiermärkischen Beschleunigungsgebietsverordnung 2026 setzt das Land Steiermark die Vorgaben der EU-Richtlinie RED III um. Als Beschleunigungsgebiete werden 29 Vorrangzonen aus dem Sachprogramm Solarenergie sowie Sonderstandortflächen in Kapfenberg und Leoben mit insgesamt 724 Hektar ausgewiesen. Für die diese Flächen liegen Strategische Umweltprüfungen einschließlich Umweltberichten vor.

In diesen Gebieten können Projekte für erneuerbare Energien künftig in vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden.

„Energie ist heute mehr denn je eine Frage unserer Unabhängigkeit und unserer Sicherheit. Jede Kilowattstunde, die wir in der Steiermark selbst produzieren, macht uns ein Stück unabhängiger von globalen Entwicklungen und stärkt unsere Versorgungssicherheit. Dafür brauchen wir einen starken und ausgewogenen Energiemix: Wasserkraft, Biomasse und Solarenergie sind wichtige Säulen unserer Energieversorgung und auch die Windenergie kann und soll ihren Beitrag dazu leisten. Mit dem Sachprogramm Windenergie schaffen wir dafür klare Rahmenbedingungen und stärken unsere heimische Energieversorgung“, so Energielandesrätin Simone Schmiedtbauer.

Rückfragehinweis:

Anna Spielhofer | Büro LH-Stv. Khom | Mobil: +43 676 8666 4086
Tel. +43 (316) 877 4086 | E-Mail: anna.spielhofer@stmk.gv.at

David Wilfling | Büro Landesrat Hermann | Mobil: +43 676 8666 5316
Tel. +43 (316) 877 5316 | E-Mail: david.wilfling@stmk.gv.at

Richard Schmid | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | Mobil: +43 676 8666 2520
Tel. +43 (316) 877 2520 | E-Mail: richard.schmid@stmk.gv.at

Graz, am 1. Oktober 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Martin Link unter Tel.: +43 (316) 877-2825, bzw. Mobil: +43 (676) 86662825  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: martin.link@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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