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Steiermark entrümpelt Baugesetz: Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit

Umfassende inhaltliche Reform geht in Begutachtung. Neue freie Bauvorhaben, kürzere Entscheidungsfristen und Erleichterungen für Häuslbauer, Betriebe, Landwirtschaft und Gemeinden

Die beiden Landespolitiker im Bild
LR Simone Schmiedtbauer und LR Hannes Amesbauer© Land Steiermark

Graz (30. Oktober 2026).- Die steirische Landesregierung schickt mit dem Entwurf zur Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes eine umfassende Neuordnung wesentlicher Bestandteile des Baurechts in Begutachtung. Im Zuständigkeitsbereich von Landesrat Hannes Amesbauer, der für Bau- und Raumordnung verantwortlich zeichnet, wurde in enger Abstimmung mit Wohnbau- und Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer ein weitreichender Gesetzesentwurf erarbeitet, der bürokratische Hürden beseitigen, Bauverfahren beschleunigen und mehr Rechtssicherheit schaffen soll. Die Novelle ist ein eigenständiger Bestandteil des zweiten Deregulierungspakets der Landesregierung und umfasst auch Anpassungen im Raumordnungsrecht, das im Sammelgesetz des Deregulierungspakets angesiedelt ist. Zahlreiche Novellen führten zu immer neuen Vorschriften, zusätzlichen Anforderungen und Verfahrensschritten. Mit dem vorliegenden Entwurf soll keine weitere kleine Reparatur vorgenommen, sondern das historisch gewachsene Baugesetz grundlegend vereinfacht werden, ohne notwendige Qualitäts- und Schutzstandards aufzugeben.

Weniger Behördenwege und schnellere Entscheidungen
Eine zentrale Neuerung ist die deutlichere Unterscheidung zwischen bewilligungspflichtigen und meldepflichtigen Bauverfahren. Mit Einführung der neuen Kategorie freier Bauvorhaben wird für vergleichsweise wenig eingriffsintensive Maßnahmen kein Weg mehr zum Gemeindeamt notwendig sein. Dazu zählen unter anderem bestimmte Maßnahmen der Gartengestaltung, Regenwasserzisternen oder landwirtschaftliche Hagelschutznetze. Auch Nutzungsänderungen bestehender Räume sollen unter klar definierten Voraussetzungen ohne Behördenweg möglich werden. Beispielsweise für kleinere Zubauten und Klimaanlagen werden Verfahren vereinfacht.

Deutliche Verbesserungen sind zudem bei den Verfahrensfristen vorgesehen: Werden vollständige Bauunterlagen mit einer entsprechenden Bestätigung eines unabhängigen Ziviltechnikers eingereicht, soll sich die Entscheidungsfrist im ordentlichen Bauverfahren von sechs auf vier Monate und im vereinfachten Verfahren von drei auf zwei Monate verkürzen. Im vereinfachten Verfahren ist unter bestimmten Voraussetzungen zudem eine Bewilligungsfiktion vorgesehen, wenn die Behörde nicht rechtzeitig entscheidet. Damit wird eine schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreicht. Diese zusätzliche Bestätigung durch einen Ziviltechniker ist freiwillig, die Behörde behält ihre Prüf- und Kontrollmöglichkeiten in jede Richtung.

Mehr Rechtssicherheit für Eigentümer, Landwirtschaft und Gemeinden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bauen im Bestand. Für Gebäude, die seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet bestehen, soll unter festgelegten Voraussetzungen eine Feststellung des rechtmäßigen Bestandes ermöglicht werden. Ein Abbruchbescheid für Häuser, die jahrzehntelang unbeanstandet zum Wohnen genutzt wurden, soll dadurch nicht mehr die Regel sein. Gleichzeitig werden Sanierungen und Nutzungsänderungen älterer Gebäude erleichtert, ohne zwingende Sicherheitsanforderungen außer Acht zu lassen.

Auch für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe werden die Regelungen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen neu gefasst. Nachvollziehbare Maßstäbe sollen Landwirten, Nachbarn und Gemeinden mehr Rechtssicherheit bieten. Bei Bebauungsplänen werden unnötige Detailvorschriften reduziert und eine verbindliche Frist von zwölf Monaten vorgesehen. Wird die Frist zur Erlassung eines Bebauungsplanes nicht eingehalten, entfällt dessen Festlegung, ohne dass es eines weiteren Rechtsaktes bedarf und das Bauverfahren kann direkt beginnen. Damit soll das in Graz bereits aufgetretene „Freiklagen" bei massiver Überschreitung der Frist der Vergangenheit angehören. Zudem weist das Gesetz zukünftig explizit auf die Möglichkeit hin, dass Gemeinden bei Bauangelegenheiten fachlich zusammenarbeiten und kooperieren können.

Landesrat Hannes Amesbauer: „Ein Baurecht, das Bauen ermöglicht”
„Mit dieser umfassenden Baugesetzreform entrümpeln wir das historisch gewachsene Baugesetz. Damit geben wir Gemeinden, Unternehmern, Landwirten und Bürgern die rechtlichen Möglichkeiten in die Hand, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sicherzustellen. Künftig soll nicht mehr für jede Kleinigkeit ein Behördenweg notwendig sein. Wir schaffen eine neue Kategorie freier Bauvorhaben, verkürzen unter klaren Voraussetzungen die Entscheidungsfristen und erleichtern die Sanierung bestehender Gebäude. Wir setzen auf mehr Eigenverantwortung, damit die Bürger schneller zu ihrem Recht kommen und von ausufernden Vorschriften befreit werden, während wir gleichzeitig die Behörden von überbordenden und längst überholten Prüfpflichten entlasten. Unser Ziel ist ein Baurecht, das Bauen ermöglicht, statt es unnötig zu erschweren”, betont der für Bau- und Raumordnung zuständige Landesrat Hannes Amesbauer.

Landesrätin Simone Schmiedtbauer: „Bauen wieder leichter machen”
„Mit der Baugesetznovelle machen wir das Bauen in der Steiermark einfacher, schneller und günstiger. Als Wohnbau- und Agrarlandesrätin bin ich besonders stolz auf diese Reform. Wir bauen bürokratische Hürden und unnötige Doppelgleisigkeiten ab, schaffen feste Fristen und sorgen für mehr Rechtssicherheit. Davon profitieren die Steirerinnen und Steirer durch niedrigere Bau- und Wohnkosten, die Bauwirtschaft durch bessere Rahmenbedingungen und unsere Landwirtinnen und Landwirte durch deutlich einfachere Verfahren bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe. Gleichzeitig werden Gemeinden entlastet und profitieren von einem klaren gesetzlichen Rahmen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass Bauen wieder leichter wird, Sanierungen leistbarer werden und dringend benötigter Wohnraum schneller entstehen kann. Damit die Steirerinnen und Steirer, die Betriebe und die Gemeinden in unserem Land rascher ins Tun kommen und Projekte umsetzen können”, sagt Landesrätin Simone Schmiedtbauer.

Die Begutachtung läuft sechs Wochen. Nach Prüfung allfälliger Stellungnahmen ist ein Beschluss in der Landesregierung im ersten Halbjahr 2027 geplant. Anschließend wird der Entwurf dem Steiermärkischen Landtag zur Behandlung vorgelegt.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Maximilian Gutjahr | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | E-Mail: maximilian.gutjahr@stmk.gv.at

Graz, am 30. Oktober 2026

Bearbeiter dieser Information: Thomas Bauer, Telefonnummer +43 (316) 877-5854 und +43 (676) 86665854  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at 
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