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Pendlerbeihilfe: Einkommensgrenze steigt um 20 Prozent auf 42.000 Euro

Landesregierung hebt die Einkommensgrenze der gemeinsam mit der Arbeiterkammer Steiermark ausbezahlten Pendlerbeihilfe für den Beantragungszeitraum 2026 um 20 Prozent an – Soziallandesrat Amesbauer: „Pendler sind Leistungsträger und haben sich unsere Unterstützung verdient.“

Graz (5. November 2026).- Mehr Steirer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln, können künftig die steirische Pendlerbeihilfe erhalten. Die Landesregierung hat heute (5. 11. 2026) auf Antrag von Soziallandesrat Hannes Amesbauer beschlossen, die Einkommensgrenze für den Beantragungszeitraum 2026 von 35.000 auf 42.000 Euro brutto im Jahr anzuheben. Umgerechnet auf 14 Monatsbezüge sind das 3.000 statt bisher 2.500 Euro brutto im Monat.

Soziallandesrat Hannes Amesbauer betont: „Wer Tag für Tag und Woche für Woche weite Wege zur Arbeit auf sich nimmt, hält unsere Steiermark am Laufen. Gerade in den Regionen ist das für viele Steirerinnen und Steirer der Alltag. Pendler haben sich unsere Unterstützung verdient. Insbesondere bei den aktuellen Spritpreisen ist die Anhebung der Einkommensgrenzen ein wichtiges und richtiges Signal an die Leistungsträger in unserem Land.“

Mit der Erhöhung reagiert das Land auf die Teuerung seit der letzten Anpassung im Jahr 2021. Die Beihilfe selbst bleibt in voller Höhe bestehen.

Von den Anträgen für das Jahr 2024 wurden 527 abgelehnt, 450 davon wegen eines Einkommens über der Grenze. Davon lagen 277 von ihnen unter der neuen Einkommensgrenze. Es ist aber davon auszugehen, dass weit mehr Steirer nun einen Antrag stellen, die aufgrund der bislang geltenden Einkommensgrenzen davon absahen.

„Viele Pendler sind zuletzt knapp an der Einkommensgrenze gescheitert und leer ausgegangen. Mit der Anhebung erreichen wir den Großteil von ihnen“, so Amesbauer.

Landesrat Karlheinz Kornhäusl ergänzt: „Für viele Steirerinnen und Steirer gehört der tägliche Weg zur Arbeit ganz selbstverständlich zum Alltag. Die damit verbundenen Kosten sind in den vergangenen Jahren aber deutlich gestiegen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch die Einkommensgrenzen bei der Pendlerbeihilfe an die veränderten Lebenshaltungskosten anpassen. Damit können künftig auch jene Menschen von der Unterstützung profitieren, die bisher knapp über der Einkommensgrenze gelegen sind.“

Die Pendlerbeihilfe wird zu zwei Dritteln vom Land Steiermark und zu einem Drittel von der Arbeiterkammer Steiermark finanziert. Gewährt und abgewickelt wird sie von der Arbeiterkammer.

AK-Präsident Josef Pesserl erklärt: „Viele Arbeitnehmer sind trotz des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs aus verschiedenen Gründen darauf angewiesen, mit ihrem Privat-PKW zur Arbeit zu pendeln. Neben den allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten stellen besonders auch die stark gestiegenen Spritpreise eine zusätzliche Belastung dar. Vor diesem Hintergrund bietet die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die steirische Pendlerbeihilfe eine spürbare Entlastung, da künftig deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Unterstützung beanspruchen können.“

Pendlerbeihilfe auf einen Blick

  • Wer: Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die regelmäßig mindestens 25 Kilometer (einfache Strecke) zur Arbeit pendeln, auch Personen in Umschulung und Lehrlinge im Berufsschulinternat; nicht bei Anspruch auf Freifahrt oder einem kostenlosen Transportmittel vom Arbeitgeber
  • Einkommensgrenze: 42.000 Euro Jahresbruttoeinkommen für den Beantragungszeitraum 2026 (bisher 35.000 Euro), inklusive Sonderzahlungen und Zulagen, ohne Familienbeihilfe; plus 10 Prozent Zuschlag pro Kind
  • Höhe: bis zu 389 Euro pro Jahr, je nach Einkommen, Entfernung und Zahl der Pendelmonate (unverändert)
  • Antrag: im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr bei der AK Steiermark, spätestens bis 31. Dezember des Folgejahres; Formulare bei der AK, in den Gemeinden und auf  www.akstmk.at
  • Auskunft: AK Steiermark, Telefon 05 7799-2800, pendlerinnenbeihilfe@akstmk.at

Rückfragehinweis:

Anna-Maria Thaller | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6753 | E-Mail: anna-maria.thaller@stmk.gv.at

Graz, am 5. November 2026

Bearbeiter dieser Information: Rene Kronsteiner, Telefonnummer +43 (316) 877-2283 und +43 (664) 1236433  oder E-Mail: rene.kronsteiner@stmk.gv.at 
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