Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002
Bis jetzt wird die Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt. Dieser Umstand bereitet jedoch den Eltern etliche Behördenwege. Vor allem die Alleinerzieherinnen stehen oft vor Problemen, da sie für ihr neugeborenes Kind keine Betreuungsmöglichkeiten haben und es daher überall mitnehmen müssen, was besonders im Winter für stillende Mütter ein unhaltbarer Zustand ist.