Anpassung des Steiermärkischen Lichtspielgesetzes vom Landtag beschlossen
Graz, 17. Jänner 2012 - Heute hat der Landtag auf Antrag von Landesrat Dr. Christian Buchmann die Anpassung des Steiermärkischen Lichtspielgesetzes beschlossen. Es wurden im Besonderen die beiden Alterstufen „bis zum vollendeten 8. Lebensjahr“ und „bis zum vollendeten 12. Lebensjahr“ eingefügt. „Diese Novellierung war notwendig, um Empfehlungen der Jugendmedienkommission auch gesetzeskonform Folge leisten zu können“, so Buchmann.