Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007
Nach Auffassung der Landeshauptleute sollten die Finanzausgleichsverhandlungen möglichst rasch beginnen, da nach Einführung der geltenden Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden Aufgabenverschiebungen eintraten, die rasch gelöst werden sollten.