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Call für die mehrjährigen Förderverträge startet im April – statt bürokratischer Evaluierungen forciert Buchmann einen künstlerfreundlichen Call

Graz, 29. März 2012 - Auf Antrag von Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann hat die Landesregierung heute einstimmig beschlossen, dass es auch in Zukunft mehrjährige Förderverträge für die freie Kulturszene in der Steiermark geben soll. „Die freie Kulturszene und die regionalen Kulturinitiativen prägen das kulturelle Profil der Steiermark entscheidend, sie sollen auch weiterhin über Planungssicherheit verfügen. Das Kulturressort startet dazu im April einen Call, die Einreichfrist wird 10 Wochen betragen. Der Förderbeirat wird über den Sommer die Auswahl treffen, im Herbst werden wir die neuen Verträge beschließen, sodass noch vor Auslaufen der bisherigen Verträge Sicherheit für die Kulturschaffenden gegeben ist", hält Buchmann fest.


Seit 2003 gibt es im Land Steiermark mehrjährige Förderverträge, um der freien Szene und den regionalen Kulturinitiativen Projektrealisierungen innerhalb vernünftiger Planungshorizonte zu ermöglichen. Das Kulturressort des Landes will auch weiterhin verlässlicher Partner der steirischen Kulturschaffenden sein. „Bereits im Spätherbst 2011 hat mir der Kulturförderungsbeirat den Vorschlag gemacht, künftig für die mehrjährigen Förderverträge keine Evaluierung jedoch einen offenen Call nach klaren Kriterien durchzuführen - diesem Vorschlag bin ich aus Überzeugung gefolgt", so Kulturlandesrat Buchmann.

Das Land Steiermark schreibt daher über die „Abteilung 9 - Kultur" die Vergabe von mittelfristigen Fördervereinbarungen für die Jahre 2013 bis 2015 aus. Bewerben können sich regionale Kulturinitiativen und Vereine der „Freien Szene", die nach dem „Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005" förderungswürdig sind. Sie müssen über die letzten drei Jahre eine kontinuierliche Tätigkeit nachweisen können und ein schlüssiges künstlerisches Konzept für die Jahre 2013 bis 2015 einreichen.

Die Ausschreibung beginnt mit April und dauert 10 Wochen, veröffentlicht wird über den Kulturserver der KSG. Die Entscheidung und Reihung über die Förderwürdigkeit der vorgelegten Anträge erfolgt auf Basis der Begutachtung durch den Kulturförderungsbeirat. „Im Herbst werden wir dem Landtag Steiermark die neuen Verträge zum Beschluss vorlegen, sodass noch vor Ablauf der aktuellen Verträge Sicherheit für die Kunst- und Kulturschaffenden gegeben ist", ergänzt Buchmann. „Ich schätze Kontinuität, mir ist aber auch wichtig, dass es Neues gibt. Und ich habe immer betont, dass in Zukunft ein mehrjähriger Fördervertrag nicht nur die Basisfinanzierung ermöglicht, sondern auch Projektkosten abdecken soll. Im Kulturbudget soll so mehr Raum für junge, neue Projekte und auch Experimentelles entstehen", so Buchmann abschließend.

 

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