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Nächtigungen: Gesetzesnovelle ist wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb

Novelle des Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes

Graz (16. Juni 2017).-  Doppelte Meldepflicht, Erhöhung des Strafrahmens und verstärkte Kontrollen bekämpfen Ungleichheiten zwischen Beherbergungsbetrieben und privaten Vermietungen über Online-Plattformen wie "Airbnb", "9Flats" oder "Wimdu".

Die Vermietung von privaten Zimmern und Appartements über Online-Vermietungsplattformen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die neuen digitalen Marktplätze bringen Chancen für die heimischen Touristiker. Um aber einen fairen Wettbewerb zwischen klassischen Beherbergungsbetrieben und neuen Anbietern zu ermöglichen und insbesondere die Einhebung und Abführung der Nächtigungsabgabe zu garantieren, novelliert das Land Steiermark das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabengesetz. Ein entsprechender Antrag wurde heute von den Landtagsabgeordneten Gabriele Kolar (SPÖ) und Hermann Hartleb (ÖVP) eingebracht und soll noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden.

Mit der Novellierung wird im Gesetz eine doppelte Meldepflicht verankert. Künftig sind Anbieter von Beherbergungsplattformen, auf denen private Unterkünfte vermittelt werden, verpflichtet, der jeweiligen Gemeinde sowohl die Daten der Vermieterinnen und Vermieter als auch der Buchungen zu nennen. Gleichzeitig müssen auch die Vermieterinnen und Vermieter selbst ihre angebotenen Unterkünfte, sowie ihre Gäste und deren Aufenthaltsdauer an die Gemeinde melden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Verstärkung der Nächtigungskontrollen. Neben den Gemeinden kann mit der Novelle nunmehr auch das Land Steiermark verstärkte Kontrollen veranlassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten und insbesondere die Nächtigungsabgabe eingehoben und abgeführt wird. Die Nächtigungsabgabe trägt wesentlich zur Stärkung des heimischen Tourismus bei. Sie wird einerseits für die direkte Finanzierung von Tourismus- und Regionalverbänden verwendet, andererseits werden damit Projekte von Gastronomie- und Hotelleriebetrieben gefördert.

Zusätzlich wird im Gesetz ein konkreter Strafrahmen verankert: Anbieter von Online-Plattformen, die gegen ihre Meldepflichten verstoßen, müssen in Zukunft pro Vergehen bis zu 20.000 Euro Strafe zahlen.

„Mir geht es um Fairness und Gerechtigkeit für unsere steirischen Beherbergungsbetriebe. Mit dieser Novelle schaffen wir ein gerechtes und geregeltes Bestehen der privaten und gewerblichen Anbieter nebeneinander. Das ist wichtig und notwendig. Damit räumen wir ungerechte Wettbewerbsverzerrungen aus. Ich danke allen, die hier mitgewirkt haben und einen Beitrag für mehr Fairness für unsere steirischen Betriebe leisten", so LH-Stv. Michael Schickhofer.

Auch Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl betont die Bedeutung der Novelle für die steirischen Beherbergungsbetriebe: „Mit den Änderungen im Gesetz leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um für alle Beherberger die gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür sind auch die verstärkten Kontrollen wichtig!" Weiters kündigt die Landesrätin eine Informationskampagne des Tourismusressorts an: „Mir ist wichtig, dass wir die Chancen der neuen digitalen Marktplätze bestmöglich nutzen, gleichzeitig müssen aber der faire Wettbewerb für alle Marktteilnehmer und die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen sichergestellt sein. Wir werden daher im Sinne der Bewusstseinsbildung in den nächsten Monaten nicht nur verstärkte Kontrollen durchführen, sondern auch gezielte Aufklärungsarbeit leisten."

Rückfragen:

Mag. Christoph Miksch
Büro Landeshauptmann-Stv. Schickhofer
0664/42 49 690
christoph.miksch@stmk.gv.at

Mag. Markus Poleschinski
Büro Landesrätin Eibinger-Miedl
0676/8666 4515
markus.poleschinski@stmk.gv.at

Graz, am 16. Juni 2017

 

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