Die Länder haben sich im Jugendschutz geeinigt: Einheitliches Schutzalter ab 1.1.2019
Bei der LandesjugendreferentInnenkonferenz am 20. April in Hall/Tirol haben sich die für den Jugendschutz zuständigen LandesrätInnen erneut darauf verständigt, weitreichende Harmonisierungen im Bereich des Jugendschutzes vorzunehmen. Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Bereits im vergangenen Jahr haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, das Schutzalter beim Rauchen auf 18 Jahre anzuheben. Nun wurde der Fahrplan dazu fixiert. Außerdem vereinbarten sie einheitliche Altersbestimmungen in Bezug auf Alkoholkonsum und Ausgehzeiten.
„Heute ist es gelungen, nach der gemeinsamen Entscheidung für die Anhebung des Schutzalters beim Rauchen auch gleichlautende Regelungen im Bereich des Alkoholkonsums und der Ausgehzeiten zu erreichen. Damit erhöhen wir den Schutz von Jugendlichen in zwei wesentlichen gesundheitsgefährdenden Bereichen und gewährleisten die Gleichbehandlung über Bundesländergrenzen hinweg", sagt Ursula Lackner, als Landesrätin für Bildung und Gesellschaft auch für Jugend zuständig.
Damit setzen auch die übrigen Bundesländer in zwei wesentlichen Bereichen - Alkoholkonsum und Rauchen - jene Altersregelungen um, die in der von der steirischen Landesregierung im Februar beschlossenen Novellierung des Jugendgesetzes bereits enthalten sind.