Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Mai 2002
Enge Kooperation von Steiermark und Kärnten
In der Steiermark und Kärnten müssten bestmögliche Voraussetzungen geschaffen werden, um für die Erweiterung der EU und die damit verbundenen Folgen gerüstet zu sein. Deshalb streben die Landeshauptleute Waltraud Klasnic und Dr. Jörg Haider die Errichtung eines Grenzlandfonds für die Südregion Steiermark und Kärnten an. Dieses und weitere Ergebnisse hatte LH Klasnic kürzlich bei Gesprächen mit ihrem Kärntner Amtskollegen erzielt und den Regierungskollegen in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag vorgestellt. Die steirische Regierungschefin verwies in ihrem Bericht auf die langjährige Kooperation der beiden südlichen Bundesländer seit Gründung der ARGE Alpen-Adria im Jahr 1978. Außerdem streben die beiden Länder eine umfassende Kooperation in den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft/Forschung, EU-Zukunftsregion/Grenzland-fonds, Energie, Finanzausgleich/Föderalismus und Gesundheit an.
MUSIKSCHULEN: Neue Direktorien eingesetzt
Seit Ende der Amtszeit von Mag. Josef Rauth ist die Position des Landesmusikschuldirektors vakant. Nach einem über Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic gefassten Beschluss wird die Steiermärkische Landesregierung die organisatorische Leitung der Landesmusikschulen neu regeln. Danach wird auf die Bestellung eines neuen Landesmusikschuldirektors verzichtet und dafür ein neues Direktorium eingesetzt. Den Vorsitz übernimmt der Leiter der Fachabteilung 7A. Diesem Gremium gehören die Musikschuldirektoren aus Eisenerz, Mureck, Deutschlandsberg und Judenburg an. Zu den Aufgaben gehören die Kontaktpflege zu den Musikuniversitäten, die Herausgabe von Publikationen, Veranstaltungsmanagement sowie die Lehrplanerstellung. Zur Beratung in allgemeinen Musikschulangelegenheiten ist ein erweitertes Direktorium eingesetzt, dem neun weitere Musikschuldirektoren angehören. Die neuen Gremien sind in der Steiermark für 47 Musikschulen mit 155 Zweigstellen verantwortlich, an denen rund 20.000 steirische Schülerinnen und Schüler von 679 Lehrkräften ausgebildet werden.
BEHÖRDENREFORM: Agrarbezirksbehördengesetz 2002
Nach dem geltenden Steiermärkischen Agrarbezirksbehördengesetz sind in der Steiermark drei Agrarbezirksbehörden erster Instanz eingerichtet. Im Gegensatz dazu gibt es in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien jeweils nur eine Agrarbehörde. Um diese Behördenverfahren rascher, möglichst ökonomisch und effizient durchzuführen, wird dafür künftig – unter grundsätzlicher Beibehaltung des bestehenden Leistungsangebotes für die Bürger – nur eine „Agrarbezirksbehörde für Steiermark“ erster Instanz eingesetzt. Für den Bezirk Liezen und die Mur-Mürz-Furche werden Zweigstellen eingerichtet. Landesrat Erich Pöltl hat diesen Gesetzesentwurf am Montag in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt, der nun in den Steiermärkischen Landtag eingebracht wird.
KRIEGSGRÄBER: Landesförderung für Schwarzes Kreuz
Die Steiermärkische Landesregierung hat über Antrag von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic in der Sitzung am Montag den Beschluss gefasst, die Kosten für die Instandsetzung und Pflege von 70 Kriegsgräberanlagen mit einem Förderungsbeitrag in der Höhe von 7.300 Euro zu unterstützen. Rund 70 Kriegsgräberanlagen werden in der Steiermark vom Österreichischen Schwarzen Kreuz derzeit betreut.
SOZIALHILFE: Erhöhung bei Spitalsbehandlung geplant
Künftig sollen Sozialhilfe-Empfänger während der Dauer einer Spitalsbehandlung eine höhere Unterstützung als bisher erhalten. Das ist der Schwerpunkt einer Novelle zur „Verordnung betreffend die Festsetzung von Obergrenzen für Leistungsentgelte nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung“. Diesen Gesetzesentwurf präsentierte Landesrat Dr. Kurt Flecker in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag. In der Antragsbegründung hob Soziallandesrat Flecker hervor, dass diese Verordnungsobergrenzen seit Einführung des Sozialhilfegesetzes unverändert geblieben waren. Zudem hatte die Steiermärkische Landesregierung im Dezember des Vorjahres beschlossen, rund 2,9 Millionen Euro für eine Erhöhung der Obergrenzen zur Verfügung zu stellen. Nach dem geltenden Aufteilungsschlüssel müssten die Gemeinden zusätzliche Kosten in der Höhe von zirka 1,9 Millionen Euro übernehmen. Konkret sind künftig folgende Unterstützungen vorgesehen: Abhängig von der Ausstattung der Heime beträgt künftig die Unterstützung mindestens 38,14 Euro pro Tag beziehungsweise maximal 41,25 Euro pro Tag. Pflegegeldbezieher erhalten für die Dauer einer stationären Spitalsbehandlung einen Zuschlag. Bezieher der Pflegegeldstufe 1 erhalten einen Zuschlag von 4,85 Euro. Der höchste Zuschlag, der Patienten der Pflegegeldstufe 7 gewährt wird, beträgt 51,05 Euro. Mit der Beschlussfassung ist in einer der nächsten Sitzungen zu rechnen.
FÜHRERSCHEIN: Verkehrssicherheit verbessern
Ausgehend von einem Landtagsbeschluss hat LH-Stellvertreter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl einen Bericht eingebracht, der geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsicherheit enthält. Wer einen Führerschein für die Gruppen A und B erwirbt, erhält zunächst eine auf ein Jahr befristete Lenkerberechtigung ausgestellt. In diesem Zeitraum müssen Führerscheinneulinge Feedbackfahrten, ein Fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologische Gruppengespräche absolvieren. Das sind wesentliche Bestimmungen einer geplanten Führerscheingesetznovelle des Bundes. Dieser Bericht wird im Steiermärkischen Landtag eingebracht.
IMMOBILIEN-GESELLSCHAFT: Neue Geschäftsführung
Die Entscheidung über die Bestellung der Geschäftsführer der Landesimmobilien-Gesellschaft (LIG) fasste die Steiermärkische Landesregierung in der Sitzung am Montag nach einem Antrag von Landesrat Dipl.-Ing. Herbert Paierl: Als kaufmännischer Geschäftsführer wird Mag. Dieter Johs, als technischer Geschäftsführer wird Mag. Johannes Axel Justin, jeweils für die Dauer von fünf Jahren, eingesetzt. Die beiden künftigen Leiter haben das Kandidaten-Hearing erfolgreich bestanden und verfügen über einschlägige Berufserfahrungen. Die Gründung der LIG hatte die Steiermärkische Landesregierung im Vorjahr beschlossen: Von dieser Gesellschaft werden bis zum Jahresende 2002 die Amtsgebäude in Graz - mit Ausnahme der Burg, des Landhauses und des Joanneums als historisch und kulturgeschichtlich besonders bedeutende Bauwerke - und in den Bezirken sowie die Landesberufsschulen zum Preis von 2,3 Milliarden Schilling ins Eigentum übernommen.
JOANNEUM GMBH: Geschäftsführer bestellt
Im Juli des Vorjahres hatte die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, den Bereich Landesmuseum Joanneum organisatorisch neu zu regeln. Landesrat Dr. Gerhard Hirschmann legte den Regierungskollegen zur Beschlussfassung einen Bericht vor, demzufolge in einer bevorstehenden Joanneumsgeneralversammlung Mag. Dr. Wolfgang Muchitsch mit der wissenschaftlichen und Peter Pakesch mit der künstlerischen Leitung der Joanneumsgesellschaft betraut werden.
RAUMORDNUNG: Überschreiten der Bebauungsdichte
Eine Novelle zum Steiermärkischen Raumordnungsgesetz präsentierte LH-Stellvertreter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung. Ausgangspunkt ist die Bestimmung dieses Gesetzes, die eine Überschreitung der Bebauungsdichte vorsieht. Bislang ist das im Zuge eines Bauverfahrens vorgesehen. Künftig soll die Überschreitung der Bebauungsdichte auch bereits bei der Erstellung von Bebauungsplänen möglich sein. Ferner soll im Einzelfall eine Überschreitung zulässig sein, wenn dies aus städtebaulichen Gründen sinnvoll erscheint. Mit der Beschlussfassung ist in einer der nächsten Sitzungen zu rechnen.
GESUNDHEIT: Kampf gegen Drogen
Eine neue Initiative der Landesregierung für den Kampf gegen Drogen stand auf der Tagesordnung der Regierungssitzung am Montag. Ausschlaggebend war ein Landtagsbeschluss, der eine dramatische Entwicklung im Bereich der Suchtgiftkriminalität in der Steiermark zum Inhalt hatte. Aus diesem Landtagsbeschluss ging ferner hervor, dass die Verharmlosungsversuche dazu führen, die Gefahren des Suchtmittelkonsums falsch einzuschätzen. Ermittlungsbehörden, wie Gendarmerie oder Polizei können ohne ausreichende legistische und logistische Rahmenbedingungen der Drogenkriminalität nicht mit der notwendigen Konsequenz entgegentreten. Daher sei es die Aufgabe der Politik für klare gesetzliche Regelungen zu sorgen und die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes, des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, Bundes- und Landesgesetze zu reformieren. Im Bericht der Steiermärkischen Landesregierung verweist Landesrat Dipl.-Ing. Herbert Paierl auf die bereits in der Gewerbeordnung enthaltenen Schutzbestimmungen für Jugendliche mit dem Schwerpunkt, erteilte Berechtigungen entziehen zu können.
Graz, am 6. Mai 2002
Für Rückfragen stehen Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Elena Hammer und Dr. Kurt Fröhlich unter Tel.: (0316) 877,2283, 3881 Fax: (0316) 877-3188, E-Mail: elena.hammer@stmk.gv.at; kurt.froehlich@stmk.gv.at zur Verfügung