Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. September 2002
Landesdienst: Dienst- und Besoldungsrecht
Grundlegende Änderungen für das neue Dienst- und Besoldungsrecht für den Landesdienst sieht der Gesetzesentwurf vor, den Personallandesrat Hermann Schützenhöfer eingebracht hat. Künftig erfolgt die dienstrechtliche Einteilung im Landesdienst in vier Wirkungsbereiche und sieben Funktionsgruppen: Leitung, Allgemeine Verwaltung, Technik beziehungsweise Handwerk sowie Fachdienste. Unter den Funktionsgruppen wird zwischen Hilfsdienst, qualifizierter Hilfsdienst, Fach- und Sachbereich, Fachassistenz, Experten und Leitern des mittleren und gehobenen Managements sowie dem Top Management unterschieden.
Die Entlohnung erfolgt nach folgenden Prinzipien: Gerechte Entlohnung für gleiche Arbeit, Umverteilung des Lebensarbeitseinkommens zugunsten des Beginns und der Mitte der Berufslaufbahn. Das bestehende Dienstklassensystem wird aufgegeben. Die Beförderung nach dem Dienstalter entfällt und wird durch Beförderung aufgrund der persönlichen Leistung der Mitarbeiter ersetzt. Dienstposten werden nach Leistung und Qualifikation und nicht mehr nach absolvierter Ausbildung vergeben.
Pragmatisierungen sind künftig nicht mehr grundsätzlich vorgesehen und werden auf bestimmte Bereiche beschränkt bleiben. Ein neues Pensionskassensystem für Landesbedienstete wird geschaffen.
Das neue Dienst- und Besoldungsrecht wird voraussichtlich für alle Bediensteten gelten, die ab 1. Jänner 2003 in den Landesdienst eintreten werden. Die bereits Beschäftigten erhalten die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in das neue Dienstrecht überzutreten.
Nach der am Montag erfolgten Beschlussfassung wird dieser Gesetzesentwurf als Regierungsvorlage in den Steiermärkischen Landtag eingebracht.
EU-ERWEITERUNG: Brief an Bundeskanzler Schüssel
Der Steiermärkische Landtag hat die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, „an die Österreichische Bundesregierung heranzutreten, sich angesichts der unmittelbar vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen über die Erweiterung der Europäischen Union nochmals nachhaltig bei den verantwortlichen österreichischen Verhandlern für die Interessen der steirischen Grenzregion einzusetzen“. In dem heute einstimmig beschlossenen Brief an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel betont Landeshauptmann Waltraud Klasnic, dass die EU-Erweiterung in der Steiermark – was die Infrastrukturausstattung und die Beschäftigungsunion betrifft - Vorteile, aber auch Nachteile bringen würde. Insbesondere auf dem Gebiet der Landwirtschaft und am Arbeitsmarkt würden Verschlechterungen befürchtet. Bei den Abschlussverhandlungen sollten diese Probleme durch Vereinbarung geeigneter Übergangsfristen entschärft werden.
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT: Neue Projekte
Auf Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic werden für vier neue Projekte der Entwicklungszusammenarbeit 31.200 Euro bereitgestellt. Damit wird ein Obdachlosendorfprojekt in Simbabwe, eine technische Schule für junge Mädchen und Burschen in Ruanda, ein Wasserversorgungsprojekt in Tansania und der Verein Afrika-Haus gefördert. Das Afrika-Haus bietet seit 1997 jungen Afrikanern für die Dauer ihres Asylverfahrens ein menschenwürdiges Zuhause.
GESUNDHEIT: Studie über Cortison bei Frühgeburten
Bei Frühgeborenen mit einem Körpergewicht unter 1.500 Gramm wird Cortison als Vorsorge gegen eine Schädigung der unreifen Lunge einsetzt. Diese Behandlung hat aber auch Nebenwirkungen. Nun soll eine Studie helfen, die Auswirkungen einer Cortisontherapie auf die Entwicklung kleiner Frühgeborener besser zu verstehen, damit die Vor- und Nachteile einer Cortisontherapie künftig besser abwägbar sind. Die Steiermärkische Landesregierung hat über Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic beschlossen, einen Betrag in Höhe von 8.750 Euro an INVITA, Gesellschaft zur Förderung der Gesundheit unserer Kinder, für dieses Forschungsprojekt freizugeben.
KOSOVO: Bericht über Wiederaufbauprojekte 2002
Von Februar bis Juli diesen Jahres wurden in der schwerst zerstörten Gemeinde Vushtri, Kosovo, auf Initiative von Soziallandesrat Dr. Kurt Flecker 34 neue Wohnhäuser gebaut. 34 Familien, insgesamt 242 Personen, darunter zahlreiche schwer traumatisierte Kinder, erhielten dadurch ein neues Heim. Die Auswahl der Familien erfolgte einvernehmlich mit dem Sozialamt der Gemeinde Vushtri, der UNMIK-Verwaltung und KFOR-Vertretern. Das Land hat für diese humanitäre Maßnahme 585.500 Euro bereitgestellt. Um die kritische Versorgungslage im sozialen und medizinischen Bereich zu verbessern, wurden für die Gemeinde Mitrovica zwei Sanitätsfahrzeuge im Wert von 25.000 Euro gekauft und mit zusätzlichen Geräten ausgestattet. Weiters hat das Land 76.500 Euro für die psychologische Schulung von Lehrerinnen und Lehrern im Kosovo freigegeben. Ein Team von internationalen Spezialisten hat die Lehrer vor Ort geschult, damit sie seelisch verletzten Kindern besser bei der Aufarbeitung ihrer Traumata helfen können. Neben der konkreten Hilfe für die Kinder, soll diese Initiative auch dazu beitragen, die Gewaltspirale zu durchbrechen. Der vorliegende Bericht von Soziallandesrat Dr. Kurt Flecker über die Hilfsprojekte 2002 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung zur Kenntnis genommen.
TOURISMUS: Ausschreibung von Geschäftsführerposten
Auf Antrag von Tourismuslandesrat Dr. Gerhard Hirschmann wurde die öffentliche Ausschreibung für die Nachbesetzung der zweiten Geschäftsführerposition der Steirischen Tourismus GmbH beschlossen. Wolfgang Eltner, einer der derzeit zwei handelsrechtlichen Geschäftsführer, scheidet mit 4. November 2002 einvernehmlich als Geschäftsführer aus. Da neben den bisherigen Tätigkeiten auch der Bereich der Verwaltung von touristischen Beteiligungen des Landes in den nunmehr erweiterten Aufgabenbereich der Steirischen Tourismus GmbH fallen, ist eine Nachbesetzung dieser zweiten Geschäftsführerposition unbedingt notwendig.
AUSBILDUNG: Lehrgang Ennstal
181.680 Euro wurden auf Antrag von Finanzlandesrat Herbert Paierl für den Lehrgang „Ennstal – Technologie – Information – Wirtschaft“ freigegeben. Der Lehrgang wurde in Kooperation mit der Wirtschaft der Region konzipiert, um dem traditionell hohen Arbeitslosenbestand und dem bestehenden Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Vor allem junge Menschen sollen mit diesem Lehrgang eine praxisorientierte Ausbildung für die Qualifizierung in den Bereichen Technologie, Information und Wirtschaft erhalten. Zielgruppe des einjährigen Lehrganges sind Absolventen höherer Schulen der Region und Mitarbeiter regionaler Betriebe, die eine Höherqualifizierung anstreben. Der Lehrgang, an dem 20 Personen teilnehmen können, wird vom Benediktinerstift Admont in Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben, der Technikum Joanneum GmbH, der Karl-Franzens-Universität Graz und der Steirischen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft durchgeführt.
TIERSCHUTZ: Tierschutzbericht 2000/2001 liegt vor
Alle zwei Jahre ist dem Steiermärkischen Landtag ein Bericht über die Lage des Tierschutzes zur Kenntnis zu bringen. Der nun vorliegende Tierschutzbericht 2000/2001 stellt die legistischen Regelungen und Maßnahmen der Vollziehung in den Vordergrund. Enthalten sind weiters Förderungsmaßnahmen des Landes, die Tätigkeitsberichte der Tierschutzvereine sowie politische Aktivitäten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Auf Antrag von Agrarlandesrat Erich Pöltl wird der Tierschutzbericht 2000/2001 in den Steiermärkischen Landtag eingebracht.
SCHULEN: Sicherheitscheckliste auf CD-Rom
Auf Antrag von Landesrat Hermann Schützenhöfer hat die Steiermärkische Landesregierung die Aktion „Sicherheitscheck für Schulen“ beschlossen. Die vom „Österreichischen Komitee für Unfallverhütung im Kindesalter“ erarbeitete Sicherheitscheckliste zur Evaluierung von Gefahrenquellen in Schulen wird als CD-Rom und in geringer gedruckter Auflage an alle Schulen und Schulerhaltergemeinden versandt. Die Sicherheitscheckliste beinhaltet eine Auflistung möglicher Gefahrenquellen, beginnend mit der Verkehrsituation vor der Schule, Garderobenräume, Gänge, Stiegen, Klassenräume bis hin zu den Sportplätzen.
WOHNUNGEN: Förderung für Jungfamilien
Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 kann das Land im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien den Wohnungserwerb mit einem Zinsenzuschuss von sechs Prozent p.a. auf die Dauer von höchstens 5 Jahren bis maximal 7.267 Euro fördern. Auf Antrag von Landesrat Hermann Schützenhöfer wurde die positive Erledigung von 109 Ansuchen auf Gewährung eines sechsprozentigen Zinsenzuschusses beschlossen. Der gesamte Zinsenzuschuss beläuft sich auf 244.800 Euro, die Gesamtsumme der bezuschussten Darlehen auf 1,068.270 Euro.
Graz, am 23. September 2002
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