Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. März 2003
Vorrang für ambulante Patienten-Betreuung
Mit Ausgaben in der Höhe von mehr als 15 Millionen Euro forciert die Steiermärkische Landesregierung in diesem Jahr die Behandlung, Betreuung und auch Vorsorgemaßnahmen von Patienten außerhalb der Spitäler. Über Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic wurden in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag die Zuschüsse für die mobile Haus- und Kinderhauskrankenpflege, die Behandlung psychiatrischer Patienten außerhalb der Spitäler (extramurale Psychiatrie) sowie die Pflege-, Heim-, Alten- und Familienhilfe beschlossen. Wie LH Klasnic in ihrem Antrag hervorhob, könnten diese Aufgaben von der öffentlichen Hand allein nicht erfüllt werden. Daher seien diese Förderungen, die auch den Ortgruppen etlicher privater Institutionen zugute kommen, unerlässlich und werden auch aus dem Gemeindebudget des Landes aufgebracht. Letzten offiziellen Angaben zufolge werden jährlich 1,3 Millionen Hausbesuche bzw. mehr als 850.000 Pflege- und Betreuungsstunden durch mobil ambulante Dienste geleistet.
GESUNDHEIT: Vorsorge wird intensiviert
Rund 650.000 Euro stellt die Steiermärkische Landesregierung nach einem über Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic gefassten Beschluss der Steirischen Gesellschaft für Gesundheitsschutz zur Verfügung. Diese Mittel sind zur Förderung der Gesundheitsvorsorge bestimmt. Im Mittelpunkt dieser Programme stehen Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen. Mit Unterstützung des Landes können die Geschäftsführerin Dr. Lindi Kalnoky und ihre Mitarbeiter in der Steirischen Gesellschaft für Gesundheitsschutz erprobte Vorsorgeprogramme in Zusammenarbeit mit den Schulen und den Gemeinden heuer durchführen. Dazu zählen folgende Initiativen: Kariesprophylaxe in den Kindergärten und Volksschulen, das Projekt „Fachorthopädische Volksschule“, Gesundheitsvorsorge in Berufsschulen und vieles mehr. Mit diesen Programmen soll bereits die Jugend aufgefordert werden, gesundheitsgefährdende Lebensgewohnheiten aufzugeben, unterstrich Landeshauptmann Waltraud Klasnic in ihrem Antrag.
MUSIK: Landesmillionen für 45 Schulen
Zur Bezahlung der Lehrer- und Direktorengehälter sowie des Sachaufwandes an 45 Steiermärkischen Musikschulen in diesem Jahr beantragte Landeshauptmann Waltraud Klasnic in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag die Freigabe einer Förderung in der Höhe von 5,2 Millionen Euro. An diesen Schulen, zu denen auch rund 150 dislozierte Standorte gehören, unterrichten nach dem letzten Stand 720 Lehrkräfte mehr als 20.000 steirische Schülerinnen und Schüler. Damit wurde im Gegensatz zu den Pflicht- und Höheren Schulen ein neuer Höchststand erreicht. Musikschulen stehen allen Interessierten, von Kindern im Vorschulalter bis zu den Senioren offen. Diese Förderungen werden für die Bezahlung der Musikschuldirektoren, der Lehrer und des Sachaufwandes nach den „Allgemeinen Richtlinien für die Förderung von Steiermärkischen Musikschulen“ geleistet. In ihrem Antrag wies die Regierungschefin auf den hohen Stellenwert dieser Bildungseinrichtungen hin und unterstrich, dass in einem Land, das viele Künstler hervorbringt, über diese Schulen Talente aber auch die Freude der jungen Menschen an der Musik gefördert werden soll.
ZUKUNFTSFONDS: Moderne Tiermehlverwertung
Für moderne Formen der Tiermehlverwertung stellt die Steiermärkische Landesregierung nach Anträgen von Landeshauptmann Waltraud Klasnic und LH-Vize Dipl.-Ing. Leopold Schöggl insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Diese Förderung ist für die Arbeitsgemeinschaft für ressourcenschonende und nachhaltige Technologien (ATRENA) bestimmt und wird von Univ.-Prof. Dr. Gerhard Braunegg geleitet. Er lehrt und forscht am Institut für Biotechnologie der Technischen Universität Graz.
Die Verfütterung von Tiermehl wurde bekanntlich nach Ausbruch der BSE-Rinderseuche (Bovine Spongiforme Encephalopathie) verboten. Jährlich fallen in Österreich 1,5 Millionen Tonnen Schlachtabfälle an, die zu 100.000 Tonnen Tiermehl verarbeitet werden. In den Untersuchungen zeigten Univ.-Prof. Dr. Braunegg und seine Mitarbeiter auf, dass Tiermehl zu Kunststoffen, Reinigungs- und Schmiermitteln verarbeitet werden kann. Derzeit werden von diesen Wissenschaftern der TU Graz Partner in der Wirtschaft zur Umsetzung der Forschungsergebnisse gesucht.
LEHRLINGE: Land forciert “triale Ausbildung”
Mit Unterstützung des Landes Steiermark erhalten 16 Lehrlinge, die bei zwei anerkannten Unternehmen beschäftigt sind, bis zum September 2005 eine sogenannte „triale Lehrlingsausbildung“. Diesen Antrag brachte Landesrat Dipl.-Ing. Herbert Paierl ein. Die Lehrlinge erhalten in den Unternehmen ihre Berufspraxis, absolvieren die theoretische Ausbildung in den Berufsschulen. Zusätzlich erhalten die Lehrlinge eine Schulung in den Sparten Kommunikation, EDV. Außerdem wird den Lehrlingen die Präsentation der eigenen Leistung sowie ein fairer Umgang mit den Mitmenschen am Arbeitsplatz (soziale Kompetenz) vermittelt. Diese Zusatzschulung führt die Bildungs- und Management GmbH. mit dem Sitz in Fohnsdorf durch. Die Kosten dieser Ausbildung betragen rund 160.000 Euro und werden vom Land Steiermark und dem Arbeitsmarktservice zu gleichen Teilen aufgebracht.
SOZIALES: Entwicklungsplan für Pflegebedürftige
Unter Berücksichtigung der zunehmenden Lebenserwartung der Bevölkerung in den nächsten Jahren sprach sich die Steiermärkische Landesregierung für die Schaffung eines steirischen Bedarfs- und Entwicklungsplanes für pflegebedürftige Menschen aus. Das geht aus einem Bericht hervor, der auf eine Initiative des Steiermärkischen Landtages zurückgeht und von Landesrat Dr. Kurt Flecker eingebracht wurde. Wie aus diesem Bericht hervorgeht, standen im Jahr 2001 insgesamt 8.120 Pflegebetten zur Verfügung. Der Bedarf von 8.120 Pflegebetten war ursprünglich für das Jahr 2010 prognostiziert. Bis zum Jahr 2030 prophezeien die Statistiker eine Verdoppelung der Zahl von pflegebedürftigen Menschen. Dies entspricht den Vorhersagen über die künftige Altersstruktur der Bevölkerung. Derzeit sind 22,3 Prozent aller Steirer älter als 60 Jahre. Bis zum Jahr 2050 wird ein Anstieg des Seniorenanteils in der Bevölkerung auf 39 Prozent vorausgesagt.
FAMILIEN: bäuerliche Betriebshilfe gesichert
In der heutigen Regierungssitzung wurde über Antrag von Landesrat Erich Pöltl ein Förderungsbeitrag in der Höhe von 200.000 Euro zur Förderung der Betriebshilfe gewährt.
Sinn und Zweck der Betriebshilfe ist es, in Not geratene Familienbetriebe zu unterstützen. Bezuschusst wird der notwendige Betriebshilfeeinsatz, solange der landwirtschaftliche Betriebsführer die Aufgaben wegen Krankheit, Spitalsaufenthalt, Todesfall, Kuraufenthalt oder Unfall nicht erfüllen kann.
BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG: Neuer Tourismusverband
Um die Chancen des Tourismus im Bezirk Deutschlandsberg zu verbessern, werden sich vier Gemeinden und zwar Garanas, Gressenberg, Schwanberg und St. Peter im Sulmtal zum Tourismusverband Sulmtal Koralm zusammenschließen. Eine dazu erforderliche Verordnung nach dem Steiermärkischen Tourimusgesetz hat Landesrat Dr. Gerhard Hirschmann zur Beschlussfassung vorgelegt.
LANDWIRTSCHAFT: Hilfe für Obstbauern, Schädlingsbefall
Als Bekämpfungsstrategien stehen derzeit nur mechanische (Rodung, Ausschneiden) sowie chemische Maßnahmen zur Verfügung.
Die einzig wirksame Bekämpfung des Feuerbrandes ist derzeit nur mit Plantomycin – ein hochwirksames Antibiotikum – möglich. Der Einsatz dieses Antibiotikums wird jedoch österreichweit und derzeit auch in Deutschland abgelehnt, da mit Rückständen im Honig zu rechnen ist und ganz besonders in der Steiermark der gute Ruf des „Steirischen Apfels“ als reines Naturprodukt gefährdet werden würde. Diese Einschätzung wird von allen beteiligten Interessensvertretern geteilt.
Es bleibt somit als vertretbare Bekämpfungsstrategie nur mehr die Rodung des befallenen Baumes. Dies bedeutet aber für die betroffenen Obstbaubetriebe einen zum Teil existenzbedrohenden Schaden. Es besteht daher die vehemente Forderung des Erwerbsobstbaues den durch die Rodung entstandenen Schaden zumindest teilweise zu entschädigen.
Mit dem Entwurf einer „Richtlinie über Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau“ soll die Entschädigung geregelt werden. Diese Richtlinie entspricht weitgehend der niederösterreichischen Richtlinie, die eine 40-prozentige Schadensabgeltung vorsieht. Abweichend davon sieht allerdings die steirische Richtlinie einen Selbstbehalt von 25 Prozent des festgestellten Schadens, mindestens jedoch 400 Euro vor.
Auf Antrag von Landesrat Erich Pöltl wird in der heutigen Regierungssitzung die Richtlinie über die Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau genehmigt.
Graz, am 17. März 2003