Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.1.2005
Soforthilfe der Länder nach Flutkatastrophe
Hilfsmaßnahmen der Bundesländer für die Opfer der Flut-Katastrophe „Tsunami“ in Südostasien standen am Montag im Mittelpunkt der Beratungen der ersten Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung im neuen Jahr. Nach einem von Landeshauptmann Waltraud Klasnic eingebrachten Antrag fasste Steiermärkische Landesregierung den Grundsatzbeschluss, sich an der Soforthilfe der Bundesländer für die Opfer der Flutkatastrophe zu beteiligen. Die Regierungschefin berichtete über die Verhandlungen im Bundeskanzleramt am Sonntag: Danach wird Österreich 50 Millionen Euro für den Wiederaufbau in Ländern, die durch die Flut-Katastrophe „Tsunami“ in Südostasien zerstört wurden, zur Verfügung stellen. Davon übernimmt der Bund 34 Millionen Euro, die Länder zehn Millionen Euro sowie die Städte und Gemeinden sechs Millionen Euro.
Außerdem informierte Landeshauptmann Waltraud Klasnic die Regierungskollegen über die vom Land unmittelbar nach Ausbruch der Flutkatastrophe am Stefanitag ergriffenen Maßnahmen. Auskünfte erhielten Steirerinnen und Steirer, die Angehörige in den Katastrophengebieten vermuteten, über die Telefonnummer 0316/877-6555 bei der von der „Kriseninterventions-Hotline für betroffene Steirer“ im Einsatzkoordinationszentrum (EIKO) der Abteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Diese Service-Hotline wurde am 27. Dezember 2004, 9.00 Uhr installiert und bleibt weiter in Betrieb.
Dort standen bisher 212 Fachleute im Einsatz und nahmen nach aktuellem Stand mehr als 2.200 Anrufe entgegen. 820 Anrufer wurden gesondert betreut und beraten. Die Zahl der nach Ausbruch der Katastrophe vermissten 114 Steirer wurde inzwischen auf 63 Vermisste reduziert. Derzeit ist nach offiziellem Stand ein steirisches Todesopfer zu beklagen. Der Mann hatte das Unglück selbst zwar überlebt, verstarb jedoch an den Folgen einer Infektionskrankheit.
Das 212 Fachleute umfassende Einsatzteam setzte sich aus Notärzten, Psychologen, Kriseninterventionsexperten (KIT) der Katastrophenschutzabteilung des Landes und Soldaten des Militärkommandos
Steiermark zusammen. Im Unglücksgebiet selbst beteiligte sich KIT-Mitglied Ing. Wolfgang Egger eine Woche lang an der Vermisstensuche in Thailand.
Das Steiermark-Sofortprogramm wird über Initiative von LH Klasnic wie folgt erweitert:
Eigene Beratungsgruppe: Vertreter der Rechtsanwaltskammer und der Versicherungswirtschaft werden helfen.
Unterstützungsfonds: Eine Soforthilfe des Landes für finanzielle Notlagen der Angehörigen wird unter der Mitwirkung der Sozialabteilung und der Caritas eingerichtet.
Kostenfreie psychosoziale Betreuung: Weiters wird auch die psychosoziale Akutbetreuung kostenlos zur Verfügung stehen.
FREMDE: Steiermärkisches Betreuungsgesetz
Eine Regierungsvorlage zur Erlassung des „Steiermärkischen Betreuungsgesetzes 2005“ hat Landesrat Dr. Kurt Flecker zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Ziel dieser Regelungen besteht darin, hilfs- und schutzbedürftigen Fremden eine vorübergehende Grundversorgung zu gewähren. Das gilt für Fremde mit Aufenthaltsrecht, aber auch für diese Personengruppen ohne Aufenthaltsrecht unter bestimmten im Gesetzesentwurf aufgezählten Voraussetzungen. Zu den festgelegten Betreuungsleistungen gehören die Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung, der Schulbesuch von Minderjährigen, Deutschkurse unter bestimmten Voraussetzungen sowie eine gezielte Rückkehrberatung. Die Regierungsvorlage wird im Steiermärkischen Landtag eingebracht.
LANDESLEHRLINGE: Interessensvertretung verankert
Künftig erhalten die bei der Steiermärkischen Landesregierung beschäftigten Lehrlinge eine gesetzliche Interessensvertretung. Dies erfolgt über eine von Landesrat Hermann Schützenhöfer eingebrachte Novelle zum Landespersonalvertretungsgesetz. Danach ist die Landespersonalvertretung künftig auch zur Vertretung der Landeslehrlinge berufen, die künftig auch das Wahlrecht bei den Landespersonalvertretungswahlen besitzen. Derzeit beschäftigt das Land 135 Lehrlinge. Diese Gesetzesnovelle wird im Steiermärkischen Landtag eingebracht.
WISSENSCHAFT: Neue Programme der „WUK“
In diesem Jahr stellt die Steiermärkischen Landesregierung über Antrag von Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder für neue Wissenschaftsprogramme, die von der Steirischen Wissenschafts-, Umwelt- und Kulturprojektträger GmbH (WUK) durchgeführt werden, insgesamt 218.000 Euro zur Verfügung. Über diese Gesellschaft stellt die Steiermärkische Landesregierung seit 1997 wesentliche finanzielle Beiträge zur Verfügung und bietet vielen, ansonsten arbeitslosen Biologen und anderen Wissenschaftern die Gelegenheit, damit den Einsteig ins Berufsleben zu schaffen. Insgesamt konnten über die WUK seit 1997 derartige Projekte im Wert von mehr als zehn Millionen Euro umgesetzt werden. Bisher fanden 58 Prozent der vorerst bei der WUK beschäftigten Wissenschafter eine definitive Anstellung.
Graz, am 10. November 2004
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Kurt Fröhlich unter Tel.: (0316) 877-3881 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: kurt.froehlich@stmk.gv.at zur Verfügung.